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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
und dann als corona tote registriert wurde obwohl sie ohnehin gestorben wäre
Das ist so neu nicht, wobei man auch wissen sollte das der Befund (mit Corona Infektion gestorben) für die Klinik bares Geld bringt. Dies soll wohl zusätzlichen Aufwand in solchen Fällen abgelten , aber man kann das ja auch mal mitnehmen ohne das dieser vorliegt (das kontrolliert in der höheren Altersgruppe eh keiner)......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergibt sich aus der gestellten Diagnose und der dann im Zusammenhang mit der Dignose möglichen Behandlungen, die eben bei Corona-Infektionen auch sehr aufwändig sein können.

Als das Vergutungssystem so umgestellt wurde, dass Krankenkassen mit besonders vielen todkranken Versicherten einen höheren Anteil aus dem Risikoausgleich erhalten haben, sind bei uns in der Firma die Krankenkassenvertreter fast täglich unseren Ärzten auf die Nerven gegangen, damit sie bei den multimorbiden Patienten noch mehr (mögliche) Diagnosen neben den bereits vorhandenen stellen.

Ja, das deutsche Gesundheitssystem ist schon längst auf dem „besten Weg“, wo es nur noch um‘s Geldverdienen geht und nicht um die Gesundheit der Menschen. Jetzt verdienen eben neben der Pharmaindustrie, die immer mit Krankheiten gutes Geld verdient, auch Labore und vielleicht auch das eine oder andere Krankenhaus gut an den Corona-Infizierten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar die bekommen auch noch Geld nur um die Covid Betten frei zu halten und wenn jemand intesiv behandelt werden muss,bekommen die am meisten Geld davon.

Das hier oben stimmt.

Aber ob die mehr Geld bekommen,wenn covid drin steht,dass weiß ich nicht.

Könnte ich mir aber gut vorstellen.

Corona Bonus eben ....
 
Ich nehme mal an, dass die Leistungsvergütung von Krankenhäusern ähnlich wie bei freien, niedergelassenen Ärzten weitgehend pauschalisiert nach Diagnosen und nicht (mehr) nach Aufwand erfolgt. Dann nimmt man gerne eine Diagnose, wenn sie halbwegs plausibel erscheint, die mehr Vergütung verspricht. Aber in dem geschilderten Fall würde ja wohl eine Obduktion nach dem Tod vorgenommen, wo dann zumindest eine Covid-19 Infektion auch wirklich nachgewiesen wurde oder werden konnte. Aber eigentliche Todesursache wäre ohne andere nachweisbare Vorerkrankngen dann ein Versagen des Immunsystems und das muss andere Ursachen als die Covid-19 Infektion haben, also eine unentdeckte „Vorerkrankungen“.

Einen ähnlichen Fall einer bisher und langjährig nicht erkannten Erkrankung haben wir ja im familiären Umfeld:

Die Lebensgefährtin meines Schwiegervaters hat von der Hausärztin vor drei Jahren eine Überweisung zum Nephrologen bekommen, weil die zunehmend sich verschlechternden Blutwerte ein bevorstehendes Nierenversagen erkennen ließen. Bis dahin wurde eben von der Hausärztin die zunehmende Niereninsuffizienz medikamentös ziemlich erfolglos behandelt. Hab ihr dank meiner beruflichen Tätigkeit innerhalb einer Woche einen Termin bei einem unserer besten Nephrologen verschafft und der hat sie an Hand der Blutwerte zum Hämatologen überweisen, weil er dort die eigentliche Ursache der Niereninsuffizienz vermutete. Der Hämatologe hat dann eine Blutkrebsart festgestellt und eine leichte Chemotherapie hat geholfen, beides, Blutkrebs und Niereninsuffizienz schnell in den Griff zu bekommen. Weil die Therapie so gut angeschlagen hat, wurden weitere Chemotherapien immer wider ausgesetzt und eine Dialysepflicht ist auch nicht mehr absehbar. In ein paar Tagen feiert sie ihren 90. Geburtstag und wegen der Corona-Maßnahmen mit Schwiegervater vollkommen alleine. Die große Geburtstagsfeier mit mehr als 60 geladeneren Gästen in einer Gaststätte kann ja leider bis auf absehbare Zeit nicht mehr stattfinden.

Hoffen wir mal, dass vielleicht im nächsten Sommer eine angemessene Nachfeier möglich sein wird, wie es ja Herr Drosten uns jetzt vorhersagt, wenn jetzt nur alle die politisch gewollten Corona-Maßnahmen einhalten werden.
 
Habe gerade dieses Schreiben erhalten
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Als Kollege würde dich ja nur einer bezeichnen wenn du Doc bist ...
Als Doc könntest Du etwas mit der Diagnose anfangen :)
Also wo hast du das Dokument ausgegraben ?
 
Das wäre ein Risikopatient mit Asthma gewesen ...

Die werden höher Priorisiert als Urlauber oder Patienten die bereits eine gesicherte Diagnose haben
 
Ich lasse mal meinen Gedanken freien Lauf.
Für mich heißt das im Umkehrschluss.... das Menschen die keine Covid-19 Symptome haben in der Priorisierung nach unten gesetzt werden? :unsure:
Das passt ja gerade zu dem Artikel den ich gerade gelesen habe.
 
Ist doch einfach Einsmann ,
Ist ja wie bei Motorsport F1 und Ecelstone,
Der bestimmt wer erster wird,und welche Regeln gelten,nur dann wenn man kein wiederwörte gibt,gibt's auch Stück von Kuchen in Teller Form. :)
Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist noch unklar worauf du hinaus willst @veni32
Deine These ist 1. Falsch und zweitens zählen eine Menge mehr Aspekte rein von denen du keine Ahnung hast ...
F1 ist ein Teamsport und der wo vorn fährt muss sich auf den hinten zu 100% verlassen können.
 
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