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PC & Internet Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeiten bei Internet-Flatrates nicht drosseln. Die Verbraucherschützer haben vor dem Kölner Landgericht gegen die Pläne des Bonner Konzerns geklagt - und nun Recht bekommen. Die Vertragsklauseln wurden für unzulässig erklärt

Das Kölner Landgericht hat den Plänen der Deutschen Telekom zur Daten-Drosselung bei Flatrate-Anschlüssen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Richter erklärten die Vertragsklauseln, die bei Festnetz-Verträgen eine Verminderung der zur Verfügung stehenden Surfgeschwindigkeit vorsieht, sobald eine gewisses Datenvolumen überschritten wird, für unzulässig. Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit, die beim Landgericht Köln Klage gegen das Vorhaben des Bonner Telekommunikationskonzerns eingereicht hatte.

Da die Telekom-Tarife als 'Internet-Flatrate' und unter Angabe der 'bis zu'-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als 'unangemessene Benachteiligung' an", begründete die Verbraucherzentrale ihr Vorgehen. Kunden sollten während der Vertragslaufzeit nicht befürchten müssen, dass bei Überschreitung einer Grenze das Surftempo reduziert wird. Zudem wiesen die Verbraucherschützer darauf hin, dass eine solche Maßnahme zur Folge haben würde, das zahlreiche Dienste im Netz praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.

Die Richter sahen dies nun offenbar ähnlich wie die Verbraucherschützer. Ihr Urteil bezieht sich dabei auf alle Tarife, die als maximale Übertragungsgeschwindigkeit 50 Mbit/s oder mehr versprechen. Die Telekom wollte im Falle einer Überschreitung dann auf 2 Mbit/s bremsen. Auch die Pläne der Bonner, bei Tarifen auf mit geringeren Geschwindigkeiten auf 384 kbit/s zu drosseln, wurde als unzulässig erklärt.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Telekom die entsprechenden Klauseln aus ihren Verträgen streichen und dürfte die Geschwindigkeiten damit auch nicht mehr drosseln. Eine Rechtsgrundlage würde dann fehlen. Ob die Telekom dieses Urteil hinnimmt und auf die Drossel-Pläne verzichtet oder gegen die Entscheidung vorgeht, ist bisher nicht bekannt.

Die Telekom hatte ihre Absichten zur Datendrosselung im Sommer bekannt gegeben und war damit zum Teil auf harsche Kritik gestoßen. Besonders der Umstand, dass das IPTV-Angebot
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der Telekom, Entertain, von dieser Maßnahme ausgenommen wird, während Konkurrenz-Produkte gedrosselt werden, sorgten für Aufregung. Nach Bekanntgabe der Pläne hatte die Verbraucherzentrale NRW den Konzern im Mai dazu aufgefordert,
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von diesen Abstand zu nehmen
und per Unterlassungserklärung den Verzicht auf die Verwendung der Klausel bekannt zu geben. Andernfalls würde der Fall vor Gericht ausgetragen.

Quelle. Digitalfernsehen

DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom


Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden (Aktenzeichen 26 O 211/13) am heutigen Mittwoch, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.

Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt und damit eine heftige Diskussion über Flatrates und die Netzneutralität ausgelöst. Ausgeschlossen von der DSL-Drossel sollen bei der Telekom beispielsweise die hauseigenen IPTV-Dienste ("Entertain") sein, da es sich nach der Argumentation der Telekom nicht um normalen Internet-Verkehr, sondern um sogenannte Managed Services handele. Anders als in einem "Best-Effort-Netz", bei dem Verbesserungen in der Infrastruktur allen Diensten gleichermaßen zu Gute kommen, entscheidet bei solchen "Managed Services" der Anbieter darüber, welcher Dienst in einwandfreier Qualität zu nutzen ist und welcher nicht. Kritiker befürchten, dass daraus ein Hemmnis für Innovationen entstehen könnte. Neuen Ideen und Diensten, insbesondere wenn sie von Communities oder finanzschwachen Start-ups betrieben werden, würde eine solche Paywall oder eine Umsatzbeteiligung für die Telekom im Weg stehen. Im Juni hatte die Telekom die Drossel-Vereinbarung noch etwas nachgebessert: Statt auf 384 kBit/s soll nach Erreichen des Datenvolumen-Limits nur noch auf 2 MBit/s gedrosselt werden.

Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf die Argumentation der Telekom mit den "Power-Usern": Der Konzern begründete den Schritt zur DSL-Drossel unter anderem mit der unbotmäßigen Belastung ihrer Netze durch so genannte "Power-User", für die der normale Kunde nicht zahlen solle. Dieser Argumentation schlossen sich die Kölner Richter jedoch nicht an. Da der Bedarf nach Bandbreite insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filme ständig steige, betreffe eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User".

Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Kunde obendrein einen Internetanschluss zum Festpreis ohne Einschränkungen. Das Landgericht bemängelt insbesondere das gestörte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Bei VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit erhielten die Kunden bei Drosslung nur noch weniger als zehn Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung gestellt. Dies stieß auch bei den Verbraucherschützern auf herbe Kritik. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW betonte: "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird."

[Update 30.10.2013 11:33]:
Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW erklärte, dass er damit rechne, dass die Telekom gegen das Urteil vorgehen werde. In dem Fall beabsichtige die Verbraucherzentrale den Fall bis zum Bundesgerichtshof zu verfolgen.

[Update 30.10.2013 11:42]:

Die Telekom äußerte Unverständnis für das Kölner Urteil: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte Telekom-Sprecher Philipp Blank gegenüber heise online. Wenn das Urteil vorliege, werde das Unternehmen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.

