Auch dein Fachhändler ist nicht verpflichtet, dein kaputtes Gerät außerhalb der Gewährleistung zu reparieren. Der muß es sich noch nicht einmal angucken und wenn gnädigerweise doch, ist allein für die anschließende Serviceauskunft "Gerät defekt" oft schon ein Betrag fällig, der den Wert des
TomTom (oder anderen Artikel) überschreiten würde. Da ist der "Fachhandel"skunde anschließend genau noch so klug wie zuvor, aber schon reichlich Geld los geworden. Was ist dieser Service also wert? Ebensowenig ist der Fachhandel verpflichtet, diese ominöse 10 Jahres "Ersatzteilliefergarantie" zu erfüllen. Das muß und kann ausschließlich der Hersteller, also beim XL-IQ
TomTom und beim Golf VW-Wolfsburg. Der Hersteller darf sich aber dafür Erfüllungsgehilfen wie Lieferanten oder Reparaturpartner bedienen (muß es aber nicht). Im Fall Autoreparatur ist das der an den Konzern gebundene Vertragshändler, der i.d.R. auch außerhalb der Gewährleistung/Werksgarantie kostenpflichtig reparieren wird, da ansonsten Ungemach seitens des Herstellers droht, ein freier Händler darf außerhalb der Gewährleistung dankend ablehnen, da er hier außer dem Groll des Kunden nix zu befürchten hat. Wer also der Ansprechpartner außerhalb der Gewährleistung im Fall eines defekten
TomTom ist, k.A (es war früher mal üblich, bei Kauf eines Geräts dem Kunden auch eine Reparatur-und Serviceliste mitzugeben, in der die Ansprechpartner im Falle eines Defekts aufgeführt waren). Auf keinen Fall ist aber der Mädchenmarkt oder Elektrokunze in Kleinkleckersdorf zur Reparatur oder anderweitigem Service verpflichtet. Einzig allein entsorgen kannst du den Krempel dort, wenn eine entsprechende Größe des Händlers gegeben ist.