AW: Eure Meinung zum Sachverhalt Himmelsaktivierung
Sorry, was steht in den AGB? Wieso kann Sky verlangen, ihre Hardware zu benutzen, wo liest du das?
Der Kunde muss das Empfangsgerät stellen (2.1.1), kann aber bei Vertragsschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen (ersatzweise auch ein Sky-Leih-Modul) 1.2.4 der AGB.
Also Kunde entscheidet beim Bestellvorgang: Leihgerät oder eigenen Digital-Receiver.
Der Digital-Receiver muss "von Sky zugelassen sein" (1.1.1 der AGB). Da Sky eine private Firma ist, keine Behörde, heißt "zugelassen" nichts besonderes, einfach Zustimmung, Einverständnis. 2013 war Sky mit meinem eigenen Receiver einverstanden, Trotz genauem Studium der AGB war nicht erkennbar, welche Geräte denn von Sky zugelassen seien. "Zertifiziert" steht da nicht, auch keine Geräteliste. Auch eine Seriennummer verlangte Sky jahrelang nicht.
Also war Sky mit meinem Panasonic einverstanden, hat ihn zugelassen. Auf sky.de war ja das
Alphacrypt ausdrücklich als Empfangsgerät bis 10/2014 benannt. Zusagen der Homepage für den Kunden gelten als zugesicherte Eigenschaft. Und Individualabreden bei Vertragsschluss gehen sowieso den AGB vor (§ 305c BGB), die bei telefonischen Verträgen sowieso nicht wirksam in den Vertrag eingebunden wurden.
Auch im Juli 2015 vergab Sky neue Verträge ohne Leihgerät und ohne Seriennummer (solo V14). Mit welchen Geräten der Kunden war Sky also dabei einverstanden, hat also Geräte zugelassen, wenn nicht alternative Receiver mit Unicam oder OSCAM...?
Also war Sky mit jedem Empfangsgerät einverstanden. Im Zweifel sind AGB verbraucherfreundlichst auszulegen.
HD1000 ist auch zugelassen, oder? Und verhindert Pairing...
Vor Gericht ist auch vorgetragen, dass dieser Kunden hochwertige eigene Geräte kaufte, mit 6 TB Festplatte, Apps, MediaServer usw. Auch der BGH urteilte schon gegen premiere, dass Kunden Anspruch auf Amortisierung ihrer Investition in eigene Hardware haben müssen mit Vertrauensschutz für die Mindestvertragslaufzeit.
Das Kartellamt sieht leider mit dem Sky-Modul alle Rechte der Kunden gewahrt, denn die fehlende Aufnahmefunktion beim Sky-Modul (außer in einigen Linuxrecnivern) beachtet das Kartellamt leider nicht.
Aber jede Beschwerde hilft!