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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
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Weil die Maßnahmen die getroffen wurden richtig waren hast du nur wenige Tote zu beklagen.
Und weil es so ist wird die Zweckmäßigkeit in Frage gestellt ...

Es sind verhältnismäßig wenige gestorben - war das Virus wirklich so gefährlich ?
Ist doch fast nix passiert ... <- genau das war ja der Plan Menschen sind manchmal seltsam ...
 
Nur Schutz vor Verbreitung schützt.
Das ist reines Aussitzen und hoffen bis zu einem Zeitpunkt den bisher niemand kennt und den es vielleicht gar nicht geben wird.
Die jetzigen Verläufe deuten auf weitere Abmilderung der Krankheit hin und sind mit der Situation im Frühjahr absolut nicht
vergleichbar. Wenn damals der schwedische Weg ein gewisses Risiko beinhaltete wäre er jetzt zumindest kalkulierbar und
somit auch zu beherrschen.
 
Läuft auch mit Verbot. Holland Italien Belgien und Frankreich ist morgen auch in Berlin.


Es werden mehr sein wie das letzte mal.

Regierung hat schon Angst


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Zuletzt bearbeitet:
Wenn dann jeder, der eigentlich an einer/der (verbotenen) Großdemonstration teilnehmen wollte, seine eigene kleine Demo anmeldet, ist das doch in Ordnung, auch schon wegen der Einhaltbarkeit von Abstandsregeln usw.

Wie klein darf eigentlich eine Demo sein, damit man sie als Demo anmelden kann?
 
Wenn es anders verboten wird, dann eben so. Nennt man Flashmob, Flash kommt vom englischen „Blitz“ oder plötzlich, unerwartet auftretendes Ereignis und mob stammt vom lateinischen „mobile vulgus“ oder reizbare Volksmenge ab.
 
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Demonstrationsverbot mit der Feststellung:

„Das private Aussetzungsinteresse des Antragstellers, von den Folgen des Bescheids vorläufig verschont zu werden, überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Bescheids vom 26. August 2020. Bei der hier allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung erweist sich der angegriffene Bescheid des Antragsgegners als offensichtlich rechtswidrig, weil es schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Verbot fehlt und der Bescheid zudem ermessensfehlerhaft ist.“

gekippt.

„Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.“

Außer Spesen nichts gewesen. Kennt man ja von den Berliner Behörden nur zu gut.
 
Die, die diese Entscheidung getroffen haben, würde ich für alle daraus entstehenden Folgen verantwortlich machen.
 
Die, die diese Entscheidung getroffen haben,
Völliger Käse was du erzählst. Das war so deutlich absehbar wie das es abends dunkel wird. Man kann ein Grundrecht nicht ausser Kraft setzen und dabei Vermutungen als Begründung anbringen. Wenn gegen Regeln verstossen wird kann man das sanktionieren wenn es soweit ist und nicht im voraus.
Eigentlich müsste man den Senat noch auf Steuergeldverschwendung, wegen dem Verbot, verklagen. Das sie noch in die nächste Instanz gehen setzt dem noch die Krone auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und morgen lösen sie die Demo nach ein paar Stunden auf, ist doch absehbar was da wieder passiert. Anschließend wird wieder wild zerstört ..
 
In Berlin wurde am 1. August nach der Auflösung der Demo nicht randaliert oder was zerstört. Kann sich aber jetzt, wo so massiv im Vorfeld vorgegangen wurde, auch schnell ändern.

Eigentlich müsste man den Senat noch auf Steuergeldverschwendung, wegen dem Verbot, verklagen.

Ach was, das Geld kann man sich mit Bußgeldbescheiden wegen Verletzung der Corona-Zwangsmaßnahmen von den Demoteilnehmern holen (wollen).
 
Völliger Käse was du erzählst. Das war so deutlich absehbar wie das es abends dunkel wird. Man kann ein Grundrecht nicht ausser Kraft setzen

Den Käse erzählst wohl eher du. Das Grundrecht in allen Ehren, aber besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen.
Die Typen, die meinen, der Staat bevormundet sie, sollten mal darüber nachdenken, was sie da von sich geben. Niemand hat
ein Interesse daran, unter normalen Bedingungen irgendwelche Rechte zu beschneiden, schon gar nicht der Berliner Innensenator.
Aber hier liegt nun mal eine besondere Lage vor und die muss man ggf. auch durch unliebsame Entscheidungen berücksichtigen.

Ich hoffe, man geht noch vor das OVG und erzielt dort einen Erfolg.
 
@filius00
In einer Pandemie , bei einem Krieg oder bei anderen Katastrophen darf die Bundesregierung Teile des Grundgesetzes außer Kraft setzen.
Auch das ist sogar verankert und sogar eine Änderung des Grundgesetzes ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich !

Ich würde so etwas nicht verbieten sondern den Veranstaltern die Kosten auferlegen die damit zusätzlich im Gegensatz zu einer normalen Demo unter normalen Umständen verbunden sind.
Also den zwingenden Test nach der Veranstaltung und natürlich auch die Mehrkosten die für die Überwachung der Corona Regeln notwendig sind..
Wenn das Geld eingegangen ist gilt sie als angemeldet und findet statt.

Ich kann natürlich nicht sagen welche Kosten als Mehraufwand zu einer normalen Demo berechnet werden müssen sondern nur schätzen da bei einer normalen Demo auch Personal abgestellt werden muss. Ich denke 140,- € pro Teilnehmer incl. den Test sollten aber ausreichen.
 
. Das Grundrecht in allen Ehren, aber besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen
darf die Bundesregierung Teile des Grundgesetzes außer Kraft setzen.
Darüber wacht aber (zum Glück) im Rechtsstaat nicht ihr sondern, wie auch geschehen, Gerichte.......

Und um mal die Relationen und deren Auswirkungen abzustecken: Seit Wochen demonstrieren Hunderttausende in Belorus, nach den Bildern zu urteilen bewusst oder unbewusst ohne Abstand und seltenst mit Masken (die nutzt eher der Arm des Diktators), und (oh Wunder) nichts scheint zu passieren. Nach Aussagen einiger hier müsste dort gerade ein Massensterben einsetzen. Da daran wohl auch der schnauzbärtige Herrscher glaubt lässt er sie weiter laufen und holt sich nur immer Mal ein paar aus der Menge die dann den Superspreader geben sollen
 
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