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Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

AW: Re: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

Um beim Thema zu bleiben

habe ich den Glücksspielstaatsvertrag von 2008 rausgekramt.

Man beachte die Punkte 6 bis 9.


Das Machwerk ist unausgegoren, unvollständig und unschlüssig.

Dennoch:
Hier steht nichts, aber überhaupt nichts,

von: "HartzIV dürfen kein Lotto spielen."

Auch viele in der Presse zitierten Aussagen sind schlichtweg falsch...

so wie das Urteil auch.


Gruß

fisher
 
BlaBla, aber es geht hier nicht um den Staatsvertrag aus 2008 sondern um den aus 2010, wo nämlich wieder explizit daraufhingewiesen wurde, dass das Deutsche Lotto eine art von Monopol ist.

Kam damals wo die Deutschen sagten, es darf kein Bwin und co mehr in D geben, worauf dann von der EU ein neuer Vertrag erlassen wurde, der besagt:

Entweder werden Sportwetten und so wieder geduldet, oder der Deutsche Staat darf keine Lotto Ziehungen mehr veranstallten. Da sie ja dann ein Monopol hätten, was aber verboten ist!
 
AW: Re: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

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Es gibt keinen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2010,

der aktuell gültige stammt aus dem Jahre 2008.


Der Rundfunkstaatsvertrag datiert aus dem Jahre 2010.

Was Du meinst, ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 (September, rechtsgültig: Oktober).

Zitat vom 8. September 2010:

Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.
"Monopol kann nicht mehr gerechtfertigt werden"
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".


Für den im Thema angesprochenen richterlichen Entscheid

"Keine Lottoscheine..."

ist der erstgenannte,

also der Glücksspiel-Staatsvertrag

erheblich.


Erst für die folgenden Entscheidungen des EuGH

der Rundfunkstaatsvertrag.


In diesem Sinne

BlaBla...sorry BaBa

fisher
 
Also net Böse sein, aber kennst du Dich bisi in der Markwirtschaft und den Gesetzen aus?

"MONOPOLE" sind weitesgehends Vérboten! Bis auf 1 oder 2 Ausnahmen, die ich aber net auswendig kann.

Der kernsatz der Entscheidung ist allerdings, dass Deutschland, gemäß des Vertrages nicht dafür Sorge trägt, dass die "Unterschicht/ Sozial Schwachen und jene dies net besser Wissen"
vor dem Glückspiel geschützt werden.

Bestes beispiel dürften wohl die Spielotheken sein. Bei uns in der Stadt haben nun die Spielos alle beschlossen, die 18-21 Jährigen, halb trockenen, vor der Spielsucht zu schützen. Find ich klasse, denn wenn man sich das Publikum angeshen hat waren es ca 70% 18-21 Jährige, die keine Ahnung haben was Sie da eigentlich tun.. Und sich dann wundern dass Sie Spielsüchtig sind..

P.S Ich arbeite dort als Aushilfe nebenbei am WE...
 
AW: Re: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

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Bin ich nicht denn ich denke wir meinen Dasselbe. :emoticon-0105-wink:

Ich kann sogar den 1. Beitrag des Themas lesen:


"Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben."

Denn in diesem Glücksspielvertrag ist der journalistisch hervorgehobene Sinngehalt eben eben nicht ausdrücklich enthalten.


Genau das ist allerdings das Thema dieses Threads!

"Keine Lottoscheine...."


Erst dann kommen "unsere" Monopole
im Rundfunkstaatsvertrag.


Das Eine ist sicherlich kaum vom anderen zu trennen!



Fakt bleibt, zumindest meiner Meinung nach:


Eine unmögliche Verfügung

mit menschenverachtendem Charakter!


Gruß

fisher


Nachtrag:

Die Aushilfstätigkeit nebenbei in der Spielhalle
kenne ich mit allen Facetten.

Irgendwie mußte man sich ja die Bücher fürs Studium kaufen können.
 
AW: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

Welcher elektronische Ausweis? Die eCard?

Das Urteil mit den HartzIV-Empfängern kenn ich nicht, ich weiß auch noch nicht so genau was ich davon halten soll. einerseits kann ich gut verstehen, dass sie dass Steuergeld der arbeitenden Menschen nicht verschwenden sollen, andererseits sind diese Glücksspiel-Illusionen auch eine Art von Hoffnungsschimmer im Leben vieler. Die meisten haben noch nicht durchschaut, das man selbst eh nie die großen Gewinne erhalten wird und tragen ihr Geld wöchentlich dorthin. Ich seh auch oft Pensionisten die ihr Geld dahintragen, und denen man ansieht, dass sie finanziell nicht grad gut gestellt sind. Einige Male hab ich die Verkäuferin vor den Augen dieser Pensionsiten gefragt, ob sie schon miterlebt hat, dass jemand eine größere Summe gewonnen hat. Und jedes Mal war die Antwort "Nein".

Aber anscheinend versprechen sich viele Menschen dadurch die Erfüllung ihrer Träume, soll man ihnnen das nehmen?
 
AW: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

Richtig so, wenn ein Hartz 4ler noch genug Geld zum Rauchen, Saufen und Lottospielen hat, dann ist der H4 Satz wohl noch zu hoch.
 
AW: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

Falsche Denkweise......



Die 5 Euro Anhebung des Regelsatzes hätte man in Form von LOSEN verteilen sollen,und bei Über 10 Millionen Losen würden einige aus den Bezug fallen.
:good:Und jeder wäre Glücklich....:good:
 
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