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PC & Internet Landgericht Düsseldorf: Vodafone haftet für Vertriebspartner

Wenn Briefe mit Telekom-Logo und "Erleben was verbindet"-Slogan einen Wechsel zu Vodafone empfehlen, ist etwas faul. Das Landgericht Düsseldorf sprach ein klares Urteil.

Im Briefkasten landen allerlei Werbebriefe. Nicht schlecht staunten Kunden der Deutschen Telekom, die zugleich einen Kabel-TV-Anschluss von Vodafone haben, als sie ein Schreiben mit Telekom-Logo und dem Slogan "Erleben, was verbindet" erhielten.

Vermeintliche Telekom-Kündigung

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Wenn Sie Post mit Telekom-Logo bekamen, könnte ein Vodafone-Händler dahinter gesteckt haben, das Landgericht Düsseldorf urteilte klar.
Images licensed by Ingram Image, Logo: Vodafone, Montage: teltarif.de

In diesem Brief lasen sie, dass der Vertrag des Kunden bei der Telekom nicht unverändert weiterlaufen laufen könne. Ja, die Telekom sei verpflichtet, die bisherige Telefonnummer des Anschlusses des Kunden zu ändern oder die an jenem Anschluss zugebuchten Produkte und Leistungen zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Deshalb müsse der Kunde jetzt handeln, bevor die Telekom kündigen müsse. Der Kunde möchte doch bitte schön bei der Vodafone unterschreiben und seinen Anschluss dorthin mitnehmen, also "abgestimmt auf die bisherigen Leistungen die Vodafone Komplettpakete" buchen.

Telekom-Fake-Brief vom Vodafone-Partner

Das Perfide daran: Der Brief war gar nicht von der Telekom, sondern von einem Vodafone-Vertriebspartner, der vollen Zugriff auf die Kundendaten von Vodafone hatte und offenbar wusste, wer Vodafone- und zugleich Telekom-Kunde ist.

Landgericht Düsseldorf spricht Urteil

Die Telekom Deutschland verstand hier keinen Spaß und die Geschichte landete vor dem Landgericht Düsseldorf. Unter dem Aktenzeichen 38 O 26/22 urteilte das Landgericht am 4. November 2022, die Beklagte (also Vodafone Deutschland) solle es unterlassen, Kundenanschreiben im Namen der Telekom zu versenden und wahrheitswidrig zu behaupten, der Vertrag des Kunden bei der Telekom Deutschland könne nicht unverändert weiterlaufen oder dass die Telekom verpflichtet sei, die bisherige Telefonnummer des Anschlusses des Kunden zu ändern oder zugebuchte Produkte und Leistungen zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Ferner dürfe der Kunde nicht unter Druck gesetzt werden, "der Kunde müsse handeln", um eine Kündigung zu vermeiden. Die Verwendung des "T-Logos" oder der Wortfolge „Erleben, was verbindet“ ohne höchstoffizielle Zustimmung der Telekom gehe schon gar nicht.

250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft

Sollte das nochmal passieren, droht Vodafone ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder müssten dann in Haft.

Vodafone wurde verurteilt, über den "Umfang der Geschäftstätigkeiten, und zwar jeweils unter Benennung der Namen und Anschriften der angeschriebenen Kunden", sowie alle aufgrund dieses Fake-Schreibens eingegangenen Verträge und der dadurch erzielten Umsätze, detaillierte Auskunft zu geben. Dazu kommen noch verschiedene Kosten und Schadensersatz für den entstandenen Schaden, ferner die Kosten des Gerichtsverfahrens plus Zinsen. Der Streitwert liegt bei 150.000 Euro.

Vodafone: Wir wussten von nichts

Im Prozess hatten die Vertreter von Vodafone Deutschland argumentiert, von den Kundenanschreiben keine Kenntnis gehabt zu haben, die auf dem Brief angegebene Rufnummer habe Vodafone ebenso wie die dort genannte E-Mail-Anschrift weder genutzt noch – soweit ihr bekannt – einer ihrer Vertriebspartner.

Landgericht: Vodafone ist verantwortlich

Gilt nicht, stellte das Landgericht klar fest: Da Vodafone "ihre Kundendaten außenstehenden Dritten zur Nutzung für den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung gestellt und Provisionen für vermittelte Vertragsabschlüsse ausgelobt hat, hat sie eine von ihr grundsätzlich beherrschbare Gefahrenquelle geschaffen und haftet für das sich daraus ergebende Risiko eines abredewidrigen und missbräuchlichen Verhaltens der von ihr unmittelbar und mittelbar eingesetzten Vertriebsleute".

Außerdem seien "alle Personen, die von der Beklagten unmittelbar oder mittelbar Zugang zu ihren Kundendaten erhalten hatten und die durch die Vermittlung von Vertragsabschlüssen Provisionen für sich oder ihren Auftraggeber erwirtschaften konnte", in einer "Abhängigkeit von der Beklagten (Par.831 BGB)" - also von Vodafone selbst. Detailliert listet das Landgericht unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf, wofür Vodafone verantwortlich ist.

Da half es auch nicht, dass das aufgrund des Schreibens einreichende Unternehmen von Neu- oder Wechselverträgen ein Unter-Unterhändler sei, den Vodafone zur direkten Klärung angeblich nicht erreichen konnte. Kurz gefasst: Wenn ein Vodafone-Partner (oder seine Unter-Partner) so eindeutigen Mist bauen, haftet die Vodafone Deutschland, weil sie ihm Kundendaten gegeben und für neue Verträge Provisionen versprochen hat.

Kritik schon länger

Schon länger hatte ein Insider auf diese Missstände detailliert hingewiesen, fand aber bei den Verantwortlichen bei Vodafone wenig Gehör, dafür umso mehr beim Landgericht Düsseldorf, wo er als Hauptzeuge gehört wurde.

Eine Einschätzung (von Henning Gajek)

Vodafone-Händler, die nur von Provisionen leben, haben es in der Vergangenheit gewaltig "übertrieben" - bei Vodafone selbst wollte man davon die ganze Zeit lieber nichts wissen. Solche "amtlich aussehende" Schreiben sind nicht neu. Beim Autor sind sie schon im eigenen Briefkasten gelandet. Das gefakte "Telekom-Schreiben" an bestimmte Kunden brachte das Fass nun endgültig zum Überlaufen. Nach dem Urteil des Landgerichts geht das nicht mehr, spätestens jetzt hat Vodafone ein richtiges Problem, weil es auf seine Vertriebspartner noch genauer als bisher aufpassen muss. Andernfalls wird es richtig teuer.

Damit muss (nicht nur) bei Vodafone der komplette Vertrieb auf den Kopf oder zumindest auf den Prüfstand gestellt werden, was die künftigen Kunden- und Vertragszahlen sicherlich nicht in die gewünschten Höhen wachsen lassen wird. Das bisherige Provisionsmodell, dass nur den Abschluss "neuer" Verträge belohnt, sorgt sonst weiterhin bei allen Beteiligten für Frust.

Quelle; teltarif
 
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