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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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Ja gut, das ist richtig, ohne Zustimmung des Mitarbeiter wäre es nicht rechtens. Es ist aber dein recht, den Mitarbeiter ausführlich um erlaubnis zu Fragen ob du ein Mitschnitt erstellen darfst. Wenn er weis was er da quasselt, sollte er damit kein Problem haben.
 
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Unerlaubte Mitschnitte verstoßen gegen das "gesprochene Wort"

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Die sagen schon in der vorherigen Bandansage an, das mitgeschnitten wird, außer man verbietet es ausdrücklich, direkt am Anfang des Gespräches! Und dieser Mitschnitt ist verwertbar!
Und solange ich noch meine alten AGB´s vorliegen habe, wo nix von dem aktuelllen Kram drin steht, können die niemanden zu etwas zwingen.
Ich wurde nach der Verlängerung nicht mal zur Unterschrift angeschrieben, und das ist theoretisch nichts rechtskräftig, sollte es neue AGB´s geben! Wenn ich es darauf anlegen würde, wäre der gesamte Vertrag hinfällig, wenn sie mir eine V13 schicken wollen und mich dazu zwingen. Dazu brauche ich keinerlei Paragrafen reiten um das zu wissen. Immernoch Rechtsstaat.
Sky ist nicht bescheuert...
Die werden auch nicht mit Ach und Krach die Kunden vergraulen wollen.
 
Ich bin mir nicht sicher aber mit deiner Verlängerung akzeptierst du automatisch die Vertragsbedingungen auch wenn diese aktualisiert werden. Nachzulesen sind diese ja auf Sky.de.


Mobil mit iPhone.
 
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Neue Vertragsbedingungen müssen unterschrieben werden und auf neue AGB´s hingewiesen werden.
Da reicht kein
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. Vor allem nicht, solange das Internet nicht für JEDEN kostenfrei zur Verfügung steht.
Brief, mit AGB´s oder Peng
So ist das in Deutschland zum Glück!
 
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Leider täuscht Du dich da ein wenig, sprich mal mit Juristen über das Thema.
Sollte Dir die AGB nicht per Internet zugänglich sein, könntest Do sogar am Telefon verlangen, das diese Dir vorgelesen werden.
Sky geht übrigens in den ersten Schreiben, bei einer außerordentlichen Kündigung gar nicht auf ihre AGB ein, sondern versuchen es auf Dauerschuldverhältnisse und das sie angeblich die Leistung erfüllen müssten.
Es stehen hier schon ein paar Schreiben, wo dies zu lesen ist. Nur musst Du dann eben guten Gründe haben, weshalb eine Störung des Geschäftsverhältnis stattgefunden hat, und warum sich deine Situation verschlechtert durch den Tausch verschlechtert.

Übrigens gibt es keine AGBs, das wäre die Mehrzahl, es gibt nur eine gültige, und das ist eben diese wo ein Vertrag geändert wurde, und die Kunden eben auch dabei den kürzeren gezogen hatten. Stichwort Telekom und SMS, früher gab es Verträge, als es noch keine SMS Flat gab, die SMS für 7 Pfennig, ging ganz gut, bis der Kunde meinte er will Vertrag verändern, in dem er ein sich ein neues Handy holte, der Spaß ist zwar schon über 10 Jahre her, aber Du findest im Netz noch genug dazu.
Und nach Meinung des Anwalts der Verbraucherberatung, welcher mich unterstütze, sind die neuen AGB eben eine Grauzone, jedoch würde ich Dir auch raten, lasse Dich lieber von Fachleuten beraten.
Wir haben zum Glück eine sehr guten Verbraucherschutz, jedoch gibt es auch Fälle, wo ein Kunde eben nicht mit seiner Vorstellung über Recht sich mit dem Gesetzen schneidet.
 
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Das ist bei Sky-Deutschland und deren Durcheinander verschiedenster Verträge (angefangen von alten Premiere-Verträgen bis zu Neukunden-Verträgen) so nicht ganz zutreffend. Es gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses galten, solange man nich von einer (einseitigen) Vertragsveränderung durch Sky informiert wurde. Außer bei online abgeschlossenen Verträgen, kann man nicht erwarten, dass der Kunde sich selber online über Vertragsveränderungen informiert. Bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen ist die Schriftform zwingend nötig, wenn sich der Vertrag ändert und da ist dann auch auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.

Es ist also so, dass Sky-Deutschland Kundenverträge mit verschiedensten AGB hat und meines Wissens sind alle Verträge auch immer in Schriftform abgeschlossen worden. Nur Vertragsangebote werden (wurden bisher???) online veröffentlich.
 
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Habe jetzt schon bald Rauchwolken über mir, vom lesen in dem Thema, bräuchte aber mal ein paar Meinungen (aus euren Glaskugeln):

Habe ein Sparabo, Laufzeit bis Mai 2015, ohne Leihgerät mit S02 im CS. Sky hat sich bei mir noch nicht gemeldet.
Das was da auf uns zu kommt zu verhindern ist erst mal illusorisch, da sind sich ja fast alle einig. Welches aber ist zunächst die beste Strategie möglichst lange noch CS betreiben zu können?

1. Freiwillig versuchen bei Sky ne V14 ohne Hardware zu bekommen (man hat z. B. einen Humax HD1000 bekommen und braucht nun die passende Karte...)
2. S02 behalten bis zum bitteren Ende und dann blocken was geht
 
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Solange Sky nicht kommt sollte die s02 behalten werden. Wenn die neue Karte kommt sollte sofort jeglicher emm geblockt werden um die noch aktive zeit auszunutzen. Anschließend kann man bei der v14 die emm auch blocken, wie lange das jedoch gut geht steht in den Sternen.


Mobil mit iPhone.
 
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Hallo zusammen
Wir leben in der Schweiz und haben ein Sky-Abo mit S02 Karte über
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gebucht.
Hat jemand Informationen oder Kenntnis ob die S02-Karten in der Schweiz ebenfalls ausgetauscht werden??
 
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Wurde vor kurzem von Sky angerufen. Man hat mir, da ich ja schon sehr sehr sehr lange bei Sky bin, ein Angebot unterbreitet. Ich würde einen neuen Receiver bekommen und in Zuge dessen auch eine neue Karte erhalten. Habe dem Berater gesagt, dass es für mich nicht in Frage kommmt, da ich noch 4 alte DBox2-Receiver in Betrieb habe in denen ich immer die Karte umstecke. Er hat darauf geantwortet, dass er das versteht, dass ich mir nicht 3 zusätzliche, neue Receiver kaufen will. Kann also weiterhin meine S02 in den Receivern nutzen.
Gruß MM70
 
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Das sieht nach Galgenfrist aus. Das Ende der S02 kommt mit dem Vertragsende, oder zur Abschaltung von Nagra.
Gruß schlurfi
 
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Jepp,
bin auch schon lange Jahre bei Sky. Hatte dann angerufen nach dem Motto "will SkyHD aber die S02 behalten". Klar, ist alles möglich, aufbuchen, kein Kartentausch. Aber der Vertrag würde sich um 1 Jahr verlängern. War mit egal...
Pünktlich nach Ablauf der Widerrufsfrist: Brief, neue Karte, Schrottreci - ach nee!

PROST
 
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Da hast du alles falsch und Sky alles richtig gemacht. Genau so ist die Verfahrensweise, um "Kundenbindung" zu erreichen. Sollte für jeden Leser hier eine Lehre sein.
 
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Hallo,
Bekommt man eigentlich noch eine V13 wenn man danach verlangt?
 
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