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Krankenhausaufenthalt

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AW: Krankenhausaufenthalt

Beim Jobcenter im Vorfeld Bescheid geben und anschliessend die Liegebescheinigung des KH nachreichen.
Sollte im Normalfall mehr als ausreichend sein.
Wenn nicht, wird man darauf hingewiesen beim Einreichen der Information.
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Aber es ist geanuso gekommnen,wie ich es vermutet hatte. Die Ärztin,dich mich ins KH einweist,sagt ich bekommen von ihr keinen Krankenschein,den soll ich mir vom aufnehmenden KH besorgen. Und beim JC meinten sie,ich solle eine Veränderungsmitteilung ausschreiben und dann die Bestätigung vom KH nachreichen. Wenn das mal alles gut geht!! Au weia
 
AW: Krankenhausaufenthalt

für wie lang musst du ins KH ?????
dann kannst du das mal lesen was im Spoiler ist.

Hartz IV: Bagatellgrenze bei Krankenhausaufenthalt

Aus der BA Wissensdatenbank: Anrechnung von Vollverpflegung bei ALG II

Im Zuge der neuen Alg II-V (in Kraft seit 01.Januar 2008) wurde u. a. auch eine Bagatellgrenze bei der Anrechnung von Vollverpflegung während eines Krankenhausaufenthalts eingeführt. Wie ist diese Regelung anzuwenden, wenn sich der Krankenhausaufenthalt über mehrere Monate erstreckt?

Antwort:

Bei der Prüfung, ob die Bagatellgrenze überschritten wird, ist nicht der Gesamtzeitraum, sondern jeder Monat für sich zu betrachten.

Beispiel 1:

Herr X (verheiratet, kein Einkommen) hat Pech und bricht sich das linke Bein. Er wird am 15.Januar 2008 ins Krankenhaus eingeliefert und muss bis einschließlich 14.Februar 2008 dort bleiben.

Berechnung: Im Januar wird Herrn X an 17 Kalender Tagen im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Bei einem täglichen Sachbezugswert von 3,64 Euro ergibt sich ein Gesamtwert der Verpflegung von 61,88 Euro. Die Bagatellgrenze in Höhe von 83,- € wird nicht überschritten. Im Januar erfolgt somit keine Anrechnung. Im Februar wird Herrn X an 14 Kalender Tagen im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Für diesen Monat ergibt sich demnach ein Wert von 50,96 Euro. Da auch dieser Wert unterhalb der monatlichen Bagatellgrenze liegt, erfolgt keine Anrechnung.

Beispiel 2:

Herrn Y (alleinstehend, kein Einkommen) passiert ein Unglück. Er fällt und bricht sich das rechte Bein. Er wird am 05.Januar 2008 ins Krankenhaus eingeliefert und muss bis einschließlich 10. Februar 2008 dort bleiben.

Berechnung: Im Januar wird Herrn Y an 27 Kalender Tagen im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Bei einem täglichen Sachbezugswert von 4,05 Euro ergibt sich ein Gesamtwert der Verpflegung von 109,35 Euro. Da der Wert der Verpflegung die Bagatellgrenze von 83,- Euro überschreitet, ist sie auf das Arbeitslosengeld II (Alg II) von Herrn Y anzurechnen. Dabei können die Absetzbeträge nach § 11 SGB II geltend gemacht werden. Nach Abzug der Versicherungspauschale ergibt sich für den Januar ein Anrechnungsbetrag in Höhe von 79,35 Euro Im Februar wird Herrn Y an 10 Kalender Tagen Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Verpflegungswert in Höhe von 40,50 €. Da die Bagatellgrenze nicht überschritten wird, erfolgt in diesem Monat keine Anrechnung.

Beispiel 3:

Herr Y hat wirklich eine Unglückssträhne. Am 16.Februar 2008 rutscht er auf einer Bananenschale aus und zieht sich einen komplizierten Bruch zu. Er wird am gleichen Tag ins Krankenhaus eingeliefert und muss diesmal bis einschließlich 23.März 2008 dort bleiben.

Berechnung: Da Herr Y im Februar bereits 10 Kalender Tage im Krankenhaus gewesen ist, wurde ihm in diesem Monat an insgesamt 24 KT Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Verpflegungswert in Höhe von insgesamt 97,20 Euro. Da die Bagatellgrenze überschritten wird, ist der Betrag, unter Abzug der Absetzbeträge, auf das Hartz IV von Herrn Rabe anzurechnen. Im März wird Herrn Y an 23 Kalender Tage Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Wert in Höhe von 93,15 Euro. Auch dieser überschreitet die monatliche Bagatellgrenze und ist daher nach Abzug der einschlägigen Absetzbeträge anzurechnen.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Hi, nochmals wenn die Ärtzin ein Fachartz ist kann Sie dich nicht Krankschreiben in diesem fall müß du dein Hausartz gehen.....

z.B. Ich gehe am 17.03.2014 ins KK mit ein einweissung vom Lungenartzt er kann mich aber nicht Krankschreiben dann bin ich zu mein Hausartzt heute und er hat mich dann Kankgeschrieben.

Ich verstehe leider nicht wo dein Problem ist? Sorry
 
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Hier hat niemand ein Problem gehabt, lediglich ein paar Fragen.
Diese wurden auch in verschiedenen Ausführungen beantwortet.
Inkl. Deiner!
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Sehr Nett....vielen Dank für die Bemerkung!!!!!!!!!

Das hier so ein RAU TON Herscht aber ich in der Kürze der Zeit schon bemerkt aber das es auch von oben runde kommt ist schon erstaunlich.....

Es tut mir sehr Leid das ich mich hier dazu gehäusert habe.....es wird nie mehr vorkommen.........habe über 50 Jahren ohne forum leben können dann brauche ich es auch in der zukunft nicht.

Fragen und Problemen bekommt man sowiedo nicht beantwortet.......
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Da sagt der Richte wenn ein Person nicht in der Lage ist selbst sich zu melden müss es ein angehörige das tun bzw. in diesem Fall ist das Krankenhaus sogar verpflichtet diese zu melden damit der Arbeitgebe plannen kann.

Typisch Bürohengste. Auf die Idee,daß eben genau das nicht immer möglich ist,kommen die Herren in Schwarz,die solche Urteile fällen, offenbar nicht. Die wenigsten Leute schleppen ihre Telefonnummer oder eine Liste ihrer Angehörigen mit sich rum,nur damit das KH im Notfall jemanden erreichen kann. Will sagen: Das KH weiß im Ernstfall anhand der Papiere,die man üblicherweise bei sich führt, vielleicht noch,wie man heißt oder wo man wohnt,dann hörts aber auch schon auf.

@Knoten,@play70boy13
Genau das ist die Verfahrensweise,die ich in meinem letzten Posting schon beschrieben habe: der Hausarzt stellt keinen "vorrausschauenden Krankenschein" für die Zeit des KH-Aufenthaltes aus und das KH auch nicht,sondern es verweist auf die Liegebescheinigung,die man aber erst NACH der Entlassung bekommt. Und bis dahin hat man im schlechtesten Fall schon Abmahnung und/oder Kündigung im Briefkasten.
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Bloß kein Streit hier im Forum, der Krieg steht doch schon vor der Tür Habe jetzt auf dem Einweisungsschein gelesen"Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem KH bleibt der Krankenkasse vorbehalten,deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des KH der zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Geschieht das nicht,so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden;es sei denn,es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht."
Soll ich das jetzt noch von der Krankenkasse genehmigen lassen????:emoticon-0143-smirk
 
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