Sehr geehrter Herr XY,
in Ihrer Nachricht berichten Sie, dass die Sky Deutschland GmbH neue Smartcards ausgebe sowie mit diesen „gepairte“ Endgeräte zur Verfügung stelle. Dadurch würde die freie Wahl der Endgeräte durch die Kunden unterbunden, die ihre bisherigen Receiver/Festplattenrekorder nicht mehr nutzen und Sendungen nicht mehr aufnehmen könnten. Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt ist uns bekannt, wir kümmern uns z.Zt. um dessen weitere Aufklärung.
In der Zwischenzeit können wir Sie nur darauf hinweisen, dass die Sky Deutschland AG nach eigenen Aussagen hinsichtlich der Decoder mit integriertem Verschlüsselungssystem grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit allen interessierten Herstellern bereit ist. Die in der Vergangenheit von Sky zertifizierten Geräte funktionieren mit den neuen Karten allerdings tatsächlich nicht mehr. Sky stellt den Kunden auf Wunsch aber auch CI+-Module kostenlos zur Verfügung, über die sie die Sky-Programme auf einem eigenen Gerät mit CI+-Slot empfangen können. Eine Aufnahmemöglichkeit besteht damit jedoch auch nicht.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
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