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Hartz IV Sozialgericht in Berlin: Alle zwölf Minuten geht eine neue Klage ein

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15.01.2014

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An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin wird statistisch alle zwölf Minuten eine neue Klage eingereicht. 40 000 Fälle erreichten das Berliner Sozialgericht im Jahr 2013.


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dpa/Rainer Jensen Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma.
An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin wird statistisch alle zwölf Minuten eine neue Klage eingereicht. 40 000 Fälle erreichten das Berliner Sozialgericht im Jahr 2013.

Im Vorjahr wurden genau 41 975 neue Verfahren registriert. Das sei zwar ein Rückgang um fünf Prozent im Vergleich zu 2012, doch das Tal sei noch weit entfernt, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma am Dienstag. „Noch immer befinden wir uns auf dem Hochplateau - in einer Zone, wo die Luft zum Atmen knapp ist.“ Das Hauptproblem heiße weiter Hartz IV. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende mache 62 Prozent aller Gerichts-Streitigkeiten aus. 2013 wurden laut Schudoma 26.594 Hartz-IV-Verfahren eingereicht. Das war ein Rückgang von knapp acht Prozent gegenüber 2012. Es schimmere Hoffnung auf, sagte Schudoma. 2012 war das Jahr mit dem höchsten Stand von insgesamt 44.301 Verfahren - der „Mount Everest“ des Gerichts, wie Schudoma betonte.

63 Richter - knapp die Hälfte der Richterschaft - bearbeite ausschließlich Hartz-IV-Streitigkeiten. Noch vor Ostern werde das 200.000. Verfahren seit Beginn der Arbeitsmarktreform 2005 erwartet. Bei 54 Prozent aller Fälle erreichten die Kläger zumindest einen Teilerfolg.

Beschwerden gegen Untätigkeit der Jobcenter

Deutlich weniger wurden laut Gericht Beschwerden gegen Untätigkeit der Jobcenter. Gestritten werde um Rückforderungen, Sanktionen und die Anrechnung von Leistungen. Das Gericht schlage sich auch damit herum: Ist das Praktikum einer Yogalehrerin in Fernost als Dienstreise absetzbar oder braucht eine Harfenspielerin ein Dienstmotorrad? Bei den aufwendigen Ermittlungen dazu frage sie sich, ob wirklich Einspareffekte zu erzielen seien, sagte Schudoma.

Neben Klagen zu Hartz IV geht es am Sozialgericht auch um Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Nirgendwo in Deutschland erledige ein Sozialrichter mehr Verfahren als in Berlin, hieß es.

Anspruch auf Hartz IV

Auch für EU-Bürger gelte: Wer in Deutschland arbeitet und nicht genug verdient, habe als Aufstocker Anspruch auf Hartz IV, sagte die Präsidentin. „Das ist keine Leistungserschleichung, sondern geltendes Recht.“ Die Wanderungsbewegung in der EU habe auch das Sozialgericht in der Hauptstadt erreicht. Doch: „Es gibt keine EU-Klagewelle.“ Der Anspruch auf Hartz IV hänge immer vom Einzelfall ab.

Das Gericht habe den Eindruck, dass manche Arbeitgeber bewusst die Unerfahrenheit und Notlage von Einwanderern ausnutzten, hieß es. Es gebe nicht nur Hartz-IV-Empfänger, die täuschten und Einkommen verschwiegen, sondern auch Firmen, die Scheinselbstständigkeit förderten und damit Versicherungsbeiträge unterschlagen würden.

Sozialgerichte urteilten unterschiedlich

Ob EU-Bürger auf Arbeitssuche in Deutschland keine Sozialleistungen bekommen sollen, sei derzeit heftig umstritten, Sozialgerichte urteilten unterschiedlich, so die Präsidentin. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes stehe noch aus. Das neue Unwort des Jahres - Sozialtourismus - benutze sie nicht, sagte Schudoma.

Hartz IV: Immer mehr von Zwangsrente betroffen

Quelle: focus.de
 
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