...„Wenn fast 16 Millionen Menschen in Armut leben oder armutsgefährdet sind, müssen zügig konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Der gesetzliche Mindestlohn, der erfreulicherweise im Koalitionsvertrag steht, muss schnellstens im Bundestag verabschiedet werden“, so Mascher. Für den VdK stellt er ein zentrales Element zur Eindämmung der Einkommens- und Altersarmut dar und muss nun zügig ohne lange Übergangsfristen umgesetzt werden.
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Quelle: gegen-hartz
bedeutet ein monatliches Brotto-Einkommen von ca. 1.600€ Bei Vollzeitbeschäftigung, was abzüglich von Steuern, Krankenversicherung usw. ein Netto-Einkommen von ca. 850€ ergibt............
Es kommt ja wohl auf die Steuerklasse an und viel wichtiger, es fehlt die vom Staat geforderte Eigenleistung zur privaten Altersvorsorge. So komme ich dann in der Steuerklasse 5 bei mönatlich ca. 1600€ und Vollzeitbeschäftigung auf gerade mal ca. 890€ inklusive 40€ "Geldwertenvorteil" vom Arbeitgeber und abzüglich einer Eigenleistung zur Altersvorsorge von 40€ dann auf genau diese ca. 850€.
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Kann man nur drüber "lachen", was Frau Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, erwartet. Ein Mindestlohn von ca. 8€/Stunde, wie er im Koalitonsvertrag angedacht ist, bedeutet ein monatliches Brotto-Einkommen von ca. 1.600€ Bei Vollzeitbeschäftigung, was abzüglich von Steuern, Krankenversicherung usw. ein Netto-Einkommen von ca. 850€ ergibt. Wenn sie der Meinung ist, dass dies keine Armut ist, dann weiß ich nicht, in welchem Staat sie lebt. In Deutschland ist man mit einem monatlichen Netto-Verdienst von ca. 850€ "bettelarm", ärmer als jeder, der gar nicht Arbeiten geht und staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt.
Ja klar, ich habe eine Frau, die Vollzeit arbeitet wie ich und mehr Bruttoverdienst hat, wofür ich mich nicht "schämen" muss. ........
...Als von Armut bedroht gilt, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zu Verfügung hat. Zur Zeit sind dies - je nach Berechnungsformel - weniger als 869 Euro im Monat (Singlehaushalt), beziehungsweise weniger als 1 826 Euro (Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren).
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