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Hardware & Software Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Markt liberalisieren soll. Wird das Gesetz beschlossen, dürfen Netzbetreiber künftig keine Zwangsrouter mehr vorschreiben.

Kunden werden künftig ihren Router selbst aussuchen können,
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und setzt damit eine Ankündigung vom Frühjahr dieses Jahres um. Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Donnerstag den
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zur
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. Das Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) soll künftig gewährleisten, dass alle Arten von Endgeräten, also Router oder auch Kabelmodems, von der Liberalisierung erfasst sind.

Der Entwurf stellt zudem durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar, dass der Netzabschlusspunkt passiv ist, vor dem Router liegt und zum Anschluss des aktiven Endgeräts, also des Routers, dient. Einige Netzbetreiber hatten den Router selbst als aktiven Abschlusspunkt definiert und daraus das Recht abgeleitet, diesen dem Kunden vorschreiben zu können.

Netzbetreiber dürfen auch weiterhin ihren Kunden Endgeräte anbieten, der Kunde kann dieses Angebot künftig aber ausschlagen und Geräte nach eigenem Gusto verwenden. Das führt auch dazu, dass die Anbieter ihren Kunden die Zugangsdaten für Internet- und VoIP-Dienste mitteilen müssen, damit diese den Zugang mit einem beliebigen Gerät herstellen können; der Gesetzentwurf schreibt eine kostenlose und unaufgeforderte Mitteilung dieser Daten bei Vertragsschluss vor.

Einige Anbieter, etwa die Kabelnetzbetreiber oder O2, enthalten ihren Kunden diese Zugangsdaten bislang vor. Sie verweisen auf eine automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber, bei der der Kunde keine Informationen über die Zugangsdaten erhält. Dies ist nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr zulässig.

Quelle: heise
 
Bundeskabinett: Weg für Abschaffung des Routerzwangs ist frei

Das Bundeskabinett hat die Bedenken des Bundesrates zur Abschaffung des Routerzwanges zurückgewiesen. Die Regierung sieht keinen Bedarf, den Gesetzentwurf anzupassen. Nun wird sich der
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mit dem Entwurf befassen. Dem Gesetz zur freien Routerwahl dürfte jetzt nichts mehr im Wege stehen.

Der Weg für die Abschaffung des Routerzwangs ist frei: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Oktober eine Gegenäußerung zur
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Die Ministerrunde weist darin die Bedenken der Länderkammer zurück und sieht keinen weiteren Diskussionsbedarf. Das bestätigte uns ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme Ende September Bedenken zum Gesetzentwurf der Regierung formuliert. Ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sagte Golem.de dazu: "Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zwei Prüfbitten ausgesprochen. Im Kern ging es darum, zu prüfen, ob es besonderer Regelungen für Glasfaser- und Kabelnetzbetreiber im Gesetzentwurf bedarf. Die Bundesregierung ist den Prüfbitten nachgekommen. Da die Wahlfreiheit für die Endgeräte technologieneutral ausgestaltet werden soll, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für besondere Regelungen für bestimmte Betreiber."

Bundesrat hätte Gesetz nicht verhindern können
Die Länderkammer hatte das Gesetz aber ohnehin nicht verhindern können, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Höchstens eine Verzögerung der Vorlage wäre möglich gewesen.

Jetzt kann das Gesetzgebungsverfahren in die nächste Runde gehen - es folgt die erste Lesung im Bundestag. Ein Scheitern des Entwurfs im Bundestag ist auf Grund der großen Mehrheit der Regierungskoalition sehr unwahrscheinlich. Die Abschaffung des Routerzwangs ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Quelle: golem
 
Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang

Das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse.

Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das sieht ein
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der schwarz-roten Regierungskoalition vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne eine öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der
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setzen die Regierungsparteien ein
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um.

Widerstand aus den Ländern
Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Gegen das Vorhaben der Bundesregierung hat sich allerdings
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gebildet. Die Länderkammer muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, versucht aber trotzdem das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lesen sich wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollen. Dabei überwiegen wirtschaftliche Argumente, technisch lässt sich der Zwang zu bestimmten Geräten schwerlich begründen.

Anfang 2016 in Kraft
Während der Beratung in den Ausschüssen und der Lesung im Bundestag gibt es noch Gelegenheit, die Regelung zu verwässern. So kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Geplant ist, dass das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann.

Quelle: heise
 
AW: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Darum sollen sie sich auch darum kümmern, damit das wieder abgeschafft wird.
 
AW: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Ganz ehrlich, Router-Zwang ist für mich kein Problem, VDS ist es aber. Diesen gespielten Aktionismus kann man sich in Berlin sparen.
 
