Viele private Haftpflichtversicherungen schließen allerdings Sachen aus, die entweder geliehen oder gemietet wurden. In jedem Versicherungsvergleich der privaten Haftpflichtversicherung kann man den Leistungsvergleich anklicken und da ist zu sehen, dass gerade die günstigen Versicherungspolicen, diesen Schaden nicht ersetzen.
Andere haben eine Höchstgrenze bei gemieteten und geliehenen Sachen von 1.500 Euro und eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Schaden. Da diese Schäden nicht selten sind bieten auch viele der Haftpflichtversicherungen diesen Schutz nicht.
es gibt Hunde die fressen gerne Smardcards
In Bezug auf eine Smartcard ist mir solch eine Risikodiskussion bisher nicht aufgefallen ....... .
Ich versuche mal eine knappe Zusammenfassung des Sachstandes:
Sky bestreitet nicht, daß die Leihe ein neues Rechtsgeschäft ist
Sky ist der Auffassung, der Kunde sei in seiner Vertragsfreihheit eingeschränkt, weil er bereits vorher einem Leihgeschäft zugestimmt habe.
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