MarcBush
Power Elite User
AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Noch mal zur Info die Meinung der Verbraucherzentrale M-V:
Der dort spezialisierte Jurist ist der Meinung, dass der Zwang zum Leihreceiver im laufenden Vertrag unzulässig ist, wenn man bei Vertragsabschluss ein Abo mit eigenem Receiver zugesichert bekam (Smartcard-Only-Verträge).
"Sollte die Firma Sky auf dieses Schreiben nicht antworten bzw. die weitere Verwendung Ihrer Geräte unterbinden, würde es sich empfehlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass diese Vorgangsweise von Anbeginn an beabsichtigt gewesen sein könnte. In diesem Falle würde sich empfehlen, die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Strafanzeige über den Vorgang zu informieren."
Hier ging es um Kunden, dem man 2014 Nutzung mit AC zusagte. Dann später kam Ankündigung Leihgerät und auf Beschwerde-Brief keine Reaktion. Dazu die Einschätzung der Verbraucherzentrale. Dies ist die offizielle Meinung der VZ M-V, dies darf ich sagen.
Ob ein Straftatbestand (Betrug) erfüllt ist, muss natürlich geprüft werden, aber zumindest ist klar, dass man vertragliche Zusagen einhalten muss. Wenn also mehrere Zeugen bestätigen können, dass Sky Verträge mit Alphacrypt zustimmte, wäre es sehr hilfreich. Vorab würde eine anonyme PN oder Mail (marcbush@web.de) reichen. Datenschutz ist wichtig. Da demnächst mehrere Gerichtstermine mit Sky anstehen, wird es langsam Zeit, dies vorzubereiten und Zeugenaussagen zu sammeln, um gegen Pairing im laufenden Vertrag vorgehen zu können.
Sky hat ja bereits schriftlich eingeräumt, dass der Receiver (von Sky oder vom Kunden) ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Eine Änderung des Empfangsgeräts ist daher ein wesentlicher Eingriff in den Vertrag.
Noch mal zur Info die Meinung der Verbraucherzentrale M-V:
Der dort spezialisierte Jurist ist der Meinung, dass der Zwang zum Leihreceiver im laufenden Vertrag unzulässig ist, wenn man bei Vertragsabschluss ein Abo mit eigenem Receiver zugesichert bekam (Smartcard-Only-Verträge).
"Sollte die Firma Sky auf dieses Schreiben nicht antworten bzw. die weitere Verwendung Ihrer Geräte unterbinden, würde es sich empfehlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass diese Vorgangsweise von Anbeginn an beabsichtigt gewesen sein könnte. In diesem Falle würde sich empfehlen, die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Strafanzeige über den Vorgang zu informieren."
Hier ging es um Kunden, dem man 2014 Nutzung mit AC zusagte. Dann später kam Ankündigung Leihgerät und auf Beschwerde-Brief keine Reaktion. Dazu die Einschätzung der Verbraucherzentrale. Dies ist die offizielle Meinung der VZ M-V, dies darf ich sagen.
Ob ein Straftatbestand (Betrug) erfüllt ist, muss natürlich geprüft werden, aber zumindest ist klar, dass man vertragliche Zusagen einhalten muss. Wenn also mehrere Zeugen bestätigen können, dass Sky Verträge mit Alphacrypt zustimmte, wäre es sehr hilfreich. Vorab würde eine anonyme PN oder Mail (marcbush@web.de) reichen. Datenschutz ist wichtig. Da demnächst mehrere Gerichtstermine mit Sky anstehen, wird es langsam Zeit, dies vorzubereiten und Zeugenaussagen zu sammeln, um gegen Pairing im laufenden Vertrag vorgehen zu können.
Sky hat ja bereits schriftlich eingeräumt, dass der Receiver (von Sky oder vom Kunden) ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Eine Änderung des Empfangsgeräts ist daher ein wesentlicher Eingriff in den Vertrag.