Quelle. Heise
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

Hi!

es gibt noch gute Nachrichten und so eine ist das. Aber da Urteil noch nicht Rechtkräftig ist darf Telekom einspruch einlegen.Dann schauen wir mal weiter.
 
Telekom will gegen Drossel-Verbot vorgehen

Die Deutsche Telekom will das vom Landgericht Köln erteilte Verbot zur Daten-Drosselung nicht einfach hinnehmen. Da die Entscheidung für den Bonner Konzern nicht nachvollziehbar ist, wird man voraussichtlich in Berufung gehen.

Bereits kurze Zeit nach bekannt werden des
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Urteils, das die geplante Datendrosselung der Telekom verbietet
, hat sich der Bonner Konzern selbst zu Wort gemeldet und klar gemacht, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Man könne diese Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht nachvollziehen, ließ der Konzern über einen Sprecher am Mittwoch mitteilen. Sobald das Urteil vorliegt will die Telekom dieses gründlich prüfen und dann "voraussichtlich Berufung einlegen", so der Sprecher weiter.

Die Richter hatten am Mittwoch einer Klage der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz stattgegeben, die gegen die geplante Tempo-Bremse bei Internet-Flatrates der Telekom vor Gericht gezogen waren. Das Gericht erklärte die entsprechenden Vertragsklauseln, die es den Bonnern erlauben, die Surfgeschwindigkeit nach überschreiten eines bestimmten Datenvolumens empfindlich zu reduzieren, für unzulässig. Ursprünglich wollte die Telekom auf 384 Kbit/s bremsen, korrigierte den Wert aber später auf 2 Mbit/s nach oben.

Die Richter sahen in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da diese nach Erreichen der Drosselgrenze eine erheblich geringere Geschwindigkeit nutzen können, als bei Vertragsabschluss vereinbart. Zudem wären von dieser Maßnahme nicht nur Vielsurfer betroffen, wie die Telekom argumentiert, sondern ein größeres Publikum.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht dagegen vorzugehen - was der Konzern ja offenbar zu tun gedenkt. Auch wenn eine endgültige Entscheidung damit noch in die Ferne rückt, ist das Urteil des Landgerichts ein herber Rückschlag für den Bonner Telekommunikationskonzern.

Quelle. Digitalfernsehen
 
VERBRAUCHERZENTRALE - Klagen auch gegen andere Drosselungs-Anbieter

Wenn das Urteil gegen Drosselung Bestand hat, werden weitere Anbieter, die mit einer Flatrate werben, aber drosseln, Probleme bekommen. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angekündigt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nach dem Urteil gegen die Drosselung bei Flatrates auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale, der Rheinischen Post. Die Telekom sei "nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".
So haben auch Telefónica O2 oder 1&1 Tarifstrukturen mit dem Namen Flatrate im Programm, die aber eine Drosselung vorsehen. Auch Kabel Deutschland änderte seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und führte eine Drosselung für Anwender ein, die pro Tag über 10 GByte herunterladen. Sie werden auf 100 KBit/s gedrosselt. Laut Darstellung von Kabel Deutschland vom Juli 2012 galt die Änderung nur für Neukunden, oder Kunden, die ihren Vertrag seit Mai verlängert hatten.
Der IT-Rechtsanwalt Jakob Wahlers von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke sagte Spiegel Online, die Chancen, dass die Telekom die Drosselung in der Revision durchsetzen kann, stünden nicht gut: "Verträge sind einzuhalten oder zu kündigen."
Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt, ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und später eingeräumt, auch Bestandskunden bei Vertragsverlängerung zu drosseln. Ist eine Volumengrenze erreicht, sahen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Datenübertragungsrate auf 384 KBit/s vor. Im Juni 2013 wurde die Drosselung auf eine Datenübertragungsrate von 2 MBit/s statt 384 KBit/s heraufgesetzt. Der Konzern hielt aber daran fest, bestimmte Dienste bevorzugt zu behandeln. Entertain soll weiterhin von der Drosselung ausgenommen werden. Sobald die Drosselung technisch umgesetzt ist, müssen Kunden für die volle Bandbreite zusätzlich zahlen. Bisher ist geplant, die Drosselung 2016 einzuführen.

golem.de
 
Drosselkom" adé? Das Urteil des LG Köln und seine Folgen

Damit hatte die Deutsche Telekom wohl nicht gerechnet. Erst kündigte das Unternehmen im Sommer eine Tempobremse bei Internetflatrates aus dem Festnetz an - und löste damit einen Sturm der Empörung aus. Die Telekom ruderte zurück. Nun untersagte das Kölner Landgericht die Drosselung ganz: Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein.

Was hatte die Telekom ursprünglich geplant?
Wenn Festnetzkunden der Telekom eine bestimmte Datenmenge im Monat überschreiten, sollten sie nur noch deutlich langsamer im Internet surfen können. Der Anschluss sollte ursprünglich auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die Tempobremse wurde später etwas gelockert und auf 2 Megabit/Sekunde hochgesetzt. Die Pläne sollten nicht vor 2016 umgesetzt werden, betonte das Unternehmen. Hintergrund ist auch der Ausbau der schnellen Internetverbindungen über Breitband. Das kostet viel Geld - das die Telekom wieder erwirtschaften muss.

Wie reagierten Nutzer?

