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Abschnitt C: Allgemeines (gilt für Internet- und Telefoniedienste)
1 Allgemeine Anforderungen
....
1.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, Internet- und/oder Telefoniedienste nur in Verbindung mit einem
Kabelanschluss und einem Rundfunkprodukt anzubieten, für den während der gesamten Laufzeit des Vertrages
über den Internet- und/oder Telefoniedienst ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber
besteht.
sowie:
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3 Pflichten des Kunden
3.2 Der Kunde erklärt sein Einverständnis, auf seinem Grundstück bzw. in seiner Wohnung alle Arbeiten
ausführen zu lassen, die zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung der Anlage und des
Wohnungsanschlusses erforderlich sind.
3.3 Der Kunde wird alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Anlage einschließlich des Übergabepunktes,
die zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung, Erweiterung, Sperrung oder Demontage des
Anschlusses der zu versorgenden Wohnung erforderlich sind, nur von dem Kabelnetzbetreiber oder einem
von dem Kabelnetzbetreiber beauftragten Unternehmen ausführen lassen; dazu gewährt der Kunde dem
Kabelnetzbetreiber bzw. dessen Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu allen dafür
notwendigen Räumlichkeiten.