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PC & Internet Handel sieht freies WLAN in Gefahr

Der Digital Services Act legt neue Spielregeln für die digitale Welt in der EU fest. Mit der Umsetzung in deutsches Recht gefährdet Digitalminister Volker Wissing offene WLAN-Angebote, warnen Verbraucherschützer und der Handelsverband Deutschland.

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Nicht mehr wegzudenken: Kundenservice und Kundenbindung durch offenes WLAN.

Große Online-Plattformen wie Google, Amazon, TikTok und Zalando müssen seit dem vergangenen Freitag die Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) der EU erfüllen. Dazu gehört etwa die Einrichtung von leicht erreichbaren Kontaktstellen für die Nutzer oder die Schaffung von Transparenz bei Ranking- und Empfehlungssystemen.

Während der DSA für Plattformen ab 45 Mio. Nutzer bereits in Kraft ist und unmittelbar von der EU-Kommission kontrolliert werden soll, unterliegen die übrigen digitalen Dienste erst ab dem 17. Februar 2024 der Aufsicht durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten. Für die dazu notwendigen Anpassungen im nationalen Recht hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kürzlich den Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) vorgelegt. "Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein", erklärte Digitalminister Volker Wissing (FDP) zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs.

Rückfall in die Zeit vor 2017

Mit dem Gesetzestext droht jedoch ausgerechnet das Digitalministerium einen Kollateralschaden herbeizuführen, der die digitale Infrastruktur in Deutschland in die Zeit vor 2017 zurück katapultieren würde. Anbieter von offenen WLAN-Zugängen könnten wieder für Rechtsverletzungen der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Vor einer solchen Rückkehr der sogenannten Störerhaftung durch das DDG warnen sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als auch der Handelsverband HDE.

Aus Sicht des Vzbv fehlt im Gesetzestext die entscheidende Passage, die im Jahr 2017 in das Teledienstmediengesetz (TMG) eingeführt wurde, um WLAN-Anbieter vor Schadenersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen zu schützen, falls Nutzer Rechtsverletzungen über das Netzwerk begehen. Erst durch die damalige Abschaffung der Störerhaftung wurden die freien WLAN-Zugänge im öffentlichen Raum und in Handelsfilialen rechtssicher möglich.

vzbv und HDE sehen Regelungslücke

Auch der Handelsverband HDE weist auf die Regelungslücke im geplanten DDG hin: "Mit großer Sorge haben wir festgestellt, dass der bisher geltende Ausschluss der Störerhaftung durch den Referentenentwurf nicht mehr sicher gewährleistet wird", schreibt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp an das Digitalministerium. "Im schlimmsten Fall müssen Händler künftig einzelne Netzseiten sperren, wenn Nutzer in der Kassenschlange darüber illegale Inhalte downloaden", erläutert Tromp gegenüber der LZ. Solche Netzsperren seien in der Praxis nicht handhabbar. Eine Registrierungspflicht für den WLAN-Zugang scheide aufgrund des Aufwands und der geringen Verweildauer der Kunden als Lösung aus.

Das Digitalministerium versucht das Problem zu negieren und verweist auf Brüssel: "Das Ziel des Gesetzentwurfs zum Digitale-Dienste-Gesetz ist, dass sich an der bestehenden Rechtslage der WLAN-Anbieter nichts ändert." Künftig sei das Haftungsregime des DSA gültig. "Dem nationalen Gesetzgeber steht insofern auch kein Handlungsspielraum zu", betont ein Ministeriumssprecher auf LZ-Anfrage. Im Zweifel werden also die Gerichte klären müssen, ob freie WLAN-Zugänge in Deutschland Zukunft haben.

Die Verbraucherschützer kritisieren überdies das absehbare "Zuständigkeitsgerangel" der Aufsichtsbehörden für die digitalen Dienste. Zentrale Koordinierungsstelle für das DDG soll die Bundesnetzagentur werden, die bereits jetzt die Marktüberwachung für elektrische und elektronische Produkte auf Online-Plattformen durchführt. Rund 45 Mio. illegale Produkte zog die Agentur im ersten Halbjahr 2023 aus dem Verkehr. Der Großteil stammte aus dem asiatischen Raum, wo Plattformen wie Temu, Shein und Wish beeindruckende Wachstumsraten erzielen.

Der Handelsverband arbeitet laut Tromp aktuell an einem Lagebild, um einen Überblick über die unsicheren und illegalen Produkte zu bekommen, die aus Nicht-EU-Staaten über Online-Versender nach Europa gelangen. Diese Flut wird jedoch weder der Digital Services Act noch das Digitale-Dienste-Gesetz stoppen.

Quelle; lebensmittelzeitung
 
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