Kunden waren verärgert, die Telekom wurde im Netz als "Drosselkom" verspottet. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten tausende Menschen eine Online-Petition gegen das Vorhaben. Sie stören sich nicht nur an der Drosselung, sondern auch daran, dass die Telekom den eigenen Fernseh-Dienst Entertain nicht in die Volumenbegrenzung einrechnen will. Damit sehen Gegner das Prinzip der Netzneutralität verletzt, nach dem alle Daten im Internet gleich behandelt und nicht bevorzugt werden sollen. Inzwischen hat die Petition über 76.000 Unterstützer.

Wer wäre ausgebremst wurden?

Wenige Vielsurfer verbrauchten überdurchschnittlich viel Kapazität, argumentierte die Telekom. Kritiker bemängelten, dass bis zur geplanten Einführung der Drosselung 2016 auch die Nutzung von datenintensiven Video- und Multimediangeboten zunehmen werde. Somit könnten mehr Nutzer als jetzt an die Datenobergrenze stoßen. So sieht es auch das Landgericht Köln: Eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde würde ein breites Publikum treffen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Telekom betonte bisher, die künftigen Obergrenzen würden an den Verbrauch von Durchschnittsnutzern angepasst. Es solle auch "echte" Flatrates ohne Begrenzung geben.

Heißt das, Festnetz-Tarife dürfen nicht mehr gedrosselt werden?

Die Telekom will voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen, es ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon gäbe es wohl auch weiterhin einen Weg für eine Drosselung von Pauschalverträgen im Festnetzbereich. Sie dürften dann nur nicht mehr als Flatrate bezeichnet werden.

Wie sieht es mit Mobilfunktarifen aus?

Bei Handys und Smartphones sind Tempobremsen im Gegensatz zum Festnetz weit verbreitet. Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich nicht anwendbar, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW, die gegen die Drosselung geklagt hatte. Aber: "Die Probleme sind natürlich auch da bekannt." Die Verbraucherzentrale habe jedoch keine konkreten Pläne, auch gegen Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man wolle "erstmal diese eine Sache durchfechten". Für etliche Kunden verschwimmen aber die Grenzen zwischen Fest- und Mobilnetz: Gerade in ländlichen Gebieten wird der Mobilfunkstandard LTE oft als Ersatz für Festnetz-Internet genutzt.

Quelle: onlinekosten
 
AW: Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

Wird sich nicht durchsetzen, warum sollen die mit Festnetz besser gestellt sein?
 
Urteil gegen DSL-Drosselung: Reaktionen der Provider

Mit den seit Mai in den Call&Surf-Leistungsbeschreibungen festgeschriebenen Bandbreitendrosselungen von DSL-Flatrates hatte sich die Deutsche Telekom wochenlang zum Buhmann gemacht. Zahlreiche Internetnutzer kritisierten die ab 2016 greifende Drosselung, der Bonner Konzern wurde als Drosselkom verspottet. War der ganze Ärger für den größten deutschen DSL-Anbieter jetzt vielleicht sogar umsonst? Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Drossel-Klausel der Telekom geklagt - und sich vor Gericht durchgesetzt.

Laut einer Entscheidung des Landgerichts Köln darf die Telekom die DSL-Geschwindigkeit nicht drosseln. Wo Flatrate drauf steht, muss auch eine Flatrate drin sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Telekom zeigte sich überrascht. "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen", erklärte ein Telekom-Sprecher am Mittwoch. Doch wie reagieren die anderen Provider, die ebenfalls bereits Tarife mit Bandbreiten-Drosselung anbieten bzw. entsprechende Pläne haben, auf die Entscheidung des LG Köln? Wir haben bei o2, 1&1, Kabel Deutschland und congstar nachgefragt.

Telefónica sieht keinen Handlungsbedarf
Mitte Oktober hatte o2 neue DSL-Tarife inklusive All-Net-Flat vom Festnetz gestartet. Ab Juli 2014 greift dabei in den Paketen o2 DSL All-in M und o2 DSL All-in L zudem eine sogenannte "Fair-Flat" für die Internetnutzung. Wer drei Monate hintereinander mehr als 300 Gigabyte (GB) Datenvolumen verbraucht, wird ab dem vierten Monat auf 2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) gedrosselt. Im Einstiegstarif o2 DSL All-in S soll eine entsprechende Drosselung bereits ab 100 GB genutztem Datenvolumen aktiv werden.

"Die von Telefónica Deutschland vorgesehene Regelung zur Bandbreitenreduzierung in bestimmten Fällen - unsere Regelung gilt erst ab dem 1. Juli 2014 - unterscheidet sich ganz erheblich von den Plänen der Telekom", betonte eine Sprecherin von Telefónica Deutschland gegenüber unserer Redaktion in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil des LG Köln. "Selbstverständlich werden wir diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und genauestens prüfen. Handlungsbedarf sehen wir aus den genannten Gründen jedoch aktuell nicht, zumal die Entscheidung nicht rechtskräftig ist", so die Sprecherin weiter.

Urteil liegt 1&1 noch nicht vor

Bereits seit mehreren Jahren findet sich im Tarifportfolio des DSL-Anbieters 1&1 der Tarif 1&1 Surf & Phone Flat Special, der zwei Jahre lang für 19,99 Euro statt 29,99 Euro erhältlich ist und eine Doppel-Flat mit DSL 16.000 beinhaltet. Ab einem monatlichen Datenverbrauch von mehr als 100 GB im Monat greift eine Drosselung der Download-Bandbreite auf 1 Mbit/s bis zum Ende des Monats. Rechtliche Probleme gab es bei 1&1 wegen dieses Tarifs bislang nicht. Zur aktuellen Entscheidung des LG Köln konnte 1&1 noch nichts konkretes sagen. "Das Urteil liegt uns nicht vor und ist noch nicht rechtskräftig. Daher können wir dazu leider keine Angaben machen", sagte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber onlinekosten.de.

