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LABERTHREAD zum Thema: Umstellung der SAT-Verschlüsselung bei Sky (Geschlossen)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aktuelles zur Änderung der Verschlüsselung seitens Sky



Aktuelles zum Verhalten im Thema:​

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat er ja selber schon richtig gesehen:

Hehlerei wäre es, wenn die angebotenen Kisten geklaut wären. Gibt nur zwei Möglichkeiten, ... #2 der Anbieter ist Kunde vom Himmel und verkauft fremdes Eigentum, ...

Einen SkyQ bekommen nur Sky-Kunden von Sky leihweise zur Verfügung gestellt. Eigentum von Sky bleibt der Ska-Receiver, weil nur ausgeliehen. Also trifft #2 für die Hehlerei zu!
 
Giebt es die Kuh nicht auch als Geschenk,wenn man jemand wirbt zb.
 
Da muss ich dich leider enttäuschen. Es ist keine Hehlerei wenn jemand einen Gegenstand der ihm zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird, an jemand anderes gegen Zahlung eines Preises weitergibt. Nach dem Strafgesetzbuch muss die Aneignung des Gegenstandes schon auf rechtswidrige Art geschehen sein. Die Leihe allerdings ist jedoch nicht rechtswidriger Natur, da beide Seiten (Himmel und Kunde) sich der Sache bewusst sind und einen Vertrag darüber geschlossen haben.
Ich möchte das jetzt hier nicht weiter vertiefen und keine Einführung ins BGB oder StGB geben, da es wenig zielführend sein sollte in Bezug auf eine Lösung für die V14/V15.
Es nur verdeutlichen, dass die Weitergabe eines geliehenen Gegenstandes nicht strafbar nach Strafgesetzbuch (öffentliches Recht) ist, sondern gegen privates Recht (Pflichten des Leihvertrages nach BGB) verstößt.

Mann bin ich blöd … Leih mir einen teuren Mercedes und verkauf den ….
warum Ihr da noch nicht draufgekommen seit :D:D:D
 
Es ist nicht weil es technisch keine Hehlerei ist, das es nicht strafbar ist!
Das steht dort ja auch: es bleibt ein Verstoß gegen privates Recht.
 
Auch wenn's als sinnlos eingestuft wurde, noch eine Anmerkung. Bei den riesigen Zahlen von Sky-Kisten, die angeboten werden noch dazu von gewerblichen Anbietern als generalüberholt, kann es nicht sein, dass Sky sich die Verschrottungskosten spart und Rückläufer zum Rycycling an Firmen verkauft?
 
1. Eine Leihe ist unentgeltlich, § 598 BGB - man kann schon streiten, ob sky es noch als Leihe bezeichnen darf, wenn sie eine Servicepauschale in Höhe von EUR 149,- berechnen.

2. Ist ein gutgläubiger Erwerb in diesem Fall nicht ausgeschlossen, weil sky der Receiver nicht abhanden gekommen ist, § 935 BGB. Wer also nicht weiß, dass sky Eigentümer ist, kann den Receiver gutgläubig erwerben.

3. Sollte man jemand, dem sky Schadenersatz in Rechnung stellt, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen und den Gegenbeweis durch Sachverständigengutachten führen, was der Receiver z.B. nach 10 Jahren noch für einen Restwert hat. Weil der Receiver bei sky längst abgeschrieben ist, ist das max. der Wert den sky von den Verwertern erhält. avato verkauft z.B. den sky HD 3 für EUR 20,80 inkl. USt. und Versand bei ebay. Wenn sky von denen mehr als EUR 10 bekommt...
 
Was soll das.
Geliehenes wird niemal Eigentum.
Egal wie alt und verbraucht das Geliehene Ist. Eine Einbauküche in einer Mietwohnung wird auch niemals Eigentum des Mieters, weil sie lägst abgeschrieben ist.
 
Es ist schon lustig das streiten hier macht ein abo und sagt den von sky ich miete nicht wenn dan kaufe ich den das geht auch ihr müsst nicht mieten die können euch nicht zwingen ich habe 2 ds830 gekauft noch zu premiere zeit und sky meint das sind leich tja nur pech das ich noch den vertrag von premiere hatte samt rechnung. Meiner ist eigentum und deren q können die sich sonst wohin stecken. Die kiste sind so und so dreck.
 
Status
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