Ramona Fricosu aus Colorado, die vom Richter verpflichtet wurde, ihren Rechner im Rahmen eines Betrugsverfahrens zu entschlüsseln, hat nach eigenen Angaben ihr Passwort vergessen. Das teilte der Verteidiger der Verdächtigen am gestrigen Montag mit. Diese Entwicklung könnte die ohnehin schon komplizierte juristische Situation noch unübersichtlicher machen.
In einem äußerst umstrittenen Urteil hatte der zuständige Richter die Verdächtige zur Entschlüsselung ihres mit der Software "PGP Desktop" verschlüsselten Toshiba-Laptops aufgefordert (gulli:News berichtete). Er hatte geurteilt, dass dies nicht gegen den fünften Verfassungszusatz, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss, widerspricht. Das Urteil, das einen möglichen Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Fälle schaffen könnte, sorgte im Internet für viel Beachtung.
Nun erklärte Fricosu über ihren Anwalt Philip Dubois, sie habe das Passwort für die Verschlüsselung vergessen. Dubois erklärte gegenüber Journalisten, die sei "sehr gut möglich" und er wisse noch nicht einmal, ob ihre Mandantin die Verschlüsselung auf dem Laptop selbst eingerichtet habe. Dementsprechend könne er nicht sagen, ob Fricosu zum Entschlüsseln des Laptops überhaupt in der Lage sein werde.
Fricosu wurde verpflichtet, den Laptop bis Ende Februar zu entschlüsseln. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden, bis sie der Aufforderung nachkommt. Bleibt sie bis dahin immer noch bei ihrer Version, das Passwort vergessen zu haben, wird es wohl im Ermessen des zuständigen Richters Robert Blackburn liegen, zu entscheiden, ob Fricosu sich tatsächlich nicht an das Passwort erinnert oder lediglich versucht, der Anweisung nicht nachzukommen. "Die Regierung wird wahrscheinlich sagen, sie muss ins Gefängnis gesperrt werden, bis sie zusammenbricht und tut, was sie aufgefordert wurde, zu tun," so Dubois. Der Richter werde dann entscheiden müssen, ob die Verdächtige tatsächlich nicht in der Lage sei, den Laptop zu entschlüsseln. Sei dies der Fall, könne sie nicht in Beugehaft genommen werden.
Staatsanwältin Patricia Davies erklärte gegenüber der Presse, sie sei bezüglich dieser Behauptung skeptisch, da die Verdächtige vor Gericht niemals zu Protokoll gegeben habe, das Passwort vergessen zu haben.
Dubois plant derweil, sich an das Berufungsgericht zu wenden und dieses davon zu überzeugen, dass die Verpflichtung zur Entschlüsselung gegen den fünften Verfassungszusatz verstößt.
Quelle: Gulli
In einem äußerst umstrittenen Urteil hatte der zuständige Richter die Verdächtige zur Entschlüsselung ihres mit der Software "PGP Desktop" verschlüsselten Toshiba-Laptops aufgefordert (gulli:News berichtete). Er hatte geurteilt, dass dies nicht gegen den fünften Verfassungszusatz, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss, widerspricht. Das Urteil, das einen möglichen Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Fälle schaffen könnte, sorgte im Internet für viel Beachtung.
Nun erklärte Fricosu über ihren Anwalt Philip Dubois, sie habe das Passwort für die Verschlüsselung vergessen. Dubois erklärte gegenüber Journalisten, die sei "sehr gut möglich" und er wisse noch nicht einmal, ob ihre Mandantin die Verschlüsselung auf dem Laptop selbst eingerichtet habe. Dementsprechend könne er nicht sagen, ob Fricosu zum Entschlüsseln des Laptops überhaupt in der Lage sein werde.
Fricosu wurde verpflichtet, den Laptop bis Ende Februar zu entschlüsseln. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden, bis sie der Aufforderung nachkommt. Bleibt sie bis dahin immer noch bei ihrer Version, das Passwort vergessen zu haben, wird es wohl im Ermessen des zuständigen Richters Robert Blackburn liegen, zu entscheiden, ob Fricosu sich tatsächlich nicht an das Passwort erinnert oder lediglich versucht, der Anweisung nicht nachzukommen. "Die Regierung wird wahrscheinlich sagen, sie muss ins Gefängnis gesperrt werden, bis sie zusammenbricht und tut, was sie aufgefordert wurde, zu tun," so Dubois. Der Richter werde dann entscheiden müssen, ob die Verdächtige tatsächlich nicht in der Lage sei, den Laptop zu entschlüsseln. Sei dies der Fall, könne sie nicht in Beugehaft genommen werden.
Staatsanwältin Patricia Davies erklärte gegenüber der Presse, sie sei bezüglich dieser Behauptung skeptisch, da die Verdächtige vor Gericht niemals zu Protokoll gegeben habe, das Passwort vergessen zu haben.
Dubois plant derweil, sich an das Berufungsgericht zu wenden und dieses davon zu überzeugen, dass die Verpflichtung zur Entschlüsselung gegen den fünften Verfassungszusatz verstößt.
Quelle: Gulli