Mittlerweile dürfte es allgemein bekannt sein, dass nicht jede Bewertung von einer echten Person geschrieben wurde. Denn Bewertungen spielen für viele Unternehmen eine so große Rolle, dass es immer wieder dazu kommt, dass eine Vielzahl von guten Bewertungen gekauft werden. HolidayCheck erlangte jetzt einen Sieg vor Gericht, gegen die Marketing-Agentur Goldstar, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
HolidayCheck ist das größte Internetportal für Hotelbewertungen in Deutschland, da auf der Seite Unterkünfte nicht nur bewertet, sondern auch gebucht werden können, ist es darauf angewiesen, dass die Kunden ein Vertrauen in die Bewertungen haben.
Das bestätigte nun auch das Landgericht München in seinem Urteil (AZ: 37 O 11887/21). Darin heißt es, dass das Geschäftsmodell der Agentur darin bestehe, Fake-Bewertungen zu verkaufen. Gegenüber HolidayCheck ist die Agentur jetzt verpflichtet Auskunft darüber zu geben, von wem die Bewertungen stammen, außerdem müssen sie Schadensersatz leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.
HolidayCheck nennt das Urteil einen „Meilenstein“ im Kampf gegen Fake-Bewertungen, zufrieden sind sie allerdings noch nicht. „Mit dem gewonnenen Urteil sind wir alleingelassen, was die Durchsetzung betrifft“, äußerten sie sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Denn damit das Urteil zugestellt werden kann, muss zunächst die Adresse der Agentur ermittelt werden. Der Firmensitz befindet sich allerdings mutmaßlich auf Zypern.
HolidayCheck erreichte bereits 2019 einen Sieg gegen die Agentur Fivestar Marketing. Auch hier ging es um gekaufte Fake-Bewertungen.
Seit dem Inkrafttreten der Omnibusrichtlinie sind Plattformen dazu verpflichtet anzugeben, ob sie Bewertungen auf ihre Echtheit überprüfen, so sollen Verbraucher besser einschätzen können, ob auf die Bewertungen verlass ist. Verpflichtend ist allerdings nur die Auskunft, ob die Bewertungen überprüft werden, nicht die Überprüfung selber.
Quelle; onlinehaendler-news
HolidayCheck ist das größte Internetportal für Hotelbewertungen in Deutschland, da auf der Seite Unterkünfte nicht nur bewertet, sondern auch gebucht werden können, ist es darauf angewiesen, dass die Kunden ein Vertrauen in die Bewertungen haben.
Geschäftsmodell: Gekaufte Bewertungen
HolidayCheck ging daher gegen die Marketing-Agentur Goldstar vor, die im Verdacht stand, eine Vielzahl von positiven Bewertungen zu verkaufen. Den Bewertungen lag keine echte Nutzung der Urlaubsunterkünfte zugrunde. Unterkünfte wurden somit besser gestellt.Das bestätigte nun auch das Landgericht München in seinem Urteil (AZ: 37 O 11887/21). Darin heißt es, dass das Geschäftsmodell der Agentur darin bestehe, Fake-Bewertungen zu verkaufen. Gegenüber HolidayCheck ist die Agentur jetzt verpflichtet Auskunft darüber zu geben, von wem die Bewertungen stammen, außerdem müssen sie Schadensersatz leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.
HolidayCheck nennt das Urteil einen „Meilenstein“ im Kampf gegen Fake-Bewertungen, zufrieden sind sie allerdings noch nicht. „Mit dem gewonnenen Urteil sind wir alleingelassen, was die Durchsetzung betrifft“, äußerten sie sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Denn damit das Urteil zugestellt werden kann, muss zunächst die Adresse der Agentur ermittelt werden. Der Firmensitz befindet sich allerdings mutmaßlich auf Zypern.
Goldstar bestreitet die Vorwürfe
Norbert Weber, der hinter der Agentur Goldstar sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Die Berichterstattung über seine Agentur tat er als Fake-News ab. Seine Agentur würde die Löschung von Fake-Bewertungen und die Dokumentation von echten Bewertungen vornehmen, so Weber. Sie seien weit davon entfernt, ein kriminelles Geschäftsmodell zu haben.HolidayCheck erreichte bereits 2019 einen Sieg gegen die Agentur Fivestar Marketing. Auch hier ging es um gekaufte Fake-Bewertungen.
Seit dem Inkrafttreten der Omnibusrichtlinie sind Plattformen dazu verpflichtet anzugeben, ob sie Bewertungen auf ihre Echtheit überprüfen, so sollen Verbraucher besser einschätzen können, ob auf die Bewertungen verlass ist. Verpflichtend ist allerdings nur die Auskunft, ob die Bewertungen überprüft werden, nicht die Überprüfung selber.
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Quelle; onlinehaendler-news