Auch der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland sieht in den AGB für seine Flatrates eine Drosselung vor. Die Regelung zeigt sich aber vergleichsweise fair. Wer an einem Tag mehr als 10 GB Datenvolumen für Filesharing-Anwendungen verbraucht, wird bis zum Ende dieses Tages auf 100 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. In der Praxis setzt die Bandbreitenbeschränkung derzeit erst ab 60 GB Datentraffic pro Tag ein.

Kabel Deutschland und congstar prüfen Urteil
Auf unsere Anfrage antwortete ein Sprecher des in München ansässigen größten deutschen Kabelnetzbetreibers: "Kabel Deutschland hat die Entscheidung des Kölner Landgerichts gegen die Deutsche Telekom zur Kenntnis genommen. Wir warten die Urteilsgründe ab und werden diese prüfen."

Schließlich haben wir auch die Telekom-Billigmarke congstar um eine Stellungnahme gebeten. Denn auch congstar plant eine DSL-Drosselung, die allerdings erst ab 2016 greifen soll und nur für Neukunden gelten wird. Bestandskunden wären nicht betroffen. Konkrete Pläne zu der Gestaltung der Drosselung habe congstar noch nicht, sagte eine Unternehmenssprecherin Ende September. "Wir prüfen das Urteil und stimmen unser weiteres Vorgehen mit der Muttergesellschaft Telekom ab", erklärte congstar am Donnerstag gegenüber unserer Redaktion zur Entscheidung des LG Köln.

Keine Drossel-Pläne bei Vodafone?

Telekom-Konkurrent Vodafone bestreitet bislang die Planung von Drosselungen für DSL-Flatrates. Nach der Übernahme von Kabel Deutschland bietet Vodafone nun allerdings Internettarife per Kabel mit Drosselung bei Filesharing-Nutzung sowie DSL-Tarife ohne Drosselung unter einem Konzerndach an. Ende September hatte ein Unternehmenskenner gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus" erläutert: "Vodafone kann unmöglich bisherige DSL-Kunden unbegrenzt surfen lassen und neue Kabelkunden drosseln." Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten, die Entscheidung des LG Köln wird, wenn sie Bestand hat, die Einführung von Drossel-Flatrates allerdings erschweren. Die Verbraucherzentrale NRW kündigte am Mittwoch bereits an, nach einem rechtsgültigen Urteil auch entsprechende Drossel-Regelungen anderer Provider unter die Lupe zu nehmen.

Quelle: onlinekosten
 
Telekom: Was bedeutet das Drosselungs-Urteil für die Verbraucher?

Am Mittwoch hatte das Kölner Landgericht die geplante Praktik der deutschen Telekom, die Surfgeschwindigkeit von All-Net-Flat-Benutzern zu drosseln für unzulässig erklärt. Welche konkreten Folgen hat diese Entscheidung nun für uns Nutzer, falls das Urteil rechtskräftig wird?

Die nun für unzulässig erklärte Klausel in den Flatrate-Verträgen sah eine Drosselung auf bis zu 2 Megabit pro Sekunde vor. Die Nutzer von Internetflatrates
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verbinden mit solchen Verträgen jedoch eine uneingeschränkte Surfgeschwindigkeit, weshalb die Beschränkung nicht zulässig sei, so die Zivilrechtskammer des Kölner Land
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gerichts (gulli: news berichtete).

Telekom-Kunden, die schon an Verträge mit diesen Klauseln gebunden sind, können nun bald möglicherweiset erst einmal durchatmen. Denn diese unzulässigen Klauseln entfalten, obwohl sie sich noch im Vertrag befinden, keine Rechtskraft mehr. Für Neukunden gilt jedoch weiterhin, Vorsicht walten zu lassen. Denn es besteht weiterhin die Möglichkeit, solche Drosselungen in Pauschalverträge einzubauen, allerdings darf der Begriff Flatrate
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nicht mehr für sie verwendet werden.

Im Bereich der Mobilfunkverträge findet dieses Urteil jedoch keine Anwendung. Hier wird die Drosselung
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des High-Speed-Internets noch weiterhin gängige Praktik bleiben. Ob die Verbraucherzentrale NRW, Klägerin des Drosselkom-Prozesses, auch dagegen gerichtlich vorgehen wird, bleibt noch unklar. Sie wolle erst einmal diese Angelegenheit zum Abschluss bringen.

Die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen, behielt sich die Telekom noch vor, so ein Sprecher des Konzerns. Sie könne das Urteil nicht nachvollziehen. Die Frist, um das Rechtsmittel einzuögene, beträgt normalerweise einen Monat. Kommt es zu einer Berufung in diesem Verfahren, wird die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, das Gerichtsurteil prüfen. Ob dieses jedoch eine andere Sichtweise in diesem Fall annehmen wird, bleibt abzuwarten. Sollte sich die Telekom dagegen entscheiden, wird das Urteil mit Ablauf des Monats Rechtskraft entfalten.

