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Hardware & Software Endgerätehersteller warnen vor Ende der Routerfreiheit

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Der VTKE, der Verbund der Endgerätehersteller, befürchtet durch die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine Abschaffung der freien Router-Wahl. Der entsprechende Absatz in dem Entwurf müsse gestrichen werden.

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), in denen unter anderem Unternehmen wie AVM, devolo, D-Link, Gigaset, Technisat und weitere mehr organisiert sind, sieht die Endgerätefreiheit in Gefahr. Seit August 2016 können Internetnutzer in Deutschland optional einen eigenen, im Handel erworbenen Router nutzen.

Die Verwendung eines vom Provider bereitgestellten Routers ist seitdem nicht mehr verpflichtend. Doch der VTKE fürchtet die Einführung eines Routerzwangs durch die Hintertür. Möglich machen könne dies ein neu aufgenommener Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes.

VTKE: Einschränkung der Verbraucherrechte droht - Absatz soll gestrichen werden

In Einzelfällen könne die Endgerätefreiheit per Ausnahmeregelung außer Kraft gesetzt werden. Die Hersteller warnen vor einer Einschränkung der Verbraucherrechte und einer Abschaffung der Endgerätefreiheit. Der Verbund der Endgerätehersteller fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.

Es werde zwar grundsätzlich die Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes begrüßt. Für unnötig halten es die VTKE-Mitglieder aber, dass eine neu aufgenommene Regelung in § 70 Abs. 2 der Bundesnetzagentur erlaubt, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen. Die Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den vergangenen vier Jahren seien positiv gewesen.

Providerwechsel würde erschwert

Bei Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt bestehe die Gefahr der Umgehung oder Erschwerung der Endgerätewahlfreiheit. So könnten etliche Netzbetreiber Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die Bundesnetzagentur beantragen. Die Marktsituation für Verbraucher würde unübersichtlich werden, auch der Providerwechsel werde erschwert. Denn ihr Endgerät würde dann nicht mehr überall frei wählbar bzw. weiter nutzbar sein.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; onlinekosten
 
Was ist kastriert beim Routing der Fritz!Box 7412, was den normalen 1&1 Internet-Kunden stören würde?

Aber wie geschrieben, es gibt die Routerfreiheit, so dass jeder sich selbst den Router extra für seine Ansprüche kaufen oder mieten kann. 1&1 bietet wenigstens noch kostenfrei den Neukunden die „kleinen“ 7412 an, andere Provider machen das schon gar nicht mehr, obwohl sie teurere Internet-Anschlüsse anbieten. :)
 
Es geht doch nicht nur um's Routing, das Gesamtpaket ist doch entscheidend oder enden
deine Erwartungen im Router, doch wohl eher nicht. Und was da alles kastriert ist in der
7412 habe ich in meinem Post #10 aufgezählt, sollte wohl eindeutig sein.

So, das war es jetzt von mir zu diesem Thema, sonst geht das weiterhin hin und her und am
eigentlichen Topic vorbei.
 
Nö, geht am Threadthema nicht vorbei. Du sollst dir deinen Router selber kaufen und nicht erwarten, dass dir ein Provider einen schenkt. Das ist die schöne neue Freheit bei der Auswahl eines Routers.

Ja, bei uns wurde sogar eine Fritz!Box 7412 ausreichen, weil neben der Modemfunktion, die eh nur max. eine 16 MBit ADSL-Verbindung bei uns herstellen könnte, der eine a/b-Port fürs analoge Faxgerät, die DECT-Basis für max. 6 DECT-Telefone und der 100MBit LAN-Port als Kommunikations-Port mit dem GBit-LAN im Haus vollkommen ausreichend wären. Schnelleres Internet als 16MBit ADSL gibt es hier (noch) nicht und selbst wenn es 100MBit VDSL wären, reicht da der 100MBit LAN-Port des 7412. Bis 100MBit VDSL reicht also schon ein 7412.

Das mieserable WLAN aller Fritz!Boxen würde niemals unser gesamtes, dreigeschossiges Haus versorgen können, aber ein einziger ordentlicher WLAN-Accesspoint am richtigen Aufstellungsort (Mittelgeschoss innen mittig an der Wand zum Garten hin) schafft das inklusive dem angrenzenden Gartengrundstück. Dessen GBit-LAN Ports versorgen dann auch das Mittelgeschoss bzw. ein Port hat Verbindung zum 16 Port GBit-Switch der Hausinstallation im Keller. Aber als Router werkelt hier ein Lancom und keine Fritz!Box, die mit unserer eher schlechten ADSL-Leitung (von den max. 16MBit ADSL können wir hier nur träumen, sind nur ca. 7/1MBit DSLAM-Verbindungen möglich) keine stabile Verbindung ermöglichen würde (selbst schon ausprobiert).

Fritz!Boxen sind brauchbare Allrounder für „Hausfrauen“, mehr nicht, wenn sie denn funktionieren. Was in den meisten Fällen auch gegeben ist, nur nicht unter schlechten oder besonderen Umgebungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ohne die Ausnahmeregelung duldet die Bundesnetzagentur den Modemzwang (z.B. bei M-net)

Bundesnetzagentur schrieb:
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Viele Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anbieten würden, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) werden könnten.

Ein Gerät, dass störende Signale ins Netz sende, würde nicht nur Ihren Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen. Eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt würde darum den Glasfaserausbau gefährden.

Die Endgerätefreiheit ist - nach derzeitiger Einschätzung - nicht beeinträchtigt, weil der ONT keine weiteren Funktionen beinhaltet und Sie ohnehin einen eigenen Router anschließen müssen.

Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS. Unser Fachreferat ist eingebunden und Sie erhalten in kurzer Zeit von uns ggf. noch eine erweiterte Information, falls sich hier der Sachstand ändert.

Möglicherweise wird Ihnen das Fachreferat auch direkt antworten.

Code:
https://forum.m-net.de/viewtopic.php?p=126645#p126645

An unseren FTTH Anschlüssen muss unsere ONT betrieben werden. Diese stellt den Netzabschlusspunkt dar. Die FRITZ!Box 5530 kann diese nicht ersetzen.

und
Code:
https://forum.m-net.de/viewtopic.php?f=23&t=13062

Hallo,

Von unserer Seite ist dies nicht gewünscht. Die M-net ONT ist technisch zu verwenden. Hier hängt mehr dran als nur Hardware.
Von unserer Seite gibt es hierzu keinen Support oder Gewährleistung. Für Beschädigungen ist zu haften.
 
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