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Hartz 4 / ALG II Wohnung

bold_eagle

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Ich wünsche euch allen einen schönen guten Abend!

Ich habe ein paar Fragen, die ich hier hoffentlich beantwortet bekomme!

Ich habe eine gewisse Zeit im Knast verbracht und bin nun bei einer Bekannten untergekommen, damit ich nicht auf der Straße sitze. Die Dame vom Jobcenter nahm bei der Berechnung des Geldes welches ich für die Unterkunft bei Ihr bekomme, die 2 Kinder meiner Bekannten in die Berechnung dazu, obwohl diese noch gar nichts verdienen, da Sie erst 10 und 12 sind. Somit werden die Mietkosten durch 4 anstatt durch 2 geteilt!

Ist dies rechtens so, oder soll ich dagegen Einspruch einlegen!

Über eure Antwort wäre ich sehr dankbar!

Bold Eagle:emoticon-0145-shake
 
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

Hallo bold_eagle

geht deine Bekannte Arbeiten oder bekommt sie auch ALG II ?? wenn ja bekommen ihre Kinder auch teilweisse ALG II
und dann wird die Miete durch 4 geteilt was aber eigendlich egal ist solang dein Regelsatz richtig berechnet ist.

gruß TV Pirat
 
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

Hallo TV Pirat,

vielen Dank für deine Antwort!

Nein, meine Bekannte geht normal arbeiten und bekommt somit kein Hartz4.

Der Regelsatz ist bei mir richtig berechnet. Man hat mir aber schon gedroht, dass man sich das nicht lange mit anschaut und bald den Verdienst meiner Bekannten anrechnet und uns eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt, was nicht so ist!

Dann müsste ich in eine eigene Wohnung ziehen und bräuchte eine komplette Ausstattung, da ich nichts mehr habe:(
 
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

ein Eheähnliche Gemeinschaft die müssen sie dir erstmal beweissen so lange du ein eigenes Zimmer bei ihr hast
gelingt das dem Jobcenter nicht, aber ich würde mich trotz dem um eine eigene Wohnung bemühen (ist ja wohl auch
in deinen interesse) dann hast du so dumme sachen nicht mehr am hals.

Dazu das du nichts hast lese das bitte mal das sollte dir weiter helfen, desweitern rate ich dir das du bei dir zum
Rathaus gehst und dir einen Wohnberechtigungsschein holst den bekommst bei deiner jetzigen lage auf jeden fall
und dann zum Wohnungsamt gehen ob die eine geeignete Wohnung für dich haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

so nun geht der link aber (sorry)

und das noch zum lesen....

Hartz IV Urteil: Eheähnliche Gemeinschaft verneint

Eheähnliche Gemeinschaft verneint. Neues aus dem Bereich RechtSG Karlsruhe Beschluß vom 6.2.2007, S 5 AS 370/07 ER

Nach bisheriger Rechtsprechung setzt eine eheähnliche Gemeinschaft - und damit auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft voraus, die über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht. Sie muss sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris; Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rdnr. 27). Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung der feststellbaren (äußeren) Tatsachen, die einen Rückschluss auf das Bestehen einer solchen (inneren) Gemeinschaft zulassen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.2006, L 13 AS 1824/06 ER-B).

Eine Wohngemeinschaft reicht für sich genommen nicht aus, um eine solche Gemeinschaft zu begründen. Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die zusammen wohnenden Personen die Wohnung gemeinsam gesucht und bezogen haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris)

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

Vielen Dank!

Ich denke, dass die das nicht akzeptieren. Nicht mal einen Kleiderzuschuss haben Sie mir genehmigt, obwohl ich mich auf entsprechende Urteile berufen habe.

Man sagte mir ich solle zum roten Kreuz gehen, dort bekomme ich was!
 
AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung

es gibt ganz klare Urteile dazu, und sollten die sich weigern hilft ein Anwalt sicher gerne weiter
du weisst sicher das du beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst den würde ich mir
an deiner stelle besorgen und dem Jobcenter zeigen wo der Hammer hängt.
 
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