Quelle: gulli
 
Telekom will Drosseltarife nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen

Die Deutsche Telekom wird künftig nur noch uneingeschränkte DSL-Pauschaltarife als "Flatrate" bezeichnen. Das berichten das Nachrichtenmagazin "Focus" sowie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Telekom geht nicht in Berufung
Der Konzern reagiert damit auf das Drossel-Urteil des Kölner Landgerichts, das ihm verboten hatte, bei DSL-Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen das Übertragungstempo zu drosseln. Die Telekom wird gegen dieses von der Verbraucherzentrale NRW erwirkte Urteil entgegen erster Reaktionen keine Berufung einlegen, berichtet die beiden Medien.

Das Gericht hatte für die Tarife "Call&Surf" und "Entertain" die Drosselung untersagt, wie die Angebote als "Flatrate" verkauft worden waren.
Für die Zukunft will die Telekom einerseits DSL-Tarife mit klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen für ungebremste Verbindungen vermarkten. Echte Flatrates ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben - allerdings zu höheren Preisen. "Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden", heißt es bei der Telekom intern.

VZ NRW: "Sieg für die Verbraucher"

Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale NRW, sprach in der "Rheinischen Post" von einem "Sieg für die Verbraucher." Rechtsanwalt Thomas Bradler kritisierte dagegen im "Focus" die Reaktion des Konzerns: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend." Telekom-Kunden könnten dann weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde.

Quelle: onlinekosten

Telekom schafft Flatrate ab

Im Streit um die "Drosselkom" gibt die Telekom klein bei: Sie akzeptiert nach FOCUS-Informationen ein Urteil, nach dem Volumendrosselungen bei Flatrate-Tarifen unzulässig sind - will sich aber mit einem Trick behelfen und die Tarife anders benennen.

Die Telekom will bei DSL-Tarifen mit Volumenbegrenzung den Begriff „Flatrate“ streichen. Die neue Regelung soll noch im Dezember greifen. Nach FOCUS-Informationen verzichtet sie damit auch auf die Berufung eines Urteils des Landgerichts Köln vom 30. Oktober diesen Jahres, wonach dem Konzern bei den so genannten Flatrate-Tarifen „Call&Surf“ und „Entertain“ eine monatliche Drosselung untersagt worden war. Demnach darf ein Tarif nur "Flatrate" heißen, wenn das Tempo ungedrosselt bleibt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Kritiker fürchten nun, die Telekom könne diese Tarife einfach umbenennen. Ob es allerdings rechtlich genügen würde, DSL-Tarifen, die seit Ende April mit einer Datendrosselung auf 75 Gigabit pro Monat (bei Einsteigertarifen) eingeführt wurden, neue Namen ohne den Zusatz "Flatrate" zu geben, ist strittig.

Darf man Tarife einfach umbenennen?

„Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“, erklärt Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler gegenüber FOCUS. Telekom-Kunden könnten dann weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde.

Die Telekom verwies auf FOCUS-Anfrage darauf, dass sie erst am Montag Details zur neuen Tarifstrategie nennen wolle. Angeblich will sie für Kunden künftig mehr Transparenz schaffen.

Bradler warnt auch Telekom-Konkurrenten wie Vodafone und O2, die ebenfalls DSL-Flatrates anbieten, ihre Drosselpläne weiterzuverfolgen: „Das Urteil aus Köln darf auch als wichtiges Signal an die Wettbewerber verstanden werden."

Drosselthema beschäftigt die Telekom seit Monaten
Das Thema Drosselung verfolgt die Telekom und damit ihren scheidenden Chef René Obermann seit Ende April. Damals kündigte der T-Konzern erstmals an, dass fast alle neuen DSL-Tarife mit einer monatliche Drosselung – je nach Preis - auf zwischen 75 und 200 Gigabit versehen würden. Der Schachzug bracht edem Unternehmen den Spottnamen „Drosselkom“ ein. Die Verbraucherschützer hatten daraufhin mit Klage gedroht.

In einem ersten Schritt entschied die Telekom, das Tempo nach Erreichen des maximalen Datenvolumens auf eine Ladegeschwindigkeit von 364 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, was sie später aber widerrief. Der Durchsatz wurde anschließend auf zwei Megabit pro Sekunde erhöht.

Quelle: FOCUS
 
Telekom: Drossel-Klausel entfällt ab 5. Dezember

Wo Flatrate draufsteht, soll auch Flatrate drin sein: Die Deutsche Telekom verzichtet im Festnetz-Internet auf eine Drosselung bei Tarifen mit dieser Bezeichnung. Allerdings soll es künftig neue Tarife geben, die eine Obergrenze beim Datenvolumen vorsehen, kündigte Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme am Montag an. Das solle die Tarife transparenter für Kunden machen, sagte er. "Deswegen werden wir ab heute nur noch da mit dem Begriff Flatrate werben, wo auch eine Flatrate drinsteckt", sagte er.

Drossel-Klausel fällt ab 5. Dezember
Die Telekom reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts. Das Gericht hatte dem Konzern verboten, das Übertragungstempo bei "Flatrate"-DSL-Tarifen ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln. Bei einer "Flatrate" erwarteten Kunden einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechneten nicht mit Einschränkungen, urteilte das Gericht. Die Telekom wird nicht in Berufung gehen.

Kunden mit Festnetz-Internettarifen mit dem Namen "Flatrate" sollen künftig unbegrenzt surfen können, kündigte van Damme an. "Es wird in Zukunft weiterhin Flatrates geben." Die Telekom habe nicht mit den heftigen Reaktionen auf ihre Pläne gerechnet. Klauseln zur Drosselung bei bereits abgeschlossenen Tarifen werden ab 5. Dezember dieses Jahres gestrichen.

