AW: Laberthread V14 Pairing
"Gibts da kein Sonderkündigungsrecht? "
Sky sagt nein......EDIT: Muss natürlich "JA" heissen.
Auch auf die Gefahr hin, mich hier u Wiederholen. Es gibt in Deutschland kein Sonderkündigungsrecht. Es gibt den § 314 BGB
"Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."
Es ist ein weitverbreiteter Irtum, das die Kündigung angenommen werden muss. Nur sollte man ab dem Zeitpunkt der Kündigung dann auch keine Leistungen mehr in Anspruchnehmen, sprich Karte raus aus dem Receiver, kein sky go nutzen etc.
In dem augenblick, wo ich Leistungen nutze, kann es ja nicht so ganz wichtig gewesen sein, da ich mir die Nutzung ja selbst zugemutet habe.
Irgendwann wird ein Brief kommen, meist vom Inkassobüro. Den teilt man mit, das die Forderungen nicht rechtens sind und man aus wichtigen Grund ausserordentlich gekündigt hat (Kopie Kündigungsschreiben beifügen)
Beim Kündigungsschreiben an sky muss man übrigens auch keine groe Begründung schreiben (jeweniger, desto besser, könnte ja zu einem Verfahren kommen)
Wenn sky nun einen Mahnbescheid erlassen sollte, dann ist es wichtig diesen fristgemäß zu widersprechen. Auch da langt völlig aus, wenn man dem Gericht mitteilt, das man ausserordentlich gekündigt hat.
Und nun hat sky 2 Möglichkeiten, die lassen es sein oder die klagen am Wohnort des Kunden auf Zahlung. 95% aller Richter werden einen Vergleich anregen, den man ablehnt. In den meisten Fällen wird ein örtlicher Anwalt zu gegen sein, der zwar Ahnung vom Zivilrecht hat, aber nicht von der Materie "Pairing" . DDer Richter sicher auch nicht, aber da kann man ja schöne Vergleiche anstellen. Richter fahren Auto und nutzen Handys... und dann erklärt man halt, das man einen 2 Jahresvertrag gemacht/verlängert hat und man nun eben das Auto/Handy wegen der Veränderung nicht mehr nutzen kann. Und ob der Richter sich nur für eine Fahrt ein weiteres Auto hinstellt bzw. ein Handy nutzt, aber seine anderen Daten nicht übernehmen kann oder doch nicht eifach auf den Vertrag verzichtet... Naja, mit etwas Phantasie findet man da etwas, was auch ein richter versteht...