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Für Überstunden sind Arbeitnehmer beweispflichtig

Für die Vergütung von Überstunden müssen Arbeitnehmer auch künftig deren Umfang nachweisen - und dass der Arbeitgeber sie angeordnet oder gebilligt hat. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Hoffnung von Arbeitnehmern auf einen vereinfachten Weg bei der Durchsetzung der Bezahlung von Überstunden hat sich zerschlagen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied in einem Grundsatzurteil, dass Arbeitnehmer bei Vergütungsansprüchen auch künftig die Zahl der geleisteten Überstunden belegen und weiterhin darlegen müssen, dass die Zahl an Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich gebilligt wurde. Ein Arbeitszeiterfassungssystem, welches Pausen nicht berücksichtigt, reiche als alleiniger Nachweis für geleistete Überstunden nicht aus, entschied das Gericht.

Keine Veränderung durch Stechuhr-Urteil des EuGH

Mit diesem Grundsatzurteil machte das Bundesarbeitsgericht deutlich, dass das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 nichts an den in Deutschland entwickelten Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer bei Überstunden ändere. Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz und die Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten ab und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Das EuGH-Urteil bedeute daher auch nicht, dass die erfasste Arbeitszeit automatisch zu vergüten sei.

Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen - wie mit einer digitalen Stechuhr.

Kläger hielt Arbeitszeiterfassung für ausreichend

Darauf berief sich ein Auslieferungsfahrer einer Einzelhandelsfirma aus Niedersachsen, der auf die Bezahlung nicht genommener Pausen als Überstunden geklagt hatte. Er argumentierte, die technische Erfassung seiner Arbeitszeit reiche aus, um Überstunden zu dokumentieren. "Eine reine Kommen-und-Gehen-Erfassung ist ein bisschen wenig als Argument", sagte dagegen der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Der Kläger sei eine Begründung schuldig geblieben, warum die Überstunden von ihm geleistet werden mussten und keine Pausen möglich gewesen seien. "Die Behauptung, es ging nicht anders, reicht nicht aus."

Der Fall hatte für Furore gesorgt, weil das Arbeitsgericht Emden als erste Instanz eine Anpassung der Darlegungs- und Beweislast nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH bejaht und der Klage stattgegeben hatte, bei der es um 5223 Euro ging. Sowohl das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als zweite Instanz als auch nun das Bundesarbeitsgericht sahen das anders und hielten an der früheren Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen fest.

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Quelle; tagesschau.de
 
Ja,das Schlarafen Land Deutschland stirbt aus:)
Aber ,davon abgesehen,es gibt immer Mittel und Wege,Ich mach meine Pause,egal wie,und wenn es zu Welt Krieg kommt:)
,manche sind auch zu hektisch,und machen sich ,daß Leben selbst schwer.
 
Schön ist es nicht,aber wenn man sich Bewußt wird,daß jeder Aber jeder Ersetzbar ist,sieht man das Arbeit mit andere Augen.
Leben besteht nicht nur von Arbeit,trotz Existenz Ängste zb.
Das manche für jede preis,soll erfüllen will.
Alte Henry Ford hat nicht um Sonst zahlen an Wände gemalt um Leute Psichich unter Druck zu setzen, das die mehr leisten als die Andere Schicht.
Mfg
 
Was sind denn bitte Überstunden?
Von 2001 bis 2017 hatte ich Montag bis Donnerstag 14,5 Stunden täglich, 16:30 bis 7:00 Uhr, Freitag 9 Stunden, Samstag, Sonntag und Feiertage 12 Stunden. Stunden je Monat 250 bis 290 und nicht eine davon war Überstunden. :cool:
 
Wenn Du für Deine Zeit auch Kohle bekommst, sind es keine Überstunden.
Meist geht sowas auf ein Stundenkonto und wird außerhalb der Saison abgebummelt bzw zum Jahresende ausbezahlt.
In der DDR war es so, das es für Überstunden 25% gab.

MfG
 
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Ähnlich ist es bei mir, da mein 1. Arbeitsort nur 12 km entfernt ist, und die anderen Standorte 20-40 km entfernt, arbeite ich eigentlich nur 4,5 Tage die Woche (da ich selten an meinem 1. Arbeitsort bin...) , bekomme für die Tage an denen ich nicht an meinem 1. Arbeitsort bin noch Verpflegungspauschale und ich kann die Reisekosten teilweise abrechnen...

Da muss man nicht klagen... :cool:
:p
 
Naja, es hängt immer davon ab von Branche und Arbeitgeber.
Bei uns ist es abhängig davon in welchem Projektstadium wir uns befinden.
Zu Beginn keine Überstunden, in der heißen Phase kurz vor Ende viele Überstunden und am Ende beim Finish bzw. beim Übergang zum neuen Projekt tendenziell Minusstunden.
Alles in allem empfinde ich es als fair und der gut getane Job gibt einem auch Zufriedenheit.
 
Theoretisch ist ja alles was über das europäische Arbeitszeitgesetz hinaus geht, ganz klar Überstunden. Meine Branche hatte damals 240 Stunden monatlich, heute dürfen wir nur noch 228 machen.
Die Firma bei der ich seit knapp 2 Jahren arbeite hält sich auch daran, diesen Monat sind es mal wieder 228, die ersten 4 waren knapp 200 Stunden je Monat bei 12 Stunden Schichten.
Irgendwelche Arbeitszeitkonten gibt es nicht in der Branche.
 
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