Die Deutsche Telekom muss ihre „Stream On“-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit. In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft - dieses hat nun aber keine aufschiebende Wirkung.
Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder der ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen, und man kann den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im WLAN möglich ist (HD/Ultra HD). Unter anderem diese „Videodrossel“ stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme eben nicht gleichbehandelt würden. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“
Quelle, INFOSAT
Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder der ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen, und man kann den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im WLAN möglich ist (HD/Ultra HD). Unter anderem diese „Videodrossel“ stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme eben nicht gleichbehandelt würden. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“
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