Cilow
Stamm User
Hallo Leute,
ich wollte euch mal fragen wie sich diese beiden Punkte genau definieren. Denn im Streamboard wird das extrem kurz gehalten!
UNIQ lt. Streamboard:
Bei Verbindung verknüpfe ich das mit der IP!
uniq 1 --> Der Client darf sich mit einer Line verbinden. Wie oft? Kann er dann die Line mit mehreren Receivern nutzen? Zum Beispiel im Wohnzimmer & Schlafzimmer?
uniq 2 --> Sobald der Client eine andere IP von seinem Provider (Telekom, Kabel Deutschland, 1&1, Vodafone) bekommt, erkennt Oscam die neue IP und der Client wird sofort auf Fake gesetzt. Ist für Clienten die eine Zwangstrennung haben also total unvorteilhaft - es sei denn der Client hätte eine Dyndns Adresse, die man dann bei Hostname einträgt. Richtig?
uniq 3 --> Gleiches Spiel wie bei uniq 1, nur wo ist hier jetzt der Unterschied mit "die letzte Verbindung bleibt bestehen" ??? Ich versteh das so: Die Client kann die Line normal nutzen. Wenn sich die IP ändert (wegen Zwangstrennung) weiß OSCam das (richtig?) und die neue IP wird von OScam durchgelassen, auch weil Logindaten ja richtig sind mit der neuen IP.
uniq 4 --> Sobald sich die IP vom Clienten wg. Zwangstrennung geändert hat, ist der Client automatisch ein Fake! Die letzte IP vom Clienten allerdings bleibt weiterhin bestehen.
Hab ich das nun soweit richtig verstanden?
Bei Hostname steh ich auch total aufm Schlauch.
Laut Streamboard: Oscam akzeptiert nur Clientverbindungen des Users vom eingetragenen Host. IP oder DNS ist möglich.
Was ist wenn ich nun die IP Adresse vom Clienten eintrage, die mir bei OSCam angezeigt wird? Dann sollte es doch so sein, dass nur diese IP akzeptiert wird. Und wie ist es dann wenn er wege. Zwangstrennung eine neue IP bekommt? Also eine IP einzutragen, wenn der Client eine Zwangstrennung hat, macht ja absolut keinen Sinn.
Um den Clienten also anhand seiner IP/DynDNS Adresse zuzulassen, müßte der Client als eine DynDNS Adresse besitzen?!
In welchen Fällen würde man denn die IP statt die DynDNS Adresse eingeben, bei "Hostname" ???
ich wollte euch mal fragen wie sich diese beiden Punkte genau definieren. Denn im Streamboard wird das extrem kurz gehalten!
UNIQ lt. Streamboard:
Code:
uniq = 0 # (deaktiviert)
uniq = 1 # (Nur eine Verbindung pro User ist erlaubt)
uniq = 2 # (Setzt User auf Fake, wenn die IP unterschiedlich ist)
uniq = 3 # (Erlaubt nur eine Verbindung pro User, die letzte Verbindung bleibt bestehen)
uniq = 4 # (Setzt User auf Fake, wenn die IP unterschiedlich ist, aber der letzte Login bleibt erhalten)
Bei Verbindung verknüpfe ich das mit der IP!
uniq 1 --> Der Client darf sich mit einer Line verbinden. Wie oft? Kann er dann die Line mit mehreren Receivern nutzen? Zum Beispiel im Wohnzimmer & Schlafzimmer?
uniq 2 --> Sobald der Client eine andere IP von seinem Provider (Telekom, Kabel Deutschland, 1&1, Vodafone) bekommt, erkennt Oscam die neue IP und der Client wird sofort auf Fake gesetzt. Ist für Clienten die eine Zwangstrennung haben also total unvorteilhaft - es sei denn der Client hätte eine Dyndns Adresse, die man dann bei Hostname einträgt. Richtig?
uniq 3 --> Gleiches Spiel wie bei uniq 1, nur wo ist hier jetzt der Unterschied mit "die letzte Verbindung bleibt bestehen" ??? Ich versteh das so: Die Client kann die Line normal nutzen. Wenn sich die IP ändert (wegen Zwangstrennung) weiß OSCam das (richtig?) und die neue IP wird von OScam durchgelassen, auch weil Logindaten ja richtig sind mit der neuen IP.
uniq 4 --> Sobald sich die IP vom Clienten wg. Zwangstrennung geändert hat, ist der Client automatisch ein Fake! Die letzte IP vom Clienten allerdings bleibt weiterhin bestehen.
Hab ich das nun soweit richtig verstanden?
Bei Hostname steh ich auch total aufm Schlauch.
Laut Streamboard: Oscam akzeptiert nur Clientverbindungen des Users vom eingetragenen Host. IP oder DNS ist möglich.
Was ist wenn ich nun die IP Adresse vom Clienten eintrage, die mir bei OSCam angezeigt wird? Dann sollte es doch so sein, dass nur diese IP akzeptiert wird. Und wie ist es dann wenn er wege. Zwangstrennung eine neue IP bekommt? Also eine IP einzutragen, wenn der Client eine Zwangstrennung hat, macht ja absolut keinen Sinn.
Um den Clienten also anhand seiner IP/DynDNS Adresse zuzulassen, müßte der Client als eine DynDNS Adresse besitzen?!
In welchen Fällen würde man denn die IP statt die DynDNS Adresse eingeben, bei "Hostname" ???