AW: Laberthread Sky V14 Pairing
AGB müssen bei Vertragsschluss eingebunden werden.
Typischerweise kündigen die hier aktiven User ihr Abo fristgerecht zum Laufzeitende und "verlängern" dann telefonisch ihre Verträge.
Dies sind dann neue Verträge, für die die AGB neu vereinbart werden müssen. (Etwas anderes sind Telefonate, um den Vertrag um ein Paket zu erweitern, ohne die Vertrags-Mindestlaufzeit neu starten zu lasssen.)
Man kann telefonisch ein Angebot vereinbaren, dies zusenden und vom Kunden (inkl. AGB) unterschrieben lassen. Macht Sky aber nicht, nur das Telefonat dient dem Vertragsschluss.
(In der Auftragsbestätigung findet sich übrigens in der Regel auch kein Hinweis auf die AGB. Das ist aber rechtlich nicht relevant.)
Das Widerrufsrecht ist kein Nachteil des Kunden, wenn er es nicht ausübt, sondern dient den Rechten des Kunden. Wird ein Vertrag mit Zeugen telefonisch über 34,99 EUR abgeschlossen, steht aber in der AB 39,99 EUR, was ist dann vereinbart?
Richtig, 34,99 EUR. Die AB muss immer gründlich gelesen und bei Fehlern korrigiert werden. Schlecht, wenn man telefonisch Verträge ohne Zeugen macht, dann sollte man bei Unstimmigkeiten in der Tat besser widerrufen.
Aber wie gesagt, Sky schlammt auf ganzer Linie. In der AB bei telefonischen Verlängerungen sind meist keine AGB angetackert. Selbst User, die den veränderten AGB aus der Mail 12/2014 widersprachen, konnten im Oktober 2015 ihren Vertrag telefonisch verlängern ohne Thematisierung der AGB. Auch nicht in der AB paar Tage später...
Und ohne AGB gilt 1.4.4 nicht (Zuordnung der SC an den Receiver laut Kundendaten), auch nicht 1.5.1 (Verschlüsselungswechsel).
Übermorgen erster mündlicher Termin. Seit Juli 2015 laufen mehrere Klagen, kommen immer mehr dazu, derzeit 6 Klagen mir bekannt, weitere wollen klagen.
6-7 Monate dauert eine Klage, also Januar/Februar 2016 erste Urteile.
Sky-Anwälte räumen ein, dass AGB bei Teil der Verfahren nicht wirksam einbezogen wurden. Sky behauptet, "zugelassene" Empfangsgeräte seien doch automatisch "zertifizierte" Receiver. Wenn der Kunde solch ein Gerät hat, muss er den Leihreceiver nicht nutzen. Welche Geräte sind zertifiziert? Mit Aufdruck "Geeignet für premiere HD/Sky HD", und wenn die Seriennummer online akzeptiert wird beim Bestellprozess.
Aber es ist absurd, dass zugelassen = zertifiziert sei, stimmt ja bei SkyGo auch nicht, da muss man laut AGB auch "zugelassene" Geräte nutzen, dazu zählt iPad und jeder Computer. Nix Zertifizierung also.
Und da keine AGB gelten, ist nicht einmal "zugelassen" vereinbart. Sky hat jedem beliebigen Receiver bei Vertragsschluss zugestimmt, außer Geräten, die gegen Gesetze verstoßen (Lizenz für NDS oder Nagra: das AC oder HD1000 sind okay).
Mal gucken, was Gerichte da feststellen und urteilen...