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LABERTHREAD zum Thema: Umstellung der SAT-Verschlüsselung bei Sky (Geschlossen)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aktuelles zur Änderung der Verschlüsselung seitens Sky



Aktuelles zum Verhalten im Thema:​

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich möchte gern die langen Nasen sehen wenns jetzt duster ist und die Ihren Q in der Bucht verkauft haben.
Nun zahlen die für ein Abo wo sie nix sehen und bei Kündigung noch einmal wenn Sky den nicht zurück gesendeten in Rechnung stellt.
 
Sind doch perfekte übungskisten :grinning: :grinning:

Cau Adas
 
Der Kauf ist ja nachweisbar und Sky kann von Dir die Herausgabe des Q verlangen da es Ihr Eigentum ist.
Sogar ohne das Sie Dir dafür etwas bezahlen.
Nun hast du eine zerlegte Box oder diese selbst bereits verschrottet … nun hast Du ein Problem.

Klar muss Sky das alles auch unbedingt verfolgen wollen aber es könnte zu deinem Problem werden :D
 
Dann gibts noch "kleinanzeigen" :grinning:

Demnächst kommt was von mir :mask::mask::mask:

Cau Adas
 
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Hehlerei wäre es, wenn die angebotenen Kisten geklaut wären. Gibt nur zwei Möglichkeiten, #1 der Anbieter ist professioneller Langfinger, dann wäre es Hehlerei. #2 der Anbieter ist Kunde vom Himmel und verkauft fremdes Eigentum, dass wäre einfach nicht klug, um nicht zu sagen dumm
 
Gibt ja nicht nur Mietboxen auch Kaufkisten ;)
Das Problem hat so oder so nur der Verkäufer der Box denn der muss falls es ne Mietbox war nach seinem Abo die Kiste zurück schicken oder halt bezahlen
Versteh garnet wat ihr euch da nen Kopf macht.
Anders würde es sich mit der Karte verhalten die ist und bleibt Eigentum vonSky
 
Da sind user die viel ahnung haben, du darfst die datei nicht stören :mask: :mask:

... wir schaffen das ohne hardware :fearscream::fearscream:

Cau Adas
 
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Wenn du geliehenes Gerät verkaufst ist das geklaut, auch wenn du da Abstriche erkennen willst wird es die nicht geben.
Bei Verfolgung ist für einen "Käufer" zumindest der Kaufpreis weg. Wenn es dabei bleibt darf er sich dann noch brav bedanken.
 
Da muss ich dich leider enttäuschen. Es ist keine Hehlerei wenn jemand einen Gegenstand der ihm zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird, an jemand anderes gegen Zahlung eines Preises weitergibt. Nach dem Strafgesetzbuch muss die Aneignung des Gegenstandes schon auf rechtswidrige Art geschehen sein. Die Leihe allerdings ist jedoch nicht rechtswidriger Natur, da beide Seiten (Himmel und Kunde) sich der Sache bewusst sind und einen Vertrag darüber geschlossen haben.
Ich möchte das jetzt hier nicht weiter vertiefen und keine Einführung ins BGB oder StGB geben, da es wenig zielführend sein sollte in Bezug auf eine Lösung für die V14/V15.
Es nur verdeutlichen, dass die Weitergabe eines geliehenen Gegenstandes nicht strafbar nach Strafgesetzbuch (öffentliches Recht) ist, sondern gegen privates Recht (Pflichten des Leihvertrages nach BGB) verstößt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Du hast das Wort leihweise weggelassen

Es ist keine Hehlerei wenn jemand einen Gegenstand der ihm zur leihweise unentgeltlichen Nutzung überlassen wird, an jemand anderes gegen Zahlung eines Preises weitergibt
Damit sieht es schon ganz anders aus und ist strafbar.
Sky vergibt die Sachen nur leihweise und ist nach Beendigung des Vertrages anstandlos zurück zu geben.
An geliehen Sachen erwirbst du niemals Eigentum und nur Eigentum darfst du verkaufen.
 
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