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PC & Internet Google: Lösch-Antrag für Suchergebnisse ist da

Jetzt können Sie fiese Suchergebnisse über sich selbst löschen lassen: Die Suchmaschine Google bietet ab sofort ein
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an, über das jeder Nutzer die US-Firma zwingen kann, Links zu vergessen, die auf alte Informationen über ihn verweisen.

Der EuGH hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, dass Infos über ihn auch im Internet wieder vergessen werden.

Google-Eintrag löschen: Diese Daten benötigen Sie
Das Eingabe-Formular von Google erfragt das Land, aus dem der Nutzer kommt und erlaubt dabei nur die Wahl aus EU-Staaten. Wer Infos über sich nicht mehr in der Google-Suche finden mag, der muss zudem seinen Namen und eine Mail-Adresse angeben. Google fragt freilich auch nach den URLs der Seiten, die nicht mehr angezeigt werden sollen.

Um die Eingaben zu überprüfen, fordert Google die Nutzer zudem dazu auf, einen Scan des Ausweises oder Führerscheins hochzuladen.

Angeblich prüft die Suchmaschine jede einzelne Anfrage darauf, ob die Informationen tatsächlich veraltet sind. Außerdem wird geschaut, ob die Infos vielleicht von öffentlichem Interesse sind und weiterhin verlinkt werden sollten.

Google erklärt nicht, wie lange es vom Versenden der Löschanfrage bis zur tatsächlichen Löschung der Links dauert. Allerdings soll der aktuelle Weg optimiert werden, die derzeitige Lösung sei nur ein Zwischenschritt, schreibt die Suchmaschine.

Quelle: chip
 
AW: Google: Lösch-Antrag für Suchergebnisse ist da

Kaum hat sich Google geltendem Recht gebeugt, hat man schon wieder dagegen verstoßen:

Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen ist laut Gesetz nicht zulässig.
Google hat dies geändert

"Bei Google sind am ersten Tag rund 12.000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. Das teilte der amerikanische Internet-Konzern am Freitag unter anderem der Finanznachrichtenagentur Bloomberg mit. Google hatte am Morgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet.
Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: „Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei.“

faz.net
 
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