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PC & Internet Kim Dotcom drohen bei Auslieferung an die USA bis zu 88 Jahre Haft

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom zeigt sich optimistisch, dass er die Berufung vor Gericht in Neuseeland gewinnt und nicht an die USA ausgeliefert wird. Andernfalls würde der Megaupload-Gründer im US-Gefängnis sterben.

Der seit vielen Jahren in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom geht fest davon aus, nicht in die USA ausgeliefert zu werden. "Wir werden (die Berufung) gewinnen: entweder vor dem Berufungsgericht oder vor Neuseelands Supreme Court", sagte der 44-Jährige in einem am Sonntagabend veröffentlichten Interview von Spiegel Online.

Zwar hätten die "Hollywood-Lobby und die US-Regierung von Obama" Druck gemacht. "Aber Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland nicht strafbar." Das sei nur eine zivilrechtliche Sache, dafür könne er nicht ausgeliefert werden. Also habe der Richter irgendwas gesucht, was so ähnlich aussehe, und sei auf Betrug gekommen. "Aber damit wird er nicht durchkommen", sagte Dotcom.

Dotcom: In USA wäre kein fairer Prozess möglich
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im großen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

Bei Auslieferung würde er im Gefängnis sterben
Dotcom sagte, dass er in den USA nie einen fairen Prozess bekäme. In diesem Prozess drohten ihm im schlimmsten Fall bis zu 88 Jahre Haft. "Sollte ich ausgeliefert werden, würde ich im Gefängnis sterben." Falls er das Verfahren gewönne, würde er gerne wieder mal nach Deutschland reisen. "Wenn das hier vorbei ist, werde ich meine Mutter in Schleswig-Holstein besuchen. Dann werde ich mich mit meinen alten Kumpels treffen und Computer spielen."

Dotcom arbeitet an neuartigem Fileshop
Derzeit bereite er ein neues Web-Angebot vor, einen neuartigen Fileshop. "Unser Fileshop ermöglicht jedem, der interessanten Content besitzt, diese Inhalte selbst zu vermarkten, ohne über Drittanbieter zu gehen", sagte er.

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Quelle; onlinekosten
 
"Kim ist mit Sicherheit schuldig und sollte auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden."
schuldspruch ohne vehandlung?
na dann sollten wir bei dir mal anfangen: "V14 Aktivierer (Mitte bis Ende 2015), V13 Aktivierer (Mitte 2015 bis 2017)" ;-)
mir fehlen jetzt einfach mal die worte...
 
Ein Gericht wird die Frage klären und ja, auch in den USA erwartet ihn ein faires Verfahren.
 
Ach der ist schlau genug. Den passiert nix.

Gesendet von meinem Huawei p20 pro
 
Du tötest 'ne Kuh und isst sie. Die indische Regierung sieht darin eine Straftat. Du warst noch nie in Indien? Macht nix, Auslieferungsantrag und du kommst hin und gehst in den Knast für lifetime - ende aus die maus. Das meinte ich.
 
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Deutschland hat ein Auslieferungsabkommen mit den USA. Eine Auslieferung wird NUR verweigert, wenn zum Beispiel die Todesstrafe droht. Auch eine lebenslange Haftstrafe OHNE die Chance auf eine vorzeitige Bewährung verhindert eine Auslieferung.

Ansonsten wirst du schneller ausgeliefert als du A sagen kannst.
 
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