AW: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Dann bist Du kein Kunde bei z.B. Unitymedia. :)

Recherchiere mal nach Erfahrungen/Meinungen von Kunden dieses Kabel-Providers im Netz, die mit den Routern TC7200 bzw Ubee EVW3226 zwangsbeglückt werden ...

BTW:
VDS ist natürlich auch sehr kritisch.
 
Bestätigt: Routerzwang durch Bundestag abgeschafft

Nach langem Anlauf und einigen Irritationen ist es amtlich: Der Routerzwang wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag abgeschafft. Damit können Nutzer künftig selbst entscheiden, welches Gerät sie zum Internetzugang verwenden möchten.

Für Verbraucher eine gute Nachricht: Der Routerzwang wurde am Donnerstag durch den Deutschen Bundestag offiziell abgeschafft. Dank des neuen Gesetzes können Nutzer nun die Hardware für den Internetzugang frei wählen. Um das Gesetz waren Irritationen aufgetreten, nachdem der
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hatte.

Dabei hatte der Bundesrat die Argumentation der Netzbetreiber übernommen, die das Gesetz verhindern wollten, weil durch vermeintlich inkompatible Geräte die vereinbarten Datenübertragungsraten nicht erreicht werden könnten. Bisher mussten Kunden daher das Gerät nutzen, das die Betreiber mit dem Internetanschluss mitlieferten. Durch eine Neudefinition des Netzabschlusspunktes, die den Router nicht mehr zum Teil des Netzes macht, ist dies nun hinfällig.

Künftig müssen die Netzbetreiber nicht nur die freie Wahl des Routers erlauben, sondern auch "den Herstellern von TK-Endgeräten die notwendigen Schnittstelleninformationen zur Verfügung stellen, die diese für ein eigenes, wettbewerbliches Angebot benötigen", wie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer erklärte.

Auch würde das Gesetz in der aktuellen Datenschutz-Diskussion Auswirkungen haben, wie Pfeiffer betont: "Das erweiterte Angebot von TK-Endgeräten auf dem Markt wird zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck führen, bei dem sich die besten Produkte durchsetzen werden. Dies wirkt auch der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken, wie kürzlich bei einem namhaften Kabelnetzbetreiber festgestellt, entgegen. Verbraucher- und Datenschutz steigen dadurch quasi automatisch."

Quelle; Digitalfernsehen
 
AW: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Richtig so!

Bevormundung braucht niemand, der noch halbwegs "alle Tassen im Schrank" hat!

+1 :ja
 
Ende des Routerzwangs: Die Reaktionen der Kabelanbieter

Nach dem Gesetzesbeschluss: So reagieren Unitymedia, Tele Columbus und Kabel Deutschland auf die Abschaffung des Routerzwangs.

Seit Donnerstagabend vergangener Woche ist das Ende des Routerzwangs beschlossene Sache. Nutzer sind künftig nicht mehr an die Vorgaben ihres Providers gebunden, wenn es um die Wahl des Routers geht, zumindest auf dem Papier. Wie diese Veränderungen von den großen DSL-Anbieter aufgenommen wurden,
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. Jetzt lassen wir auch die Kabelnetzbetreiber zu Wort kommen: Was halten
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,
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und KabelDeutschland/Vodafone von der Abschaffung des Routerzwangs?

Unitymedia: Bestandskunden können ein eigenes Gerät verwenden
Im Netz von Unitymedia gelte schon heute Routerfreiheit: "Unitymedia-Kunden können Endgeräte ihrer Wahl an ihrem Kabelmodem oder einem integrierten Netzabschlussgerät einsetzen, das schließt insbesondere die Nutzung eines eigenen Routers, etwa für das häusliche WLAN, ein", argumentiert der Pressesprecher.

Allerdings würde sich die vorgesehene Regelung nicht auf Router beschränken und berücksichtige so nicht die besonderen Eigenarten von Hochleistungsnetzen auf Koaxial- und Glasfaserbasis: "In einer solchen Netzinfrastruktur müssen Netzabschlussgeräte beim Endkunden spezifische und von Netzanbieter und Technologie abhängige Anforderungen erfüllen", erklärt Unitymedia. Bei einem reinen Router sei dies nicht der Fall.

Unitymedia schätzt Umsetzungsfrist für zu kurz ein
Angesichts der fehlenden Unterscheidung zwischen verschiedenen Infrastrukturen brauche es auch nach einer endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch erhebliche Zeit, bis geklärt sei, ob und welcher Handlungsbedarf sich hieraus bei den Hochleistungsnetzen ergebe und wie dieser umzusetzen sei: Das Gesetz selbst sehe eine sechsmonatige Umsetzungsfrist vor, die erst nach Inkrafttreten zu laufen beginne: "Aber auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist ist nicht unmittelbar damit zu rechnen, dass sofort im Markt geeignete Endgeräte für die einzelnen Netze verfügbar sein werden", merkt der Unternehmens*sprecher an.

