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Copyright-Abkommen TPP: Wikileaks veröffentlicht Maximalforderungen

claus13

Elite Lord
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[h=1]Copyright-Abkommen TPP: Wikileaks veröffentlicht Maximalforderungen[/h]
Wikileaks hat einen Entwurf des zum Schutz von Marken, Patenen und Urheberrechten des Copyright-Abkommens Trans-Pacific Partnership (TPP) veröffentlicht. Es sieht unter anderem Beschränkungen für den Haftungsausschluss von Internetprovidern im Fall von Urheberrechtsverletzungen, verschärfte Bestimmungen für die Grenzbeschlagnahme und ein Hineinregieren in Auseinandersetzungen um Domains unter nationalen Adressbereichen vor.
Trans-Pacific Partnership ist ein Handelsabkommen, das seit 2009 von den Regierungen der USA, Japans, Australiens, Canadas, Neuseelands, Mexiko, Chiles, Perus, Vietnam, Singapurs, Malaysias und Brunei verhandelt wird – unter strenger Geheimhaltung. Nach Angaben von Wikileaks dürfen selbst Mitglieder des US-Parlaments nur Ausschnitte der Texte und auch das nur unter vielerlei Auflagen sehen. Beratend stehen den US-Unterhändlern dagegen rund sechshundert große US-Konzerne wie Chevron, Halliburton, Walmart oder Monsanto zur Seite. So liest sich das Dokument wie eine Wunschliste der Industrie. Das Dokument enthält Vorschläge für Regeln und die Informationen, welche Länder welche Vorschläge unterstützt. In vielen Fällen stehen die USA alleine da.
Das 96-Seiten starke Kapitel zum geistigen Eigentum enthält viele Punkte, die die Verhandlungspartner zu erheblichen Veränderungen ihres eigenen Rechts zwingen würden, sowie ein 30-Seiten starken Teil zu Durchsetzungsmaßnahmen. Zu letzteren gehören etwa Grenzbeschlagnahmen und -durchsuchungen bei Verdachtsmomenten der Zollbeamten. Geht es nach den USA, werden die Beschlagnahmemöglichkeiten auf Markenprodukten "verwirrend ähnliche" Artikeln, gleich ob im Export, Import oder Transit, ausgeweitet. Auch die beim in der EU gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommen zu Anfang diskutierte Express-Beschlagnahme ohne Anhörung der betroffenen Partei ist vorgesehen. Zu den erstaunlichen Punkten gehört auch der Punkt, per TPP in die nationale Verwaltungen der Top-Level-Domains hineinzuregieren. Markennamen "verwirrend ähnliche" Domainregistrierungen müssten verhindert werden, so die geforderte Klausel.
Viele der Punkte im Urheberrechtskapitel des TPP, das nur eines von vielen Kapiteln zu den verschiedenen umfassten Wirtschaftsbereichen ist, sind dabei noch umstritten. Während Wikileaks-Gründer Julian Assange auf die weitgehende Unterstützung der australischen Regierung hinweist, machen die neuseeländische und der kanadische Urheberrechtler Michael Geist auf Gegenpositionen ihrer jeweiligen Verhandlungsdelegationen aufmerksam. Besonders deutlich werde dies im Kampf um die Beschränkung des für Internet Services Provider. Letzterer war auch in den Verhandlungen um das Anti-Piraterieabkommen hart umkämpft.
Zwar soll es laut dem veröffentlichten Textvorschlag der USA die Beschränkung der Haftbarkeit nicht von einer Überwachung (Monitoring) durch die Provider abhängig sein. Aber sie müssen, um in den Genuss des Haftungsausschlusses zu kommen die Sperrung von wiederholten Urheberrechtsverletzern – also eine Art Three-Strikes – und die Einführung von allgemein anerkannten technischen Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Material dulden. Setzen sie solche anerkannten Maßnahmen nicht ein, wären sie zivil-und vielleicht sogar strafrechtlich haftbar.
Mit dem geleakten Text können sich auch die Europäer eine ungefähre Vorstellung nachen, was sie in den angelaufenene Verhandlungen um das US-EU- zu erwarten haben. Die EU verhandelt seit dem Sommer das Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership. Nachdem die jüngste Verhandlungsrunde im Oktober dem Haushaltsstop der US-Regierung zum fiel, soll nun im Dezember eine neue Runde stattfinden. (Monika Ermert) / (jo)

Quelle:


Ich freue mich jetzt schon auf unser Freihandelabkommen mit den USA...

Gruß
claus13
 
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