AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining
Ich würde schon alleine wegen der tatsache zu einem Rechtsanwalt gehen, da es sich um die EGV um einen Vertrag handelt. Da die Eingliederungsmaßname beim Jobcenter mit der unterschriebenen EGV bewilligt wird. Der Berater ist ausdrücklich dazu verpflichtet darauf aufmerksam zu machen, as es sich um einen Vertrag handelt. Durch das, das die Unterschrift freiwillig ist, da es sich um einen Vertrag handelt, darf er dich nicht zwingen oder bedrohen wie z.B Sanktionen. Tut der das nicht, handelt es sich um Betrug unter vorspiegelung falscher Tatsachen. Das würde bedeuten, das der Vertrag unwirksam wird. Vielleicht kannst du so auch der Sanktion umgehen, da die Sanktion in verbindung mit der EGV verhengt werden konnte. Kurz gesagt, du hast gegen eine Vereinbarung verstoßen.