AW: cccam und rechtliche folgen!
Wer sich den Wortlaut des § 265a StGB verinnerlicht, bemerkt recht schnell, dass der wohl eher nicht zutreffend ist. Also ich würde es drauf ankommen lassen. Es ist noch kein Fall bekannt, dass es jemals zu einer Verurteilung gekommen wäre, im Falle eines kleinen Homeservers. Wenn dem so wäre, hätte es einen Aufschrei in der Szene gegeben.
Lediglich die nicht vertragsgemäße Nutzung der Smartcard und die damit einher gehende fristlose Kündigung des Abos wäre zu fürchten. Aber auch dazu ist mir bisher noch nichts zu Ohren gekommen.