Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
En Navi ist aber dazu bestimmt zu navigieren. Deshalb ist es auch nicht verboten ! ( Selbst wenn eine Nebenfunktion dazu dient, Radarstellen aufzuspüren ) Siehe mal den von mir geposteten Text.
Außerdem bekäme der Beamte mein Navi tatsächlich erst dann in die Hand, wenn er einen Durchsuchungsbefehl zur Hand hätte. Bis er den hat, habe ich die beiden Dateien schon längst gelöscht !
Bei einem modernen Gerät, mit mini SD Karte, könnte man auch mal testen , wie bekömmlich so eine Karte ist.
die schlimmsten Wegelagerer sind aber doch die Geier die die Städte und Gemeinden eingestellt haben und die machen Foto's, dürfen dich eh nicht anhalten und stehen natürlich auch nicht an den wirklichen Gefahrenpunkten sondern nur da wo es was zu verdienen gibt.