Viele Details noch offen

"Das ist kein Geschenk der Telekom, sondern das ist die Konsequenz des Urteils", sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Drosselung geklagt. Die Ankündigung der Telekom schaffe Transparenz, sagte er. "Wenn man eine Flatrate bucht, kann man sicher sein, dass man die auch bekommt."

Bei den neuen Volumentarifen ließ die Telekom viele Details offen. Sie sollen günstiger sein als Flatrates mit unbegrenztem Surfvolumen, kündigte van Damme an. Telekom-Marketingchef Michael Hagspihl nannte 5 bis 10 Euro Preisunterschied als "Indikator". Wie viel die Tarife kosten und wann genau sie eingeführt werden sollen, teilte die Telekom nicht mit. Van Damme sagte lediglich, er rechne in den nächsten zwölf Monaten nicht mit einem Start der Volumentarife. Ursprünglich war das Jahr 2016 genannt worden.

Wie viel Datenvolumen dabei inklusive sein soll und wie stark die Nutzer danach abgebremst werden sollen, blieb ebenfalls unklar. Vor dem Gerichtsurteil hatte die Telekom eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 2 Megabit pro Sekunde vorgesehen. Diese Zahl nannte van Damme auch für die künftigen Volumentarife, schränkte jedoch ein, "das ist unsere heutige Sicht, aber wir sind noch nicht in 2016". Später fügte er hinzu, dass die Tarife auch vor 2016 umgestellt werden könnten, wenn das technisch möglich sei.

Bandbreite: "bis zu"-Angaben bleiben

Die Telekom plant darüber hinaus, die Bandbreitenangaben im Festnetz enger zu fassen und Kunden bei Vertragsabschluss besser über die verfügbaren Tempostufen zu informieren. Auf die "bis zu-Angaben" könne man aber nicht verzichten, da die Bandbreite aufgrund der individuellen Länge des Kupferkabels bei jedem Anschluss unterschiedlich sei. Durch den Breitbandausbau und den Umschwung auf Glasfaser sollen aber für viele Kunden deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich sein.

Quelle: onlinekosten
 
Telekom streicht alle Drossel-Klauseln – und versucht eine Charme-Offensive

Die Deutsche Telekom äußert sich nun erstmals selbst zum Gerichtsurteil des Landgerichts Köln vom Ende Oktober, das ihr die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Pauschal-Tarifen (Flatrate) für ihre Festnetzanschlüsse untersagt. Große Chancen auf einen Sieg in der Berufung hat das Unternehmen anscheinend nicht gesehen. Was jedoch im hauseigenen Blog zu lesen ist, fängt harmlos an und steigert sich zu einer unerwarteten Charme-Offensive. Die Telekom wolle, so heißt es zu Beginn, nicht stur sagen, "das machen doch alle in der Branche so", sondern die Kommunikation mit den "Kunden grundsätzlich besser machen".

Was genau dahinter steckt, wollen Deutschlandchef Niek Jan van Damme und Marketing-Geschäftsführer Michael Hagspihl erläutern. Die Telekom habe das Urteil zum Anlass genommen, über die Tarife und die Kundenkommunikation grundsätzlich nachzudenken und einige Weichen neu zu stellen. "Wir werden unsere Produkte und unsere Kommunikation in Zukunft transparenter und einfacher machen. Und wir wollen die Kunden bei der Gestaltung unserer künftigen Tarife stärker einbeziehen."

Der Ritt auf der Charme-Welle
Das sind Töne, die man vom ehemaligen Staatsunternehmen nicht kennt. Was die Telekom genau meint, bleibt zwar stellenweise diffus, aber immerhin eines ist klar: "Für alle Kunden, die bereits Festnetz-Verträge mit einer Volumeneinschränkung gebucht haben, gilt: Sie können das Internet auch weiterhin ohne Beschränkung nutzen." Die entsprechende Volumen-Klausel in den Tarifen wird nicht angewendet, Kunden müssen dafür nichts unternehmen. Ab dem 5. Dezember 2013 soll die Klausel aus allen Festnetztarifen ersatzlos gestrichen werden. Schriftliche Mitteilungen an die Kunden sollen folgen.

Aber es geht noch weiter: Die Firma möchte, dass ihre Kunden verstehen, was sie von ihren Tarifen erwarten können, die Transparenzrichtlinie will sie auch auf das Mobilfunkportfolio anwenden. An Details arbeitet das Unternehmen noch.

Tarifvergleich wie auf dem Benzin-Markt?

Was dabei herauskommen könnte, klingt zunächst interessant: In Zusammenarbeit mit der gesamten Branche solle ein Online-Portal entstehen, in dem Kunden die unterschiedlichen Qualitäten der Anbieter vergleichen können. Für das Festnetz und die Mobilfunknetze werde es Tools zur Geschwindigkeitsmessung geben. Dafür hat die Telekom der Bundesnetzagentur Anfang September konkrete Vorschläge unterbreitet. Wann mit dem Portal zu rechnen ist, wer teilnimmt, wer es finanziert, das alles sind noch offene Fragen.

Die Telekom selbst will darüber hinaus an den Festnetztarifen schrauben. Was genau gemeint ist, bleibt zunächst unklar. Vielsagend heißt es nur: Man wolle "die Bandbreitenkorridore enger fassen". Zusätzlich sollen Kunden bei Vertragsabschluss ein Informationsblatt erhalten, aus dem die verfügbaren Geschwindigkeiten hervorgehen. Die ungeliebten "bis zu-Angaben" bleiben aber aus technischen Gründen erhalten, weil die Geschwindigkeit an jedem Anschluss maßgeblich von der jeweiligen Länge des Kupferkabels abhängt.

