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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
@buegel

sind einfach Statistiken die jederzeit im Inet verfügbar sind.
wenn ich für dich googeln soll gib Bescheid
falls Trumpel nicht bekannt ist nimm US Trottel
 
Zuletzt bearbeitet:
@ichdenke ... :D

Naja du hast ja nur gesagt wie viele einen IQ unter 100 % haben nicht wer alles dazu gehört ... hehe
aber alle die schlauer sind als ich mogeln sowieso :D:D:D
Und ich bin zwar blöd dafür glücklich, gesund und wusste mir bis jetzt immer zu helfen ...
 
ich habe gerade meinen Kurzurlaub über Herrentag an der Küste storniert. Wir Bundesbürger dürfen ja erst ab dem 25 wieder rein. Und was ist passiert? Die selbe Unterkunft kostet eine Woche später 3 mal so viel! Die zocken uns jetzt voll ab in MeckPom, und trotzdem ist alles schon ausgebucht. Die holen sich ihr Geld in kürzester Zeit wieder rein, und die Preise werden nicht mehr sinken, wenn die sehen, auch das geht weg. Dort macht nicht einer auch nur einen Cent Verlust aufs Jahr gesehen! Danke Corona!
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso unter 100 ist unter 100 und diese Statistiken gibt es tatsächlich.
soll nicht diskriminierend sein, diese Menschen werden auch gebraucht und verdienen m.E. viel zu wenig.
Warum muß ein z.B, ein Zahnarzt im Jahr 200k und mehr verdienen, der bereits au Staatskosten studiert hat, aber die
Bächereifachangestellte nur ca. 20k.
dazu soll mir einer erklären warum besser gesagt weshalb dieser große Unterschied besteht.
Nebenbei gemerkt achte auch auf die Arbeitszeiten
 
Warum muß ein z.B, ein Zahnarzt im Jahr 200k und mehr verdienen, ...

Mir bekannte Zahnärzte haben noch nie soviel verdient und haben jetzt wegen der Kontakteinschränkungen auch Einnahmenverluste bis unter die Existenzgrenze hinzunehmen. Die Fachärzte in unserer Firma haben auch kein derart hohes Einkommen, obwohl sie wenigstens 8 Jahre gebraucht haben, um eine entsprechende Facharztausbildung abschließen zu können. Im Durchschnitt sind es eher 10 Jahre und mehr Ausbildungszeit.
 
Ich denke er meint 200K Umsatz aber der ist normal
Vergisst aber die Ausgaben die damit zusammen hängen ...

Mal so als Gedankenstütze ...
davon muss der Zahnarzt noch Miete , Strom , Geräte wie den Zahnarztstuhl , Bohrer etc. , Löhne für die Helferinnen , Versicherungen u.v.m. noch bezahlen.

Wenn er dann noch 80.000 € im Jahr übrig hat die er dann auch noch versteuern darf und sich selbst Kranken- und Rentenversichern dann glaub ich das gern.
 
Insbesondere die Laborkosten, die durchlaufende Kosten des Zahnarztes sind, aber bei ihm fürs Finanzamt mitzählt.

Nein dem ist nicht so ... :D

Zwar kassiert der Zahnarzt den Betrag und muss ihn als Einnahme buchen allerdings werden die Kosten wieder als Betriebsausgabe ausgebucht.
 
Zwischen Einnahme und Ausgabe liegt aber die Mehrwertsteuer, für die niedergelassene Ärzte im allgemeinen nicht abzugsberechtigt sind, wenn ich es richtig verstanden habe. Muss ich beim nächsten Zahnarztbesuch mal nachfragen.
 
Gesundheits App wird Safe kommen.
War gestern bei einer Freundin und der Nachbar kommt von Berlin und hat hier ein Ferienhaus. Sie sagte mir,das er mit an dieser App arbeitet.
Bin am WE wieder dort ,weil dann ist er da.
Dann frag ich ihn mal bissl aus.

Urlaub dann nur mit so einer App in Zukunft?



Angebliche Bestechung von Bill Gates von 10 millionen in Nigeria.


Überwachung durch neues ki wegen covid 19. Finanziert durch Bill gates


Hier in was Bill Gates alles verstrickt ist.
Das aber bei weitem nicht alles.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zwischen Einnahme und Ausgabe liegt aber die Mehrwertsteuer, für die niedergelassene Ärzte im allgemeinen nicht abzugsberechtigt sind, wenn ich es richtig verstanden habe. Muss ich beim nächsten Zahnarztbesuch mal nachfragen.
in erster Linie sind Ärzte Mehrwertsteuer frei, außer kosmetische nicht notwendige Behandlungen
 
Naja, ich frag nächstes Mal. Hab da nur was als Nebenbemerkung des darüber sich beschwerenden Zahnarztes gehört. Unsere Firma im ärztlichen/medizinischen Bereich ist auch nicht mehwertsteuerabzugsfähig, obwohl es eine GmbH ist. Aber von Finanzsachen im Geschäftsbereich hab ich wirklich keine Ahnung. Schon die eigene Steuerklärung überfordert mich und das macht eine Steuerberaterin sehr gut für uns privat.
 
Du bist ja auch nicht im Büro tätig :D :D :D

Auch das wäre kein Nachteil wenn du nicht abzugsfähig bist ...
wobei mich das bei Euch wundern würde da der Umsatz bei Euch sicher über den 22.000 € ist.

jeder Unternehmer,
der nicht der Kleinunternehmer Regelung unterliegt und seine Einnahmen sowie Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigt,
ist vorsteuerabzugsberechtigt. Ein Unternehmer, der beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer erheben muss, darf diese auch abziehen.

mal zur Kleinunternehmerreglung:

Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

So nun lass Dir mal den nächsten Bären aufbinden ...
 
nönö ist ein Unterschied welche Behandlungen durchgeführt werden. Mein bestens bekannter Med.dent hat wirklich ein Einkommen von ca. 200k.
zu versteuern. Nebenbei bemerkt mußte er vor Jahren 50k Steuern nachträglich bedrücken. bdw. wir sind zusammen aufgewachsen und immer noch befreundet.
 
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