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[FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Warpilein

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Moin Moin,
ich muss ab morgen Täglich 60KM mit dem Auto zurück legen für eine Masnahme die durch das Jobcenter (bei uns heist es Zentrum für Arbeit) vorgeschlagen (was für ein Unwort in dem zusammenhang) wurde, normalerweise hat das ZfA es so angange das die Monatlich das Geld rückerstatten aber so lange kann und will ich das nicht auslegen (sind dann nämlich über 200€) kann ich auf eine Wöchentliche Rückerstattung zum jeweiligen Montag bestehen, oder habe ich da Pech gehabt und muss wirklich 4 Wochen in vorleistung gehen??
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

ich werde mich umgehend belesen und dir hier schreiben, aber ich denk wenn du mit deinen SB sprichst sollte
das schon gehen es liegt ja im ermessen des SB.
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Es gibt die Möglichkeiten
1. Du teilst der ARGE mit, daß von deinen Leistungen du die Fahrtkosten nicht aufbringen kannst und du deshalb nicht an der Maßmahme teilnehmen kannst. Je nachdem wie hoch diene Leistungen sind wird die ARGE das beurteilen ob das rechtens ist.
2. Du bittest die ARGE um wöchentliche Abrechnung und läßt dir von der Maßnahme wöchentlich dein Erscheinen bestätigen.Normalerweise geht das.
3. Berufe dich hier drauf , denke das sollte anwendbar sein

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mfg psychotie
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Die Fahrtkosten werden übernommen - die Erstattung muss nur unbedingt vor der ersten Fahrt beantragt werden - sonst gibts es für die bis dahin gemachten Fahrten keine Kohle mehr... kümmer dich direkt morgen drum ist ja Wichtig
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

@Link Removed
Das die Fahrtkosten vorher beantragt werden müssen kenne ich ja, steht auch in dem "Einladungsschreiben" (einberufung passt eigentlich besser), dort wird auch drauf hingewiesen das die Anträge dafür direkt am ersten tag ausgegeben werden, mir ging es halt nur drum ob ich wirklich 4 Wochen in vorleistung gehen muss, das würde sozusagen eine Sanktion erstmal gleichkommen.


@psychotie

1. Ich will ja gerne zu der Masnahme hin, die haben laut eigenen aussagen 80% vermittlungsquote in denn ersten arbeitsmarkt (laut eigenen aussagen keine Seelenverkäufer (zeitarbeit))
2. Werde ihm das auch Freundlich morgen mitteilen das ich es wirklich nicht anders kann
3. Netter Paragraph und ich denke auch das der anwendbar ist.

____
Sollte der Gute Herr sich da morgen quer stellen und sagen gibt es nicht nur Monatlich nachträglich ausbezahlen geht werd ich es auf einen Versuch beim Sozialgericht ankommen lassen, es kann nicht mehr sein als das die werten Damen und Herren Richter dem Jobcenter recht geben ansonsten hätte man endlich mal eine Klare entscheidung, bin ja normal nicht streitlustig aber was die sich da stellenweise rausnehmen ist echt eine Frechheit (jetzt nicht direkt auf die Fahrtkosten bezogen da liefen schon ganz andere Krummer dinger von dennen)
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

wenn dein sachbearbeiter gegen dich entscheidet würde ich vor dem gang zum gericht erstmal den gang zum amstleiter machen. und mich da erstmal beschweren. das hilft meistens.
weil auch wenn den sachbearbeitern egal ist, ein amtsleiter kann es sich eigentlich nicht leisten das seine behörde
widerholt bei gericht verklagt wird. weil das ein sehr schlechtes licht auf seinen arbeitsstil wirft und das widerum hinderlich an seiner beruflichen laufbahn ist.
zum gericht kannst du dann immer noch gehen.
 
ich denk mal die wollen ja das du an der Maßnahme teil nimst und deinen SB ist auch klar das du nicht
ca. 200 € mal ebend so da rumliegen hast folge wirds da schon eine lösung geben wenn er sich querstellt
kommst du ihm ebend mit dem was psychotie geschrieben hat.

Zitat psychotie:

SGB III - § 337 Auszahlung im Regelfall

Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt.
(4) Zur Vermeidung unbilliger Härten können angemessene Abschlagszahlungen geleistet werden.

am besten schreibst du dir das in Fett mal auf zur sicherheit.

ich hab hier noch was für dich gefunden schau mal in den spoiler


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

o_O ja ich hab auch in meinem Gedankenspiel mit den ersten 10KM 0,36€/Km und alles ab dem elften Kilometer mit 0,40€/km gerechnet sollte da erheblich weniger als die von mir ausgerechnete summer bewilligt werden gibt es dagegen auch einen widerspruch das müsste laut der berechnung Wöchentlich 55,50€ sein (es sind genau 28KM kürzeste strecke für die einfache fahrt) macht in 4 wochen 222€ was über 20% des ALG2 entspricht (2 Personen inkl. Miete) was nun wirklich nicht gerade wenig ist und einen doch sehr stark beutelt

Ich bedanke mich schon einmal für die ganzen Hilfreichen Informationen, und ich melde mich zurück sobald ich in der Sache eine entscheidung habe (die ja hoffentlich gleich morgen fällt)

@Link Removed

Das ganze schreibe ich mir nicht auf, ich drucke es aus auch denn Rechtsstreit für die Berechnungsgrundlage (auch wenn es sozusagen noch Schwebend ist, naja eigentlich nicht mehr ist ja genug zeit ins land gezogen aber man kennt die "Vögel" ja inzwischen)
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

las dir von denen nichts gefallen, so wie du denen mit dem SGB II kommst und noch paar Urteile mit
Aktenzeichen hast geht denen eh die Muffe und die wundern sich das du das SGB II kennst das macht immer
eindruck bei denen.
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Gefallen lassen geht bei mir eh nicht wirklich, dafür hat man heutzutage das Internet um sich Informationen zu holen ob das so mit recht und Gesetz im Einklang ist oder ein sb mal wieder die Kompetenzen überschreitet

Gesendet von meinem E310 mit Tapatalk 2
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

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Hast mal geschaut was das kostet? Ich denke nicht, sonst würdest du nicht so einen quatsch schreiben und nun mach dich wieder unter deine Brücke und troll dort weiter


Komm her damit die Axel Springer Seele von dir Ruhe hat erkläre ich es dir, es War einmal ein Geburtstag wo einige geladene Gäste für ein sinnvolles Geschenk zusammen gelegt haben um dem Geburtstags kind eine Freude zu machen damit er das alte Handy aussortieren konnte, Ende der Geschichte.

Geht dich zwar immer noch einen feuchten kehrrich an aber ich kenne ja nun inzwischen die von Hass zerfressen Bild Leser Seele und die möchte ich ein wenig beruhigen


Trotzdem kannst du nun wieder unter deine Brücke und dort weiter trollen


Gesendet von meinem E310 mit Tapatalk 2
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Dann kannst mich auch fragen wie ich mir das X10i leisten kann, kann ich dir aber im Vorfeld schon verraten es war ein Geschenk von meiner Familie zum Geburtstag ich wuerde nie einen User fragen wie er sich soein Handy leisten kann.

Gruss TV Pirat

Gesendet von meinem X10i mit Tapatalk
 
AW: [FRAGE] ALG2 Fahrtkosten zu einer Masnahme

Das Grund problem ist geregelt er bearbeitet nun alles nach sgb III 337 sprich es wird im voraus bezahlt, zwar kam die Lösung erst nach Erwähnung des Paragraphen aber es ist ja nun eine da

Gesendet von meinem E310 mit Tapatalk 2
 
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