Mit ihrem Breitbandausbau will die Telekom aber dafür sorgen, "dass für viele Kunden große Teile der Kupferstrecken durch Glasfaser ersetzt werden, was deutlich höhere Geschwindigkeiten ermöglicht". Hier meint das Unternehmen offensichtlich seinen VDSL- und VDSL-Vectoring-Ausbau, der darauf gründet, dass die jeweils wenige Hundert Meter von den Teilnehmern entfernten Kabelverzweiger per Glasfaser an das Kernnetz angebunden werden (Fiber-to-the-Curb, FTTC). Glasfaseranschlüsse bis zum Haus sind damit leider nach wie vor nicht gemeint (Fiber-to-the-Home, FTTH).

Was tatsächlich kommen könnte, deutet die Firma wiederum nur an: Sie will künftig "stärker auf die unterschiedlichen Anforderungen und Wünsche der Kunden eingehen" und dafür neben den Flatrates im Festnetz auch "günstigere" Volumentarife anbieten. "Wer eine echte Flatrate will, bekommt mehr Leistung und wird dafür auch bereit sein, mehr zu bezahlen". Die schönen Absichtsbekundungen verpuffen aber spätestens, als die Telekom erstmals von einer "Tarifdifferenzierung" spricht. Im Klartext: Die Telekom wird ihr Tarifangebot ausweiten. Kunden verstehen unter "Transparenz" vermutlich eher weniger Tarife und Klauseln als mehr.

Die ungenannte DSL-Drossel

Zur Begründung führt das Unternehmen an, dass das weltweite Datenvolumen laut Prognosen weiter drastisch steigen wird, daher die Netze weiter ausgebaut werden müssten und "als Unternehmen brauche die Firma eine Chance, diese Investitionen zurückzuverdienen". Offenbar soll hier der Eindruck entstehen, dass das "Zurückverdienen" nur mit mehr Tarifen klappt.

Tatsächlich kann man aber erwarten, dass echte Flatrate-Tarife für die meisten so teuer werden, dass sie sie nicht mehr haben wollen. Damit gäbe es die DSL-Drossel weiterhin, nur hieße sie nicht mehr so. Die Abrechnungsprobleme der Teilnehmer, die dann zu den Volumentarifen greifen, sind auch schon absehbar: Sie werden dann ihr Übertragungsvolumen vermutlich genau verfolgen müssen, weil bei Überschreiten der Volumengrenzen vermutlich teure Nachzahlungen fällig werden.

Wie schwierig, zeitraubend und lästig es sein kann, gegen das Überschreiten der Volumengrenzen anzugehen, davon erzählen zahlreiche Forumseinträge von Teilnehmern, die beispielsweise mangels DSL-Angebot Satelliten-gestützte Anschlüsse nutzen müssen. Angesichts der nicht vorhersagbar veröffentlichten System- und Anwendungs-Updates, die oftmals kritische Sicherheitslücken schließen, ist das eine unangenehme Aufgabe.

Abrechnungsungewissheiten und teils happige Nachzahlungen für den Internet-Zugang gab es freilich schon – zu ISDN-Zeiten. Immerhin eine gute Botschaft bleibt: "Wer bei der Telekom im Festnetz einen Flatrate-Tarif gebucht hat, der wird auch über 2016 hinaus uneingeschränkt surfen können", sagte Michael Hagspihl, Marketingchef der Telekom im Interview.

Quelle: heise
 
FAQ zur Telekom-Drosselung: Bremse ja, aber nicht bei Flatrates

Die Deutsche Telekom darf Internettarife im Festnetz nicht drosseln, wenn sie "Flatrate" heißen. Deswegen ändert das Unternehmen seine Angebote. Wer eine Flatrate gebucht hat, soll auch unbegrenzt surfen können. Doch die Drosselung taucht in neuen Tarifen wieder auf. Die wichtigsten Fakten als FAQ im Überblick.

Was passiert mit den "Flatrate"-Tarifen im Festnetz?
Wer eine Internet-Flatrate bei der Telekom bucht, soll sie auch bekommen. Eine Drosselung soll es bei Tarifen mit dem Namen "Flatrate" nicht geben. "Wir wollen verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen", sagte Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme. "Flatrate"-Surfer sollen nicht mehr ausgebremst werden, wenn sie ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreiten. Diese Pläne hatten eine heftige Diskussion entfacht und der Telekom den Spitznamen "Drosselkom" eingebracht.

Warum ändert die Telekom ihre Drosselpolitik?

Die Telekom stand unter Zugzwang. Das Kölner Landgericht hatte ihr die Drosselung von Internet-Festnetztarifen mit dem Namen "Flatrate" untersagt. Auch Kunden waren erzürnt, dass sie ab einem bestimmten Datenvolumen nur noch deutlich langsamer surfen sollten. Das Thema wurde unter dem Stichwort "Netzneutralität" sogar im Bundestag debattiert.

Denn die Telekom wollte eigene Dienste von der Datenobergrenze ausnehmen, was zusätzliche Gegner auf den Plan rief. Bei diesen "Managed Services" will die Telekom vorerst nicht nachgeben. Die Bevorzugung garantiere die Übertragungsqualität bestimmter Dienste, sagte Marketing-Chef Michael Haghspihl. "Telemedizinanwendungen sind keine Youtube-Videos."

Was heißt das für bestehende Flatrate-Verträge?

