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IPTV Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei „StreamOn“

Die Deutsche Telekom muss ihre „Stream On“-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit. In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft - dieses hat nun aber keine aufschiebende Wirkung.

Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder der ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen, und man kann den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im WLAN möglich ist (HD/Ultra HD). Unter anderem diese „Videodrossel“ stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme eben nicht gleichbehandelt würden. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“

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Quelle, INFOSAT
 
Telekom StreamOn bald im EU-Ausland nutzbar - Streaming in HD

Die Telekom hat auf ein Gerichtsurteil zu ihrer Mobilfunk-Option StreamOn reagiert. Sie will das Angebot an die Forderungen der Bundesnetzagentur anpassen, Preiserhöhungen gebe es nicht. Nutzer profitieren von zwei wichtigen Änderungen.

Mitte Juli hatte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Deutsche Telekom unter Druck gesetzt: Der Bonner Konzern musste entweder seine Mobilfunk-Option StreamOn anpassen, so wie es die Bundesnetzagentur gefordert hatte, oder aber das Produkt vom Markt nehmen. Nun hat die Telekom reagiert. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, werde StreamOn nach den Vorgaben der Bonner Regulierungsbehörde angepasst.

EU-weite Nutzung von StreamOn und Streaming in Full-HD
Was heißt das konkret? In der kommenden Woche will die Telekom die nach ihren Angaben als "Bandbreitenoptimierung" bezeichnete Drosselung bei Videos aufheben. Damit ist künftig das Streamen in HD-Auflösung möglich. Noch größere Auswirkungen besonders für Urlaubsreisende hat eine andere Änderung. Ab Anfang September soll das StreamOn-Angebot der Telekom auch innerhalb der EU-Länder nutzbar sein. Bislang galt StreamOn nur in Deutschland.

Von der Neuerung würden laut Telekom mehr als zwei Millionen Kunden profitieren. Allerdings dürften im September viele Nutzer bereits ihren diesjährigen Urlaub hinter sich haben. Die Telekom stellt klar: "Wir haben von Anfang an betont, dass wir StreamOn weiter anbieten werden und dass es nicht zu Preiserhöhungen für die StreamOn-Optionen kommen wird."


StreamOn mit 248 Partner-Diensten nutzbar
Die Telekom hat bereits 248 Partner-Dienste für Musik-Streaming, 124 für Video-Streaming, 38 für Gaming und 10 für Social&Chat gewinnen können. Dazu zählen etwa Netflix, Amazon Prime Video, YouTube, Sky, Spotify, Facebook und WhatsApp. Buchen Telekom-Mobilfunkkunden die StreamOn-Option, so wird das bei der Nutzung der Partnerdienste verbrauchte Datenvolumen nicht auf das monatliche Inklusivvolumen des gebuchten Tarifs angerechnet.

Quelle; onlinekosten
 
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