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Off Topic Digitale Dienste: Bundesnetzagentur soll DSA in Deutschland durchsetzen UPDATE

Digitale Dienste: Bundesnetzagentur soll DSA in Deutschland durchsetzen UPDATE

Stand: 04.08.2023 13:56 Uhr Falk Steiner
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(Bild: Cristian Storto/Shutterstock.com)

Das BMDV will zur Durchsetzung des DSA eine unabhängige Stelle in der BNetzA schaffen. Aber auch andere Behörden sind zuständig – droht ein "Behörden-Pingpong"?

Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) hat am Freitag den Entwurf für das "Digitale-Dienste-Gesetz" (DDG) vorgestellt, mit dem der europäische Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht überführt werden soll. Die Oberaufsicht über die Durchsetzung soll laut dem Entwurf die Bundesnetzagentur führen. Welche Rolle andere Behörden spielen, ist noch nicht vollständig geklärt.

Fast 100 Seiten umfasst der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Doch die entscheidende offene Frage ist in dem Gesetz, das nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird, auf nur sechs Seiten beantwortet: Bei der Bundesnetzagentur in Bonn wird eine eigene Koordinierungsstelle geschaffen, die für die nationale Durchsetzung des DSA zuständig sein wird.

"Starke Plattformaufsicht"​

"Mit der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen", sagte Wissing am Freitag in Berlin. "Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen."

Mit dem DSA hat die EU einen Rechtsrahmen geschaffen, der Betreiber von Plattformen, Suchmaschinen und Online-Marktplätzen schärfere Regeln auferlegt. In dem umfangreichen Gesetzeswerk ist unter anderem geregelt, welche Strukturen Plattformbetreiber vorhalten müssen, um rechtswidriger Nutzung zu begegnen. In Deutschland wird das Digitale-Dienste-Gesetz unter anderem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ersetzen [1], wenn es um Nutzerinhalte in Social Media geht.

Zuständig für die Durchsetzung ist bei den größten Anbietern die EU-Kommission, kleinere unterfallen der Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden. Hier war in Deutschland umstritten, welche Behörde und welche Ebene die fachlich beste sei: Für Medienregulierung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig, andere Aufgaben nach DSA liegen bei anderen Akteuren.

Früh zeichnete sich ab, dass die Bundesregierung eine Lösung favorisiert, bei der die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle [2] spielt. Allerdings erfüllt sie als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht ohne Weiteres die hohen Anforderungen des DSA an die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde, weshalb insbesondere von den Landesmedienanstalten Kritik kam.

Unabhängig in der Bundesnetzagentur​

Mit dem nun gefundenen Weg einer eigenen, besonders unabhängig gestellten Aufsicht bei der Bundesnetzagentur will das BMDV die Kritik entschärfen. Diese gehört zwar formell zur Bundesnetzagentur, soll aber nicht weisungsgebunden agieren und als zentraler Ansprechpartner für die zuständigen Stellen in anderen Mitgliedstaaten der EU und die EU-Kommission fungieren. Die EU-Kommission beaufsichtigt die größten Anbieter von Plattformen und Suchmaschinen unmittelbar.

Für die Durchsetzung bestimmter Regelungen des DDG sollen jedoch ausdrücklich andere Stellen zuständig sein. So soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die deutsche Durchsetzung etwa der Mindestaltersvorgaben übernehmen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll für Vorschriften zur Onlinewerbung zuständig sein. Die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte beim Bundeskriminalamt soll für illegale Inhalte bei Hostinganbietern und Sozialen Netzwerken übernehmen.

Welche Rolle das bislang für die Durchsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn übernehmen wird, ist derzeit noch offen. Auch die Rolle der Landesmedienanstalten ist noch nicht festgezurrt, derzeit läuft hier noch die Beteiligung der Bundesländer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt schon mal vor einem "Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner".

Das Digitale-Dienste-Gesetz soll zum 17. Februar 2024 in Kraft treten, gleichzeitig soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz außer Kraft treten. Das Gesetz soll im Frühherbst im Kabinett beraten werden.

UPDATE04.08.2023 14:40 Uhr
Es sei gut, dass das DDG jetzt im Entwurf vorliege, sagt Oliver Süme, Vorstand des Verbands der Internetwirtschaft Eco. Wichtig sei jetzt aus Sicht des Verbandes, "faire und vernünftige Haftungsregeln beizubehalten, Aspekte des Notice-and-Take-Down-Rahmens zu klären, sowie für Rechtssicherheit und klare Definitionen zu sorgen."
Dass mit dem DDG das NetzDG ein Ende finde, begrüßt Lina Wöstmann, Referentin Medienpolitik und Plattformen beim Bitkom. Das NetzDG habe einen deutschen Sonderweg dargestellt, der nun von einer europäischen Lösung abgelöst werde. Auch die Benennung der Bundesnetzagentur als Digitale-Dienste-Koordinator begrüßt der IT-Verband.
"Allerdings lässt der Referentenentwurf noch ein paar Punkte offen: unter anderem die Einbeziehung andere Behörden, insbesondere eine potenzielle Rolle des Bundesamts für Justiz", kritisiert Wöstmann. Es sei aber "essenziell, dass regulierte Unternehmen einen festen bundeseinheitlichen Gesprächspartner haben und sich auf verbindliche Aussagen verlassen können, ohne gleichzeitig mehrere Aufsichtsbehörden adressieren zu müssen." Der Bitkom fürchtet, dass der Koordinierungsaufwand steigen könne.
(vbr [3])


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