MarcBush
Power Elite User
AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Pairing erfolgt laut Sky mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht. Was steht dort? Der Receiver des Kunden! (Irgendwelche illegalen Geräte kann man dazu nicht zählen, den HD 1000 mit Sicherheit aber schon, schließlich hat Sky dessen Seriennummer bei Vertragsschluss im November 2015 als zugelassenes Gerät akzeptiert.)
Also ist der Receiver in den Kundendaten der HD1000. Sollte bisher kein Gerät eingetragen sein, muss der HD1000 eingetragen werden.
Pairing kann dann mit dem Receiver des Kunden erfolgen - oder auch nicht. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht, muss Sky bei Verlängerung neue Bedingungen stellen für die Hardware. Sky steht kein Sonderkündigungsrecht zu, denn im November 2015 war es ja die freie Entscheidung von Sky, mit dem HD 1000 noch Verträge abzuschließen.
Warum sollte der Kunde jetzt im laufenden Vertrag ein Leihgerät annehmen? Mehrkosten für Zweitkarte und Sky-Leih-Festplatte?
Die Sky-Rechtsabteilung schreibt: "Niemand wird zum Leihgerät gezwungen. Man kann auch eigene zugelassene Geräte verwenden."
Auch vor Gericht konnte Sky bislang kein Argument gegen den HD 1000 nennen außer: "Der Kunde hat nicht nachgewiesen, dass er einen HD1000 besitzt." Das Gerät bringt er allerdings zum Termin mit und stellt ihn auf den Tisch der Richterin.
Das Urteil muss man dann abwarten. Aber was spricht gegen den Kunden? Er macht genau das, was Sky vor Gericht fordert: Nutzung eines eigenen zugelassenen Receivers.
Pairing erfolgt laut Sky mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht. Was steht dort? Der Receiver des Kunden! (Irgendwelche illegalen Geräte kann man dazu nicht zählen, den HD 1000 mit Sicherheit aber schon, schließlich hat Sky dessen Seriennummer bei Vertragsschluss im November 2015 als zugelassenes Gerät akzeptiert.)
Also ist der Receiver in den Kundendaten der HD1000. Sollte bisher kein Gerät eingetragen sein, muss der HD1000 eingetragen werden.
Pairing kann dann mit dem Receiver des Kunden erfolgen - oder auch nicht. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht, muss Sky bei Verlängerung neue Bedingungen stellen für die Hardware. Sky steht kein Sonderkündigungsrecht zu, denn im November 2015 war es ja die freie Entscheidung von Sky, mit dem HD 1000 noch Verträge abzuschließen.
Warum sollte der Kunde jetzt im laufenden Vertrag ein Leihgerät annehmen? Mehrkosten für Zweitkarte und Sky-Leih-Festplatte?
Die Sky-Rechtsabteilung schreibt: "Niemand wird zum Leihgerät gezwungen. Man kann auch eigene zugelassene Geräte verwenden."
Auch vor Gericht konnte Sky bislang kein Argument gegen den HD 1000 nennen außer: "Der Kunde hat nicht nachgewiesen, dass er einen HD1000 besitzt." Das Gerät bringt er allerdings zum Termin mit und stellt ihn auf den Tisch der Richterin.
Das Urteil muss man dann abwarten. Aber was spricht gegen den Kunden? Er macht genau das, was Sky vor Gericht fordert: Nutzung eines eigenen zugelassenen Receivers.