Wir wollten weiterhin in Erfahrung bringen, wie das Unternehmen die konkreten Vorgaben aus dem Gesetz umsetzen möchte.
Für Kabelmodems mit Router-Funktionalität gäbe es bei Unitymedia kein Mietmodell. Die Geräte, die Unitymedia seinen Kunden zur Verfügung stelle, seien Bestandteil eines Gesamtpaketes: "Wir sichern dem Kunden eine Leistung zu und stellen ihm ein Gerät zur Verfügung, durch das er die Leistung nutzbar macht".

Nach dem Ende der Vertragslaufzeit müsse der Kunde das Gerät wieder an Unitymedia zurücksenden. Insofern könne ein Bestandskunde in Zukunft zwar ein eigenes Gerät erwerben und anschließen, müsse das vorhandene Kabelmodem aber spätestens am Ende der Vertragslaufzeit zurücksenden. Hier ist für uns noch die Frage offen, wie dies technisch realisiert werden soll.

Zudem haben wir uns erkundigt, wie genau die Kunden über die Änderungen informiert werden sollen. Unitymedia werde die Kunden über mögliche Änderungen informieren, "wie die Kundenkommunikation im Detail ausgestaltet sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest", erklärt der Pressesprecher.

Vodafone - Kabel Deutschland
Der Anbieter wollte sich nicht zu der Gesetzesänderung äußern.

Tele Columbus & primacom: Kabelmodem ist kein Endgerät, sondern ein Netzabschlusspunkt
In den Kabelnetzen von Tele Columbus besteht de facto schon heute Routerfreiheit. Tele Columbus stelle dem Kunden - sofern dieser sich nicht ausdrücklich einen Router wünsche - ein einfaches Kabelmodem zur Verfügung. Diese könne er an "ein beliebiges Endgerät mit den Funktionalitäten seiner Wahl anschließen", erklärt die Pressestelle.

Das Kabelmodem sei zwangsläufig notwendig, weil im Kabelnetz als Shared Medium die Bereitstellung des Internet-Dienstes nur in der aktiven Kommunikation zwischen der zentralen Netzeinheit und dem einzelnen Kundenmodem erfolgen kann. Das Kabelmodem ist nach dem maßgeblichen Industriestandard DOCSIS dementsprechend kein Endgerät, sondern der notwendige aktive Netzabschlusspunkt.

In unserem Fazit greifen wir diesen Punkt auf. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei problematisch, weil er die besonderen Gegebenheiten der Kabel-Infrastruktur und der Kabelnetztopologie im Vergleich zur herkömmlichen DSL-Infrastruktur nicht ausreichend berücksichtige. So biete die Gesetzesänderung aus Verbrauchersicht kaum Vorteile, aber wesentliche Risiken: "Die Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes ist für Kabelnetze technologisch nicht sinnvoll", kritisiert der Pressesprecher.

Fazit: Kabelanbieter haben Aufgabenkatalog abzuarbeiten
Im Unterschied zu den DSL-Providern gibt es bei den Kabelnetzanbietern kein Einwahlverfahren. Kunden erhalten einen spezifisch konfigurierten Router von ihrem Anbieter - ein Einwahlpasswort samt Login-Kennung sind nicht vorgesehen. Dadurch ist es derzeit auch nicht möglich, ein baugleiches Routermodell, welches etwa über eBay erworben wurde, an seinem Kabelanschluss zu betreiben.

Darin liegt derzeit auch das Problem: Zwar können Nutzer hinter dem Router auch Anbieter-fremde Geräte schalten, allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass Kunden bereits hinter der Dose freie Wahl haben sollen. Dadurch sind Nutzer aktuell dazu gezwungen, zwei Geräte gleichzeitig zu betreiben und somit für den erhöhten Stromverbrauch selbst aufzukommen, wenn ihnen der Funktionsumfang des mitgelieferte Modells nicht ausreicht.

Eine Möglichkeit, um dieser Anforderung gerecht zu werden, wäre die Entscheidung der Kabelbetreiber, sich auf ein Verfahren zu einigen, welches auch eine Erkennung von Fremdroutern ermöglicht. Dadurch könnten Nutzer Kabelrouter unabhängig von dem Anbieter direkt hinter der Antennendose betreiben. Für eine Umsetzung innerhalb der nächsten Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes scheint die Zeit laut den Kabelanbietern nicht auszureichen.

Alternativ wäre denkbar, dass die Anbieter Fremdrouter mit der entsprechenden Konfiguration bespielen und Nutzern somit Zugang zu ihrem Netz ermöglichen. Ob diese Variante allerdings den Vorgaben des neuen Gesetzes standhält, ist fraglich.

Quelle: teltarif
 
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