Amazon hat vor Gericht verloren: Der Einkaufsknopf Dash verstößt nach Ansicht des Landgerichts München gegen geltende Gesetze. Die klagenden Verbraucherschützer haben damit Recht bekommen. Amazon will in Berufung gehen.
Im Rechtsstreit um Amazons Dash-Buttons hat die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben einen Sieg errungen. In dem Verfahren ging es darum, ob die Dash-Buttons mit geltenden Gesetzen vereinbar sind. Das Landgericht München I sieht das nicht so und hält sie für rechtswidrig (Az.: 12 O 730/17). Die Richter verlangen von Amazon, dass Dash-Button-Kunden vor der Bestellung über die tatsächlich bestellte Ware und den Preis informiert werden müssen.
Gericht hält Amazons Dash-Button für rechtswidrig. (Bild: Ingo Pakalski/Golem.de)
Kunde erfährt den Preis erst nach der Bestellung
Bisher ist es bei allen Bestellungen über einen Dash-Button so, dass der Kunde von Amazon erst nach der Bestellung informiert wird, zu welchem Preis er eine Ware bestellt, und welches Produkt tatsächlich bestellt wurde. Nach dem Kauf eines Dash-Buttons legt der Kunde zwar fest, welches Produkt bestellt werden soll, wenn der Knopf betätigt wird. In Amazons Nutzunsbedingungen erklärt er sich aber damit einverstanden, dass sich das mit dem Knopf verbundene Produkt ändern und auch ein anderer Preis verlangt werden kann als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dash-Buttons. Diese Klausel bewertete das Landgericht als unzulässig, wie Verbraucherschützer mitteilten. Die Urteilsbegründung des Landgerichts München I liegt noch nicht vor.
Die Richter bemängelten zudem, dass auf den Dash-Buttons ein Hinweis fehle, dass eine zahlungspflichtige Bestellung durchgeführt werde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in Paragraf 312j Absatz 3 festgelegt, wie ein Bestellknopf für Internetbestellungen eindeutig beschriftet sein muss. "Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."
Dash-Buttons haben nur ein Logo
Amazons Dash-Buttons haben eine solche Beschriftung nicht. Auf den Buttons ist nur ein Logo oder Schriftzug eines bestimmten Herstellers oder einer Produktgruppe angegeben. Amazon kündigte an, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einzulegen.
Nach Ansicht von Amazon schätzen Kunden die Möglichkeit, mittels Dash-Button Waren bestellen zu können. "Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber", sagte Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski: "Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir - wie in diesem Fall - mit allen Mitteln dagegen vor."
In Deutschland brachte Amazon den Dash-Button Ende August 2016 auf den Markt. Amazon verkauft ihn für 4,99 Euro pro Knopf. Bei der ersten Bestellung gibt es eine Gutschrift von 4,99 Euro. Eine Woche nach der Markteinführung machten Verbraucherschützer ihre Kritik an dem Einkaufsknopf öffentlich. Mitte September 2016 wurde Amazon von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt. Amazon verkauft die Dash-Buttons trotz des Urteilsspruchs weiterhin. Das Unternehmen ließ die Frage unbeantwortet, ob es Änderungen an den Dash-Buttons vornehmen wolle.
Quelle; golem
Im Rechtsstreit um Amazons Dash-Buttons hat die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben einen Sieg errungen. In dem Verfahren ging es darum, ob die Dash-Buttons mit geltenden Gesetzen vereinbar sind. Das Landgericht München I sieht das nicht so und hält sie für rechtswidrig (Az.: 12 O 730/17). Die Richter verlangen von Amazon, dass Dash-Button-Kunden vor der Bestellung über die tatsächlich bestellte Ware und den Preis informiert werden müssen.
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Gericht hält Amazons Dash-Button für rechtswidrig. (Bild: Ingo Pakalski/Golem.de)
Kunde erfährt den Preis erst nach der Bestellung
Bisher ist es bei allen Bestellungen über einen Dash-Button so, dass der Kunde von Amazon erst nach der Bestellung informiert wird, zu welchem Preis er eine Ware bestellt, und welches Produkt tatsächlich bestellt wurde. Nach dem Kauf eines Dash-Buttons legt der Kunde zwar fest, welches Produkt bestellt werden soll, wenn der Knopf betätigt wird. In Amazons Nutzunsbedingungen erklärt er sich aber damit einverstanden, dass sich das mit dem Knopf verbundene Produkt ändern und auch ein anderer Preis verlangt werden kann als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dash-Buttons. Diese Klausel bewertete das Landgericht als unzulässig, wie Verbraucherschützer mitteilten. Die Urteilsbegründung des Landgerichts München I liegt noch nicht vor.
Die Richter bemängelten zudem, dass auf den Dash-Buttons ein Hinweis fehle, dass eine zahlungspflichtige Bestellung durchgeführt werde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in Paragraf 312j Absatz 3 festgelegt, wie ein Bestellknopf für Internetbestellungen eindeutig beschriftet sein muss. "Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."
Dash-Buttons haben nur ein Logo
Amazons Dash-Buttons haben eine solche Beschriftung nicht. Auf den Buttons ist nur ein Logo oder Schriftzug eines bestimmten Herstellers oder einer Produktgruppe angegeben. Amazon kündigte an, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einzulegen.
Nach Ansicht von Amazon schätzen Kunden die Möglichkeit, mittels Dash-Button Waren bestellen zu können. "Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber", sagte Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski: "Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir - wie in diesem Fall - mit allen Mitteln dagegen vor."
In Deutschland brachte Amazon den Dash-Button Ende August 2016 auf den Markt. Amazon verkauft ihn für 4,99 Euro pro Knopf. Bei der ersten Bestellung gibt es eine Gutschrift von 4,99 Euro. Eine Woche nach der Markteinführung machten Verbraucherschützer ihre Kritik an dem Einkaufsknopf öffentlich. Mitte September 2016 wurde Amazon von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt. Amazon verkauft die Dash-Buttons trotz des Urteilsspruchs weiterhin. Das Unternehmen ließ die Frage unbeantwortet, ob es Änderungen an den Dash-Buttons vornehmen wolle.
Quelle; golem