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PC & Internet Kim Dotcom drohen bei Auslieferung an die USA bis zu 88 Jahre Haft

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom zeigt sich optimistisch, dass er die Berufung vor Gericht in Neuseeland gewinnt und nicht an die USA ausgeliefert wird. Andernfalls würde der Megaupload-Gründer im US-Gefängnis sterben.

Der seit vielen Jahren in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom geht fest davon aus, nicht in die USA ausgeliefert zu werden. "Wir werden (die Berufung) gewinnen: entweder vor dem Berufungsgericht oder vor Neuseelands Supreme Court", sagte der 44-Jährige in einem am Sonntagabend veröffentlichten Interview von Spiegel Online.

Zwar hätten die "Hollywood-Lobby und die US-Regierung von Obama" Druck gemacht. "Aber Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland nicht strafbar." Das sei nur eine zivilrechtliche Sache, dafür könne er nicht ausgeliefert werden. Also habe der Richter irgendwas gesucht, was so ähnlich aussehe, und sei auf Betrug gekommen. "Aber damit wird er nicht durchkommen", sagte Dotcom.

Dotcom: In USA wäre kein fairer Prozess möglich
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im großen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

Bei Auslieferung würde er im Gefängnis sterben
Dotcom sagte, dass er in den USA nie einen fairen Prozess bekäme. In diesem Prozess drohten ihm im schlimmsten Fall bis zu 88 Jahre Haft. "Sollte ich ausgeliefert werden, würde ich im Gefängnis sterben." Falls er das Verfahren gewönne, würde er gerne wieder mal nach Deutschland reisen. "Wenn das hier vorbei ist, werde ich meine Mutter in Schleswig-Holstein besuchen. Dann werde ich mich mit meinen alten Kumpels treffen und Computer spielen."

Dotcom arbeitet an neuartigem Fileshop
Derzeit bereite er ein neues Web-Angebot vor, einen neuartigen Fileshop. "Unser Fileshop ermöglicht jedem, der interessanten Content besitzt, diese Inhalte selbst zu vermarkten, ohne über Drittanbieter zu gehen", sagte er.

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Quelle; onlinekosten
 
Selbst wenn er Gewinn darf er nicht nach Deutschland kommen,
da er sofort Abgeschoben werden würde.

Sieht man im Fall von Spanien doch ! Brüssel lies ihn frei keine Auslieferung und kaum ist er in Deutschland droht ihm wieder die Auslieferung.
 
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Sollte er noch im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft (Pass) sein, würde sich das generell verbieten. Obwohl sicher ist heutzutage bei solchen Politikern wie Herrn Maas nichts mehr, da wird das zur eigenen Meinung/Überzeugung, was Uncle Sam vorgibt.
 
also natürlich kann er auch aus deutschland ausgeliefert werden! dies ist immer möglich sofern eine straftat im ausland begangen wurde und ein fairer prozess gewährleistet ist.
dies kommt äußerst selten vor ist aber grundsätzlich möglich. ich wette das sofern er neuseeland verlässt sein flugzeug "zufällig" in einem anderem land zwischen landen muss und dann war es das mit ihm! das wäre ja nicht das erste mal das so etwas vorkommt. ;-)
 
Ein deutscher Staatsangehöriger kann natürlich NICHT ausgeliefert werden (Art. 16 Abs. 2 GG). Ausnahmen sind nur an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (europäischer Haftbefehl) möglich. Die USA müssten also erstmal der EU beitreten. ;)
 
dir ist die bedeutung eines internationalen haftbefehls schon klar? somit ist es möglich! wie gesagt sind auslieferungen sehr selten aber grundsätzlich möglich!

Internationaler Haftbefehl
Ein internationaler Haftbefehl ist eigentlich kein eigener „Haftbefehl“, sondern ein Untersuchungs-/Vollstreckungs-Haftbefehl, der in einer bestimmten Form (zum Beispiel ohne Abkürzungen) ausgestellt ist und einen Antrag auf
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für den Fall der
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im Ausland beinhaltet (Grundlage:
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). Um diesen Unterschied zwischen internationalem Haftbefehl und nationalem Haftbefehl zu betonen, benutzt
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offiziell nicht den Terminus internationaler Haftbefehl, sondern die Bezeichnung Red Notice (
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Rote Ausschreibung).
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Ein
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ist ein Unterfall und eigentlich ebenfalls kein „Haftbefehl“, sondern ein Fahndungsmittel. Er erleichtert und ermöglicht die Auslieferung von Straftätern innerhalb der
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. Wenn die Justiz eines anderen EU-Staats einen Tatverdächtigen mit diesem Haftbefehl ergreifen will, müssen die deutschen Polizei- und Justizbehörden bei dessen Suche und Festnahme helfen.
 
also ich versuche das mal zu erklären: da kim 2 staatsbürgeschaften hat die neuseeländische und die deutsche, sein lebensmittelpunkt aber neuseeland ist er dort lebt kann ein gericht auf diese art einem auslieferungsabkommen folge leisten. hätte er nur die deutsche staatsbürgerschaft gebe ich dir recht wäre dies nicht möglich. da es sich hier aber nicht um einen "nur deutschen" handelt wäre es möglich wenn die usa um die auslieferung des neuseeländischen staatsbürgers kim dotcom bitten würde. ;-) so einfach kann das sein! das ist im übrigen problemlos möglich ;-) nochmals meine aussage bezieht sich auf kim schmitz mit doppelter staatsbürgerschaft. die usa verlangen ja auch nicht die auslieferung des neuseländers in neuseeland sondern des deutschen und er beruft sich dort auf seine neuseeländische staatsangehörigkeit (welche man ihm dort ja schon versuchte wieder abzusprechen). du siehst es ist nicht ganz so einfach wie du dir das vorstellst. aber grundsätzlich wäre es in diesem fall möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@fynnthek
Natürlich wird ausgeliefert, ist wohl unter deinem ALUhut noch nicht angekommen, genau wie die erweiterte Datenspeicherung seit 01.07.2017 Gesetz ist, nur momentan noch ausgesetzt ist.
EuGH wird ja schon umgesetzt, oder woher hat Waldorf Frommer die IPs und Adressen für ihre Abmahnungen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Typ war meines Wissens noch nie in den USA. Was soll das für ein Rechtsystem sein für eine angebliche Strafttat in ein Land ausgeliefert zu werden, in dem man noch nie war, welche die Auslieferung beantragen. Das ist doch ein schlechter Witz ist das!
 
Kim ist mit Sicherheit schuldig und sollte auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden.

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Zumindest in Deutschland hätte Kim auch zur Verantwortung gezogen werden können, obwohl er die Tat im Ausland begangen hat, solange die Tat auch in dem Land, in dem er sie begangen hat, unter Strafe steht und er sie gegen einen Deutschen begangen hat. In den USA wird die Rechtslage wohl ähnlich sein und ein Großteil der Geschädigten sind amerikanische Unternehmen.
 
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