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PC & Internet MARKETPLACE: Amazon-Händler verklagt Kunden wegen negativer Bewertung

Weil ein Kunde einen Amazon-Händler negativ bewertet hat, geht es nun vor Gericht, berichtet die Augsburger Allgemeine. Der Händler hat den Kunden auf rund 70.000 Euro Schadensersatz verklagt. Er soll dafür verantwortlich sein, dass dem Händler das Verkäuferkonto gesperrt wurde.
Im Juni 2014 muss sich ein Amazon-Kunde vor Gericht dafür verantworten, dass er einen negativen Kommentar über einen Händler auf der Amazon-Webseite veröffentlicht hat. Als der Händler verlangte, den Kommentar zu löschen, beschwerte sich der Kunde bei Amazon darüber.
Das soll dann dazu geführt haben, dass Amazon das Verkäuferkonto des Händlers gesperrt hat. Somit konnte der Händler über Amazons Marketplace keine Waren mehr verkaufen. Für die entstandenen Einnahmeausfälle soll der Kunde nun aufkommen - wenn es nach dem Willen des Händlers geht, berichtet die Tageszeitung
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Ein Fliegenschutzgitter löste den Rechtsstreit aus
Das Ganze begann laut der Zeitung am 28. Juni 2013 mit der Bestellung eines Fliegenschutzgitters im Wert von 22,51 Euro, das Thomas A. über Amazons Marketplace bei dem fraglichen Händler geordert hatte. Die Lieferung kam zügig und der Kunde versuchte, nach der beiliegenden Anleitung das Insektenschutzgitter passend für das heimische Küchenfenster zurechtzuschneiden. Nach Angaben des 38-Jährigen war die Anleitung missverständlich, so dass das Fliegenschutzgitter zu klein wurde und sich nicht mehr befestigen ließ.
Der Kunde hat daraufhin beim Händler angerufen und sich darüber beschwert. Der Händler gibt an, dann sowohl per Telefon als auch per E-Mail Hilfe angeboten zu haben. Laut dem Kunden soll der Händler am Telefon hingegen "richtig unverschämt" gewesen sein. Das wird von den Anwälten des Händlers bestritten. Der Kunde hätte nicht begriffen, wie das Fliegenschutzgitter aufzubauen gewesen sei.

Kunde reagierte mit negativer Bewertung
Der Kunde veröffentlichte auf der Amazon-Webseite am 3. Juli 2013 folgende Bewertung, die die Zeitung exakt so wiedergibt: "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"


Händler forderte Löschung oder Änderung der Bewertung
Aufgrund der negativen Bewertung verlangte der Händler vom Kunden, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Falls er dem nicht nachkomme, werde der Händler Anzeige erstatten. Daraufhin beschwerte sich A. bei Amazon über den Händler. Rund eine Woche später erhielt der Kunde am 10. Juli 2013 vom Händler eine Abmahnung mit Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Daraufhin gab A. nach und löschte die Bewertung von Amazons Webseite. Allerdings wollte er nicht für die Anwaltskosten aufkommen, die der Händler mit 800 Euro bezifferte.

Händler will rund 70.000 Euro Schadensersatz
Die Rechtsschutzversicherung des Kunden begann dann ein Mediationsverfahren, hatte damit aber keinen Erfolg. Im Herbst 2013 ging es dann weiter: Der Händler verklagte A. auf Zahlung von rund 70.000 Euro. Begründet wird das mit Einnahmeausfällen, die der Kunde verursacht habe. Aufgrund der Beschwerde des Kunden bei Amazon sei dem Händler das Verkäuferkonto gesperrt worden.
Zu dem Zeitpunkt sollen sich auf dem Konto 13.000 Euro Guthaben befunden haben. Hätte es die Sperrung nicht gegeben, hätte der Händler nach seiner Aussage bis zum Herbst 2013 bereits 39.000 Euro erwirtschaften können. Vom Kunden verlangte der Käufer nun Schadensersatz samt den angefallenen Anwaltskosten. Zudem machte der Händler 20.000 Euro "weitere Schäden"geltend. Der Fall wird nun im Juni 2014 am Landgericht Augsburg verhandelt.
Der von A. beauftragte Anwalt sieht wenig Erfolgsaussichten für den Händler."Zum einen ist völlig unklar, ob genau die Beschwerde meines Mandaten zur Schließung des Verkäuferkontos geführt hat", erklärte Rechtsanwalt Alexander Meyer von der Kanzlei Anwaltsbüro47. Laut Auffassung des Juristen ginge es in dem Fall um eine erlaubte Meinungsäußerung. Zudem sei die Berechnung des angeblich entstandenen Schadens "blanker Unsinn".

Erfolg der Klage hätte Auswirkungen auf das gesamte Bewertungssystem
"Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", befürchtet der Augsburger Rechtsanwalt. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie das Augsburger Gericht entscheiden wird.


golem.de
 
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