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LABERTHREAD zum Thema: Umstellung der SAT-Verschlüsselung bei Sky (Geschlossen)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aktuelles zur Änderung der Verschlüsselung seitens Sky



Aktuelles zum Verhalten im Thema:​

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das glaubst auch nur du. Auch an einem unterschlagenen Artikel kann ein Käufer kein Eigentumsrecht erwerben. Der Receiver war, ist und bleibt solange Eigentum von Sky, bis Sky selbst den Receiver zum Kauf anbietet!

Nein, das ist einfach geltendes Recht. Es schon schon unglaublich, was Ihr Euch, die Ihr allesamt nicht vom Fach seid hier so anmasst zu wissen.

Also brauchen alle Abonnenten hier im Board sich nur gegenseitig für 1€ die Hardware zu verkaufen und wären dann Eigentümer von dieser - eher schwachsinnig, oder?

Das dürfte dann an der Gutgläubigkeit scheitern.
 
Also dürfte ich meine Mietwohnung verkaufen , und der Käufer wäre dann der Rechtmäßige Eigentümer ?
 
Nein, das ist einfach geltendes Recht. Es schon schon unglaublich, was Ihr Euch, die Ihr allesamt nicht vom Fach seid hier so anmasst zu wissen.

Dann ist es also völlig legal Hehlerware zu kaufen, denn die geht ja in meinen Besitz über und darf mir nicht mehr Beschlagnahmt werden? So als Beweismittel und so?
 
Ist nicht so so einfach wie bei linearer Algebra, stelle z=f(x,y) um nach x=g(y,z). Der Kryptoalgorithmus lässt sich nicht einfach nach einer anderen Unbekannten umstellen,

Aber es gibt zumindest eine reverse/inverse Funktion und vielleicht auch von einzelnen Schritten des Crypto-Algorithmus. Die ist aber im allgemeinen nicht eineindeutig, grenzt aber die möglichen Lösungswerte stark ein. :blush:
 
...unter gewissen Umständen kann Hehlerware auch rechtmässiges Eigentum werden.
Da muss man schon ganz genau hinschauen was für ein Fall vorliegt!

 
Eine wichtige Einschränkung nimmt das Gesetz selbst allerdings auch bei bestehender Gutgläubigkeit des Erwerbers an. Gemäß § Abs.1 BGB scheidet ein gutgläubiger Erwerb nämlich dann aus, wenn die veräußerte Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder in sonstiger Weise ohne dessen Willen abhanden gekommen ist.

Die Betonung liegt in dem Fall auf den letzten Teil " in sonstiger Weise ohne dessen Willen abhanden gekommen ist."

edit. sorry Alex, habe deinen Beitrag erst nach meinem Post und Aktualisierung gesehen. Gut dann lasse ich das Thema sein. :smile:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Abonnent seinen Leihreceiver verkauft und der Käufer gutgläubig ist (et also nicht wusste und nicht wissen musste, dass der Receiver Sky gehört. Darüber lässt sich diskutieren) dann wird der Käufer Eigentümer und muss den Receiver auch nicht mehr herausgeben.

Hier kommt auch § 935 BGB (Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen) nicht in Betracht, der Receiver ist Sky ja nicht gestohlen worden.

Also brauchen alle Abonnenten hier im Board sich nur gegenseitig für 1€ die Hardware zu verkaufen und wären dann Eigentümer von dieser - eher schwachsinnig, oder?

Das geht natürlich nicht, da das TBM Gutgläubigkeit nicht erfüllt ist.


Edit: Sorry, hab ziemlich weit oben angefangen zu lesen. Nicht gesehen, dass das Thema schon durch war.
 
Zusammengefasst was wir wissen:
Für V13 ist es reines DES (BF möglich), für V14/V15 ist es 3DES (kein BF möglich).
EK2 (Ins7423 .- 16 Byte) und RootKey = K3 (16 Byte - aus HW ermittelbar!? aus 52C1 ermittelbar!?) durchlaufen DES und es kommt K2 (16 Byte). Der EK1 versteckt sich ebenfalls im ins7E / 38C1 und ergibt zusammen mit K2 im DES den K1 (16 Byte). Der K1 durchläuft zusammen mit den 8 Byte CWE nochmal DES und ergibt das 8 Byte dCW.
Das sind die 3 DES-Runden die zu einem dCW führen...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde erstmal den ellenlangen angepinnten ersten beitrag auf jeder seite entfernen bzw kürzen.
wer es jetzt noch nicht weiß, der fragt auch mit diesen fetten roten buchstaben noch nach.
vor allem wird da buli x HD als hell angezeigt.
 
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