AW: V14 Pairing aktiviert?
Hi,
nur mal so in den Raum geworfen zu 1.4.4 der Sky - AGB
Verwirkung
Ein Recht ist dann verwirkt, wenn es der Berechtigte längere Zeit nicht beansprucht hat. Der Verpflichtete kann sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten, dass dieser auch in Zukunft sein Recht nicht geltend machen werde.
Die Verwirkung ist im deutschen Recht nicht gesetzlich geregelt, sondern ihre Grundsätze wurden von der Rechtsprechung aus der Generalklausel des § 242 BGB (Treu und Glauben) entwickelt.
Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts sind:
I. Zeitmoment : seit der Möglichkeit das Recht geltend zu machen , muss ein längerer Zeitraum verstrichen sein. Was ein längerer Zeitraum ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
II. Untätigsein : Der Berechtigte muss sich um die Durchsetzung seines Rechts selbst bemühen.
III. Umstandsmoment : der Verpflichtete hat und durfte sich darauf einstellen, dass der Berechtigte aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes sein Recht nicht mehr geltend machen wird.
Die Verwirkung ist eine rechtsvernichtende Einwendung und im Prozess von Amts wegen zu berücksichtigen
Ich meine, das trifft hier zu, jahrelang interessiert es Sky nicht, welche Receiver die Kunden haben und auch zur Zeit werden beliebige Smartkarten rausgegeben.