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Handy - Navigation Telekom StreamOn und Vodafone Pass offiziell verboten: BNetzA setzt Frist

Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ untersagt. Außerdem hat sie die Beendigung von Bestandskundenverträgen angeordnet. Die Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität, weil sie den Datenverkehr nicht gleich behandeln.

„Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.“

EuGH-Urteile vom September 2021

Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen Stream On der Deutschen Telekom und Vodafone Pass mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er bestätigt das Verwaltungsgericht Köln und untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.

Umsetzungsfristen für die Einstellung von Telekom Stream On und Vodafone Pass

Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.

Positive Entwicklungen für den Mobilfunkmarkt

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.

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Quelle; digitalfernsehen
 
Wie ist das nun, wenn man einen entsprechenden Mobilvertrag hat? wenn dann der Streamon Teil wegfällt hat man dann eine Sonderkündigungsrecht da ein Vertragsbestandteil wegfällt?
 
Sofern das fester Vertragsbestandteil war/ist, und keine „kostenlose Zubuchoption“ war (in das es vor x Jahren geändert wurde) ja :D
 
blöd. Denn das Streamon wr eigentlich der einzigste Grund, neben der Netzabdeckung nicht zu Telefonica zu gehen bzw bei Congstar zu bleiben
 
lesen und verstehen - bis 03/2023 haben die Zeit Euch tariflich umzustellen ...

bis dahin ist noch viel Zeit um alle auf unendliches Datenvolumen umzustellen :)
 
Naja, Wenn man, wie ich den Vertrag im Januar abgeschlossen hat, sind es potentiell 10 Monate wo mir netflix angerechnet wird in der s-bahn
 
Kein sorge,Gesetze sind dafür da , das man die umgehen kann:-)
T- com und Co ist nicht blöd,die lasen sich was änliches einfallen.
Ich hab die Option nicht,aber für Stundenten@ Co war das nicht schlecht.
Mfg
 
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