Samstagsnachmittags hat Sky um 15.30 Uhr ein Problem: Über unzählige illegale Streams werden die Spiele der Fußball-Bundesliga übertragen. Innerhalb der Spielzeit ist es nahezu unmöglich, die Verbreitung zu unterbinden. Das soll sich ändern.
Das DDG ist die deutsche Umsetzung des Digital Service Act (DSA) der EU, der insbesondere wegen des darin verankerten nationalen Digital Service Coordinator (DSC) in die Schlagzeilen geriet. In Deutschland sind die Landesmedienanstalten für die Medienaufsicht zuständig, doch der DDG-Entwurf sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) als DSC vor, was wiederum von den Medienanstalten heftig kritisiert wurde. Hier herrscht inzwischen aber ein Burgfrieden, wie auf den Medientagen München deutlich wurde. Die BNetzA ist der deutsche DSC, aber sie wird keine Inhalte regulieren. „Themen wie etwa das Urheberrecht und Online-Piraterie verbleiben bei den Fachbehörden“, erklärte Julia Marquier, Leiterin des Referats für Netzneutralität, Plattformmonitoring und Künstliche Intelligenz bei der BNetzA.
Wenn beim Pay-TV-Anbieter Sky Livesport läuft, wird das Signal auch über zahlreiche illegale Streams verbreitet. Sky befürchtet, dass es durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz unmöglich wird, gegen diese Streams vorzugehen.
Foto: obs/Sky Deutschland
Dennoch sind längst nicht alle mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum DDG zufrieden – am allerwenigsten der Pay-TV-Anbieter Sky. „In seiner jetzigen Form macht uns der DDG die Rechteverfolgung unmöglich“, sagte Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, auf den Medientagen München. Der Pay-TV-Anbieter kämpft gerade im Bereich Livesport gegen illegale Streams auf Social-Media-Plattformen, werbefinanzierten Webseiten, die Link-Listen zu solchen Streams anbieten, und professionell aufgezogene Abo-Modelle, die einen rechtswidrigen Zugang zu Livesport-Streams anbieten.
Wolfgang Kreißig, Deutschlands oberster Medienwächter, kritisiert, dass das Digitale-Dienste-Gesetz Zuständigkeiten unnötigerweise neu verteilt
Foto: Marc Hankmann
In der Diskussion auf den Medientagen München brachte Marquier hierzu das Trusted-Flagger-Modell ins Spiel. Ein Trusted Flagger ist ein Unternehmen oder eine Behörde, die als vertrauensvoller Hinweisgeber eingestuft wurde. Laut DSA müssen Onlineplattformen Beschwerden von Trusted Flaggern vorrangig behandeln. Rupp plädiert dafür, dieses Modell in den DDG aufzunehmen, und zwar so, dass auch einzelne Unternehmen Trusted Flagger werden können. „Es gibt Bestrebungen, den Trusted-Flagger-Status zum Beispiel in einem Gremium zu bündeln“, erklärte Rupp, was er für falsch hält.
Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, plädiert für das Trusted-Flagger-Modell
Foto: Marc Hankmann
Auch einige Landesmedienanstalten sind als Trusted Flagger eingestuft. Laut Medienstaatsvertrag können sie bei Rechtsverletzungen Rechteinhaber wie Sky unterstützen. „Hierzu gibt es aber noch keine praxisnahe Lösung“, sagte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Er kritisierte zudem, dass das DDG hier, so wie in einigen anderen Regulierungsbereichen auch, besehende Zuständigkeiten neu verteilt, was er für unnötig hält.
Auf den Medientagen München mahnten Kreißig und Marquier an, dass die Zeit knapp werde. Es gäbe noch keine festgelegten Verfahren, wie zum Beispiel die nationalen DSC miteinander arbeiten. Ebenso fehlt es an Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen der BNetzA und den Landesmedienanstalten. Am 17. Februar 2024 soll das Digitale-Dienste-Gesetz allerdings bereits in Kraft treten.
