AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Schön, dass Du das Thema Pairing nochmals ansprichst, aber was genau möchtest Du mir sagen?
Schwierige Materie. Einfache Antworten hat niemand.
Die AGB, okay, welche Klausel meinst du?
Nach 2.1.1 ist es Aufgabe des Kunden, den Receiver zu stellen. Nach 1.2.4 KANN er bei Vertragsschluss ein Gerät von Sky leihen, wenn verfügbar, alternativ dazu KANN er das Sky-Modul leihen, solange lieferbar.
Schwerpunkt also: Kundeneigenes Empfangsgerät (Receiver oder Modul) als Basis.
Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky nach 1.5.2 ENTLIEHENE Receiver austauschen. (Also nicht kundeneigene Geräte.)
Nach 1.4.4 ist die Zuordnung der Smartcard an den Receiver möglich. Sky sagt, dieses Pairing erfolgt mit dem Receiver laut Kundendaten.
Da steht bei mir nichts. Aber da ich ja offensichtlich einen Receiver oder Modul habe, ist die Kundendatenbank fehlerhaft und hat eine Lücke. Oder?
Also muss dieser Fehler korrigiert werden. a) Man trägt den Kundenreceiver jetzt ein, weil man bei Vertragsschluss nicht danach fragte; b) man trägt, ohne den Kunden zu fragen, irgendein Leihgerät ein und macht dieses zum Vertragsbestandteil.
Was erscheint wohl rechtlich korrekt? Mmmmh schwierig...

Ich habe sogar sky-zertifizierte Empfangsgeräte, aber Sky verschickt trotzdem einfach Leihreceiver, muss dies auch wieder austragen, wenn der Kunde dies ablehnt. Warum wohl muss Sky diese Geräte austragen? Weil nach Gesetz die Kundendaten korrekt den Vertragsinhalt wiedergeben müssen (§§ 34, 35 BDSG).
Also kann Pairing mit meinem Receiver erfolgen. KANN. Wenn es nicht geht, geht es nicht, dann muss Sky bestimmte Reciever bei Vertragsschluss zur Bedingung machen, oder bei Verlängerung. Machte Sky nicht, selbst schuld.
Wenn also der Kunde ein Gerät nutzt (das auch mit V14/DVB-S2/NDS klarkommt, um es einfacher zu machen), das funktioniert, dann ist doch alles okay. Sky selbst hat das
Alphacrypt auf seiner Homepage bis 2014 benannt als Alternative. Pairing mit meinem Receiver okay, sonst muss Pairing paar Monate warten, was soll's.
In 1.1.1 der AGB steht, man muss ein von Sky zugelassenes Gerät nutzen. WAS IST DAS? In AGB gibt es kein Rätselraten, im Zweifel IMMER für den Kunden. So das Gesetz. Sky verzichtete darauf, dass man zertifizierte Receiver nutzen muss, wie es bei premiere in den AGB noch stand. Sky verzichtete bei Vertragsschluss auf eine Seriennummer und auf die Modellbezeichnung des Kundenreceivers, egal, Hauptsache mehr Abonnenten.
Mein Gerät kann den Jugendschutz einhalten, ist kein Linuxreceiver, sondern seriöses Empfangsgerät, beworben vom Hersteller für die Nutzung von Sky-Pay-TV. Welches Modul dafür notwendig ist, kann ein normaler User nicht überblicken, Sky informiert in Vertrag und AGB dazu nicht. Das Supercam wird auch für die V14 beworben von seriösen Händlern (Conrad Elektronik) und Humax-Genralvertrieb.
Wenn du spannende Infos hast, gern auch per PN. Heute ist Frist für Sky, in ein paar Tagen sehen wir, wie Sky argumentiert, denn viele Kunden haben telefonische Verträge ohne AGB, das auch noch....
