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Krankenhausaufenthalt

AW: Krankenhausaufenthalt

Beim Jobcenter im Vorfeld Bescheid geben und anschliessend die Liegebescheinigung des KH nachreichen.
Sollte im Normalfall mehr als ausreichend sein.
Wenn nicht, wird man darauf hingewiesen beim Einreichen der Information.
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Aber es ist geanuso gekommnen,wie ich es vermutet hatte. Die Ärztin,dich mich ins KH einweist,sagt ich bekommen von ihr keinen Krankenschein,den soll ich mir vom aufnehmenden KH besorgen. Und beim JC meinten sie,ich solle eine Veränderungsmitteilung ausschreiben und dann die Bestätigung vom KH nachreichen. Wenn das mal alles gut geht!! Au weia
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Hi, nochmals wenn die Ärtzin ein Fachartz ist kann Sie dich nicht Krankschreiben in diesem fall müß du dein Hausartz gehen.....

z.B. Ich gehe am 17.03.2014 ins KK mit ein einweissung vom Lungenartzt er kann mich aber nicht Krankschreiben dann bin ich zu mein Hausartzt heute und er hat mich dann Kankgeschrieben.

Ich verstehe leider nicht wo dein Problem ist? Sorry
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Hier hat niemand ein Problem gehabt, lediglich ein paar Fragen.
Diese wurden auch in verschiedenen Ausführungen beantwortet.
Inkl. Deiner!
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Sehr Nett....vielen Dank für die Bemerkung!!!!!!!!!

Das hier so ein RAU TON Herscht aber ich in der Kürze der Zeit schon bemerkt aber das es auch von oben runde kommt ist schon erstaunlich.....

Es tut mir sehr Leid das ich mich hier dazu gehäusert habe.....es wird nie mehr vorkommen.........habe über 50 Jahren ohne forum leben können dann brauche ich es auch in der zukunft nicht.

Fragen und Problemen bekommt man sowiedo nicht beantwortet.......
 
AW: Krankenhausaufenthalt

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Typisch Bürohengste. Auf die Idee,daß eben genau das nicht immer möglich ist,kommen die Herren in Schwarz,die solche Urteile fällen, offenbar nicht. Die wenigsten Leute schleppen ihre Telefonnummer oder eine Liste ihrer Angehörigen mit sich rum,nur damit das KH im Notfall jemanden erreichen kann. Will sagen: Das KH weiß im Ernstfall anhand der Papiere,die man üblicherweise bei sich führt, vielleicht noch,wie man heißt oder wo man wohnt,dann hörts aber auch schon auf.

@Knoten,@play70boy13
Genau das ist die Verfahrensweise,die ich in meinem letzten Posting schon beschrieben habe: der Hausarzt stellt keinen "vorrausschauenden Krankenschein" für die Zeit des KH-Aufenthaltes aus und das KH auch nicht,sondern es verweist auf die Liegebescheinigung,die man aber erst NACH der Entlassung bekommt. Und bis dahin hat man im schlechtesten Fall schon Abmahnung und/oder Kündigung im Briefkasten.
 
AW: Krankenhausaufenthalt

Bloß kein Streit hier im Forum, der Krieg steht doch schon vor der Tür:( Habe jetzt auf dem Einweisungsschein gelesen"Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem KH bleibt der Krankenkasse vorbehalten,deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des KH der zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Geschieht das nicht,so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden;es sei denn,es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht."
Soll ich das jetzt noch von der Krankenkasse genehmigen lassen????:emoticon-0143-smirk
 
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