Quelle; teltarif
Das DDG ist die deutsche Umsetzung des Digital Service Act (DSA) der EU, der insbesondere wegen des darin verankerten nationalen Digital Service Coordinator (DSC) in die Schlagzeilen geriet. In Deutschland sind die Landesmedienanstalten für die Medienaufsicht zuständig, doch der DDG-Entwurf sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) als DSC vor, was wiederum von den Medienanstalten heftig kritisiert wurde. Hier herrscht inzwischen aber ein Burgfrieden, wie auf den Medientagen München deutlich wurde. Die BNetzA ist der deutsche DSC, aber sie wird keine Inhalte regulieren. „Themen wie etwa das Urheberrecht und Online-Piraterie verbleiben bei den Fachbehörden“, erklärte Julia Marquier, Leiterin des Referats für Netzneutralität, Plattformmonitoring und Künstliche Intelligenz bei der BNetzA.
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Wenn beim Pay-TV-Anbieter Sky Livesport läuft, wird das Signal auch über zahlreiche illegale Streams verbreitet. Sky befürchtet, dass es durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz unmöglich wird, gegen diese Streams vorzugehen.
Foto: obs/Sky Deutschland
Dennoch sind längst nicht alle mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum DDG zufrieden – am allerwenigsten der Pay-TV-Anbieter Sky. „In seiner jetzigen Form macht uns der DDG die Rechteverfolgung unmöglich“, sagte Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, auf den Medientagen München. Der Pay-TV-Anbieter kämpft gerade im Bereich Livesport gegen illegale Streams auf Social-Media-Plattformen, werbefinanzierten Webseiten, die Link-Listen zu solchen Streams anbieten, und professionell aufgezogene Abo-Modelle, die einen rechtswidrigen Zugang zu Livesport-Streams anbieten.
Subsidiaritätsprinzip und Trusted-Flagger-Modell
Der DDG sieht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip zur Rechteverfolgung vor. Demnach muss Sky als erstes den Rechtsverletzer ausfindig machen. Gelingt das nicht, kann sich der Pay-TV-Anbieter an den Hosting-Anbieter und zuletzt an den Internetzugangsanbieter wenden, um eine Sperre zu erwirken. In der Regel ist die Live-Übertragung eines Fußballspiels oder eines Formel-1-Rennens aber schon längst vorbei und der illegale Stream offline, bevor Sky eine Reaktion erhält. Um gegen Rechtsverletzer vorgehen zu können, müssen Rechteinhaber also schneller reagieren können. „Wir brauchen deshalb dringend Nachbesserungen im DDG-Entwurf“, mahnt Rupp an.
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Wolfgang Kreißig, Deutschlands oberster Medienwächter, kritisiert, dass das Digitale-Dienste-Gesetz Zuständigkeiten unnötigerweise neu verteilt
Foto: Marc Hankmann
In der Diskussion auf den Medientagen München brachte Marquier hierzu das Trusted-Flagger-Modell ins Spiel. Ein Trusted Flagger ist ein Unternehmen oder eine Behörde, die als vertrauensvoller Hinweisgeber eingestuft wurde. Laut DSA müssen Onlineplattformen Beschwerden von Trusted Flaggern vorrangig behandeln. Rupp plädiert dafür, dieses Modell in den DDG aufzunehmen, und zwar so, dass auch einzelne Unternehmen Trusted Flagger werden können. „Es gibt Bestrebungen, den Trusted-Flagger-Status zum Beispiel in einem Gremium zu bündeln“, erklärte Rupp, was er für falsch hält.
Bis zum 17. Februar 2024 ist noch viel zu tun
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Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, plädiert für das Trusted-Flagger-Modell
Foto: Marc Hankmann
Auch einige Landesmedienanstalten sind als Trusted Flagger eingestuft. Laut Medienstaatsvertrag können sie bei Rechtsverletzungen Rechteinhaber wie Sky unterstützen. „Hierzu gibt es aber noch keine praxisnahe Lösung“, sagte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Er kritisierte zudem, dass das DDG hier, so wie in einigen anderen Regulierungsbereichen auch, besehende Zuständigkeiten neu verteilt, was er für unnötig hält.
Auf den Medientagen München mahnten Kreißig und Marquier an, dass die Zeit knapp werde. Es gäbe noch keine festgelegten Verfahren, wie zum Beispiel die nationalen DSC miteinander arbeiten. Ebenso fehlt es an Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen der BNetzA und den Landesmedienanstalten. Am 17. Februar 2024 soll das Digitale-Dienste-Gesetz allerdings bereits in Kraft treten.
Quelle; teltarif