Der VTKE, der Verbund der Endgerätehersteller, befürchtet durch die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine Abschaffung der freien Router-Wahl. Der entsprechende Absatz in dem Entwurf müsse gestrichen werden.
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), in denen unter anderem Unternehmen wie AVM, devolo, D-Link, Gigaset, Technisat und weitere mehr organisiert sind, sieht die Endgerätefreiheit in Gefahr. Seit August 2016 können Internetnutzer in Deutschland optional einen eigenen, im Handel erworbenen Router nutzen.
Die Verwendung eines vom Provider bereitgestellten Routers ist seitdem nicht mehr verpflichtend. Doch der VTKE fürchtet die Einführung eines Routerzwangs durch die Hintertür. Möglich machen könne dies ein neu aufgenommener Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes.
Es werde zwar grundsätzlich die Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes begrüßt. Für unnötig halten es die VTKE-Mitglieder aber, dass eine neu aufgenommene Regelung in § 70 Abs. 2 der Bundesnetzagentur erlaubt, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen. Die Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den vergangenen vier Jahren seien positiv gewesen.
Quelle; onlinekosten
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), in denen unter anderem Unternehmen wie AVM, devolo, D-Link, Gigaset, Technisat und weitere mehr organisiert sind, sieht die Endgerätefreiheit in Gefahr. Seit August 2016 können Internetnutzer in Deutschland optional einen eigenen, im Handel erworbenen Router nutzen.
Die Verwendung eines vom Provider bereitgestellten Routers ist seitdem nicht mehr verpflichtend. Doch der VTKE fürchtet die Einführung eines Routerzwangs durch die Hintertür. Möglich machen könne dies ein neu aufgenommener Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes.
VTKE: Einschränkung der Verbraucherrechte droht - Absatz soll gestrichen werden
In Einzelfällen könne die Endgerätefreiheit per Ausnahmeregelung außer Kraft gesetzt werden. Die Hersteller warnen vor einer Einschränkung der Verbraucherrechte und einer Abschaffung der Endgerätefreiheit. Der Verbund der Endgerätehersteller fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.Es werde zwar grundsätzlich die Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes begrüßt. Für unnötig halten es die VTKE-Mitglieder aber, dass eine neu aufgenommene Regelung in § 70 Abs. 2 der Bundesnetzagentur erlaubt, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen. Die Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den vergangenen vier Jahren seien positiv gewesen.
Providerwechsel würde erschwert
Bei Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt bestehe die Gefahr der Umgehung oder Erschwerung der Endgerätewahlfreiheit. So könnten etliche Netzbetreiber Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die Bundesnetzagentur beantragen. Die Marktsituation für Verbraucher würde unübersichtlich werden, auch der Providerwechsel werde erschwert. Denn ihr Endgerät würde dann nicht mehr überall frei wählbar bzw. weiter nutzbar sein.
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