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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Da mußt du mal den Impfplan Studieren wer wann geimpft wird.
Hier hast du A4 Bogen unbeschriebene Blatt, schreib doch auf was dich an Migrantän stört!
Dern Satz ,die haben dir deine Geld,Arbeitsplatz weg genommen, zählt nicht, der ist nicht Aktuell .
Ich wall,ja nicht si sein, A6 reicht auch.
In selbe zug hast du noch ein A1 Bogen,der auch unbeschriebene ist,da drauf bitte schreiben ,was du für deine Vaterland geleistet hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neue Migranten haben bald wieder Wohnungen...


Wenn erstmal der Einzelhandel weg ist von der Stadt, gibt es neue Wohnungen oder der mist wird abgerissen und neue Wohnungen gebaut.

Ja wir brauchen neuen Platz und da müssen halt mal Opfer gebracht werden.

Gesendet von meinem NOH-NX9 mit Tapatalk
 
Viele Sachen finde ich selbst, nicht I.O. gib ich zu.Aber mal Hand auf Hertz,sind Minderheiten,schwarze schaffe gibts überall
 
bisschen Nationalität bzw. Kulturgut im weitesten Sinne würde nicht schaden, bitte nicht falsch verstehen hat mit dem sogenannten Nationalsozialismus nichts zu tun. Unter Kulturgut verstehe ich unsere Werte der Demokratie sowie die Freiheit jeglichen Geschlechts und jeder Glaubensbekenntnis, nur dieser strenge Islamismus mit Vollverschleierung passt nicht nach DE
 
Wenn erstmal der Einzelhandel weg ist von der Stadt, gibt es neue Wohnungen oder der mist wird abgerissen und neue Wohnungen gebaut.

Nee, Wohnungen werden da nicht gebaut. Wer baut denn heute noch Wohnungen, die man nur noch zur staatlich festgelegten Mietobergrenze des „Mietendeckels“ vermieten darf/kann? Da werden Geschäftsräume mit lauter kleinen Einzel-Bürosräumen gebaut und lukrativ als „Home-Office“ vermietet. :) :D
 
Bevor man persönlich beleidigend wird erstmal in Ruhe lesen betrifft in diesem Fall die Impfgruppe 3
 
@Reiner123

Ich glaube, niemand hat das recht jemanden als geisteskrank, rechts oder links oder sonstwie hinzustellen.
Aber jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, Artikel 5 GG nie vergessen.
 
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