Die Telekom hatte die Drosselung ursprünglich im April angekündigt. Seit Mai gab es eine entsprechende Klausel in den Verträgen von Neukunden, ab 2016 sollte das Surfvolumen dann begrenzt werden. Diese Passage wird nun gestrichen. Wer seit diesem Frühjahr eine Internet-Flatrate fürs Festnetz bei der Telekom gebucht hat, wird also weiterhin ungedrosselt surfen können. Die Altverträge waren ohnehin nicht von der Drosselung betroffen.

Ist die Drosselung damit komplett vom Tisch?

Nicht ganz. Zwar werden keine "Flatrate"-Tarife mehr gedrosselt. Die Telekom führt allerdings neue Volumentarife ein. Die sollen billiger als die Flatrates sein, sie werden aber auch eine Obergrenze für die erlaubte Datenmenge beinhalten. Wer in diesen Tarifen mehr verbraucht, wird gedrosselt. Details nannte die Telekom noch nicht. Vermutlich werden die Tarife ab 2016 eingeführt und mit ähnlichen Eckpunkten aufwarten wie die ursprünglich geplante Drosselung.

Warum wollte die Telekom überhaupt auf die Bremse treten?

Kunden verbrauchen beim Internetsurfen immer mehr Daten, weil sie Videos im Netz gucken oder Musik streamen. Gleichzeitig sollen schnelle Internetverbindungen über Breitband ausgebaut werden. Das kostet Milliarden, die die Telekom wieder erwirtschaften muss. Wer mehr verbraucht, solle auch mehr bezahlen, so die Telekom.

Wie sieht es bei Handyverträgen aus?

Das Gerichtsurteil gegen die Drosselung bei Flatrates bezieht sich nur auf Festnetz-Verträge. Dort rechneten Kunden nicht mit Einschränkungen, wenn sie eine Flatrate kaufen, urteilte das Kölner Landgericht. Bei Handytarifen ist eine Drosselung nach einem bestimmten Datenvolumen dagegen weit verbreitet.

"Es wäre natürlich zu begrüßen, wenn die Anbieter auch dort den Schwung mitnehmen", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Nur weil im Mobilfunk alle drosseln, heißt das nicht, dass der Verbraucher unter einer Flatrate etwas anderes versteht als im Festnetz."

Quelle: onlinekosten
 
Telekom-Chef zur Tempobremse: Wurden zu Recht kritisiert

Mit der Ankündigung einer Datendrosselung bei DSL-Tarifen hat die Deutsche Telekom in diesem Frühjahr für viel Aufregung gesorgt. Die Kritik für die Pläne des Konzerns waren groß - und das zu Recht, wie der scheidende Telekom-Chef Rene Obermann nun einräumte.

Die Deutsche Telekom hat sich in diesem Jahr ziemlich unbeliebt gemacht. Ende März kündigte der Bonner Telekommunikations-Riese an, Datenvolumen für Festnetz-Anschlüsse einführen zu wollen, bei deren Überschreitung die Internet-Geschwindigkeit gedrosselt werden kann - und löste damit bei Nutzern einen regelrechten Sturm von Entrüstung aus. Den scheidenden Telekom-Chef René Obermann kann diese Reaktion zum Teil nachvollziehen. "Wir haben viel um die Ohren bekommen. Und zu Recht, weil wir reichlich ungeschickt kommuniziert haben", wie Obermann am Donnerstag im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" gestand.

Man habe allen Kritikern mit der Kommunikation quasi eine Steinvorlage gegeben, um zum Protest gegen die Pläne der Telekom aufzurufen. So etwas fange man heuzutage nicht mehr ein, fuhr Obermann fort, der den Bonner Konzern Endes des Jahres
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in Richtung der Niederlande verlässt
. An ihrem Vorhaben hält die Telekom aber weiter fest. Bereits Ende April hatten die Bonner ihre
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Drossel-Pläne als "faire Lösung"
verteidigt. Immerhin sollen vor allem die Nutzer durch die Volumengrenze stärker zur Kasse gebeten werden, die tatsächlich auch überdurchschnittlich viel Volumen beanspruchen. Wer seine Datengrenze übersteigt, muss für weitere Volumenkapazitäten extra zahlen.

Die Kritik anlässlich dieses Vorhabens war groß. Vom Tod des Internet war schon die Rede und auch die Netzneutralität sahen viele in Gefahr. "An der Kritik ist ja auch was dran: Unsere Branche hat sich nicht gerade durch Angebotstransparenz hervorgetan", räumte der Vorstandchef gegenüber der Zeitung ein. Oftmals würden Kunden die Tarife gar nicht verstehen. Obermann gelobte hier Besserung für die Zukunft.

Als erster Schritt dahin kann sicherlich auch die Entscheidung der Telekom gesehen werden, die von der Drosselung betroffenen Tarife künftig
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nicht mehr "Flatrate" zu nennen
. Immerhin verspricht die Bezeichnung eine uneingeschränkte Nutzung. Tätig ist die Telekom hier aber nicht von sich aus geworden. Vielmehr reagierte der Konzern auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, das dem Konzern verboten hatte, das Tempo bei DSL-Flatrates zu drosseln, sobald die Volumengrenze überschritten wurde.

Künftig will die Telekom dann DSL-Tarife mit und ohne Volumengrenze anbieten, wobei die Angebote, die tatsächlich uneingeschränkte Nutzung erlauben, weiterhin als Flatrates bezeichnet werden - und mehr kosten. Dadurch will der Bonner Konzern transparenter werden und sich auch kundenfreundlicher präsentieren.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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