AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Leider täuscht Du dich da ein wenig, sprich mal mit Juristen über das Thema.
Sollte Dir die AGB nicht per Internet zugänglich sein, könntest Do sogar am Telefon verlangen, das diese Dir vorgelesen werden.
Sky geht übrigens in den ersten Schreiben, bei einer außerordentlichen Kündigung gar nicht auf ihre AGB ein, sondern versuchen es auf Dauerschuldverhältnisse und das sie angeblich die Leistung erfüllen müssten.
Es stehen hier schon ein paar Schreiben, wo dies zu lesen ist. Nur musst Du dann eben guten Gründe haben, weshalb eine Störung des Geschäftsverhältnis stattgefunden hat, und warum sich deine Situation verschlechtert durch den Tausch verschlechtert.
Übrigens gibt es keine AGBs, das wäre die Mehrzahl, es gibt nur eine gültige, und das ist eben diese wo ein Vertrag geändert wurde, und die Kunden eben auch dabei den kürzeren gezogen hatten. Stichwort Telekom und SMS, früher gab es Verträge, als es noch keine SMS Flat gab, die SMS für 7 Pfennig, ging ganz gut, bis der Kunde meinte er will Vertrag verändern, in dem er ein sich ein neues Handy holte, der Spaß ist zwar schon über 10 Jahre her, aber Du findest im Netz noch genug dazu.
Und nach Meinung des Anwalts der Verbraucherberatung, welcher mich unterstütze, sind die neuen AGB eben eine Grauzone, jedoch würde ich Dir auch raten, lasse Dich lieber von Fachleuten beraten.
Wir haben zum Glück eine sehr guten Verbraucherschutz, jedoch gibt es auch Fälle, wo ein Kunde eben nicht mit seiner Vorstellung über Recht sich mit dem Gesetzen schneidet.